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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES PORTALS

Betreiberin und Eigentümerin der unter platforma.transportowa.com.pl erreichbaren Website ist die Idea Business Sp. z o.o. mit Sitz in der ul. Lawendowa 11, 34-122 Wieprz, Polen, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters (Krajowy Rejestr Sądowy), geführt vom Bezirksgericht Kraków-Śródmieście in Krakau, XII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, unter der Nummer KRS 0001115184, REGON 529107518, NIP PL5512667106, Stammkapital 50.000 PLN.

E-Mail-Adresse:

Telefon: 605 517 309

 

INHALTSVERZEICHNIS – KAPITEL AUSWÄHLEN

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KAPITEL I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Gegenstand und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen Art, Umfang und Bedingungen der von Idea Business Sp. z o.o., nachfolgend „Dienstanbieter“ oder „Betreiber“, über die Website der Transportplattform unter platforma.transportowa.com.pl elektronisch erbrachten Dienstleistungen.

1.2. Sie regeln insbesondere die Registrierung und Verifizierung der Nutzer, die Nutzung der Dienste und Funktionen der Transportplattform, den Abschluss und die Beendigung von Verträgen über elektronische Dienstleistungen, die Rechte und Pflichten der Nutzer sowie das Beschwerdeverfahren.

1.3. Die Transportplattform ist ein IT- und Telekommunikationssystem zur Organisation und Abwicklung des Straßentransports und ermöglicht insbesondere:

a) das Veröffentlichen und Durchsuchen von Anzeigen zu Ladungen und verfügbaren Fahrzeugen;

b) das Abgeben, Annehmen und Verwalten von Transportangeboten;

c) die Organisation der Transportzusammenarbeit über die Öffentliche Frachtenbörse, die Ladungsbörse, die Fahrzeugbörse und die Privaten Frachtenbörsen;

d) die elektronische Vorbereitung, Erstellung und den Abschluss von Beförderungsverträgen;

e) die Überwachung aufeinanderfolgender Phasen der Transportauftragsabwicklung;

f) die automatische Erstellung und Bearbeitung von CMR-Frachtbriefen und nationalen Frachtbriefen;

g) die Übermittlung von Informationen und Benachrichtigungen zur Transportdurchführung;

h) die Unterstützung der Planung, Organisation und Kontrolle logistischer Abläufe;

i) die Automatisierung ausgewählter Tätigkeiten bei der Angebotsannahme, beim Vertragsschluss und der Transportauftragsabwicklung;

j) die Verwaltung von Geschäftspartnern, Transportpartnern und Berechtigungen der Beteiligten;

k) die Organisation der Zusammenarbeit innerhalb privater Unternehmensgruppen;

l) den Export von Dokumenten und Daten und die Nutzung vorhandener Schnittstellen zu externen IT-Systemen, insbesondere ERP- und Rechnungsprogrammen;

m) die Nutzung weiterer vom Betreiber im Zuge der Weiterentwicklung der Transportplattform bereitgestellter Funktionen.

1.4. Einzelne Funktionen der Plattform können abhängig von der Kontoart, dem Verifizierungsstatus, den Berechtigungen des Nutzers und den aktivierten Diensten in unterschiedlichem Umfang zur Verfügung stehen.

1.5. Für die Nutzung der Transportplattform ist kein Abonnement erforderlich. Das Portal bietet kostenlose und kostenpflichtige Dienstleistungen an; deren Umfang und Preise sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Preisliste oder den Bedingungen der jeweiligen Dienstleistung festgelegt.

 

2. Rechtsgrundlagen

2.1. Die elektronischen Dienstleistungen werden im Einklang mit dem in der Republik Polen geltenden Recht sowie den einschlägigen Vorschriften des Rechts der Europäischen Union erbracht.

2.2. Für in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelte Angelegenheiten gelten die einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere:

a) das polnische Gesetz vom 23. April 1964 – Zivilgesetzbuch;

b) das polnische Gesetz vom 18. Juli 2002 über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen;

c) die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO);

d) die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates – Gesetz über digitale Dienste (DSA), soweit sie auf die über die Plattform erbrachten Dienstleistungen Anwendung findet;

e) andere für die jeweilige Dienstleistung einschlägige Vorschriften.

2.3. Für Transportdienstleistungen und zwischen Nutzern geschlossene Verträge gelten die einschlägigen transportrechtlichen Vorschriften, das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) sowie weitere anwendbare Bestimmungen je nach Art und Ort der Beförderung.

2.4. Die Nutzung der Plattformwerkzeuge befreit die Nutzer nicht von der Pflicht, die für ihre Geschäftstätigkeit und die durchgeführten Transportdienstleistungen geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten.

 

3. Begriffsbestimmungen

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:

3.1. Dienstanbieter / Betreiber

Idea Business Sp. z o.o. mit Sitz in der ul. Lawendowa 11, 34-122 Wieprz, Polen, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters, geführt vom Bezirksgericht Kraków-Śródmieście in Krakau, XII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, unter KRS 0001115184; das Unternehmen betreibt die Transportplattform und erbringt über sie elektronische Dienstleistungen.

3.2. Portal / Transportplattform

Ein unter platforma.transportowa.com.pl verfügbares Online-IT-System, das Unternehmen die Organisation von Transporten, die Veröffentlichung von Anzeigen, den Aufbau einer Zusammenarbeit, den Abschluss und die Abwicklung von Beförderungsverträgen, die Überwachung der Auftragsausführung und die Nutzung logistischer Hilfswerkzeuge ermöglicht. Die Plattform kann mit anderen vom Betreiber geführten Websites zusammenarbeiten, insbesondere mit dem Firmenverzeichnis unter firma.transportowa.com.pl.

3.3. Unternehmer

Eine natürliche Person, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, eine juristische Person oder eine rechtsfähige Organisationseinheit, die in eigenem Namen eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt. Die Transportplattform ist ausschließlich für Unternehmer bestimmt. Natürliche Personen, die als Verbraucher handeln, dürfen sich zur Nutzung der Plattformdienste nicht im Portal registrieren.

3.4. Nutzer / Leistungsempfänger

Ein Unternehmer, der die Transportplattform über ein Konto nutzt, oder eine natürliche Person, die aufgrund entsprechender Vollmacht in seinem Namen und auf seine Rechnung handelt. Ein Unternehmer kann im Portal von mehreren Nutzern vertreten werden, die jeweils ein eigenes Konto besitzen. Wer im Namen eines Unternehmers ein Konto nutzt, muss für die entsprechenden Handlungen ausreichend bevollmächtigt sein.

3.5. Nutzerkonto

Ein nach Anmeldung zugänglicher individueller Bereich der Transportplattform, der die Nutzung von Portalfunktionen entsprechend den erteilten Berechtigungen ermöglicht. Das Konto ist mit der E-Mail-Adresse des Nutzers verknüpft und kann dem von diesem vertretenen Unternehmer zugeordnet werden. Ein Unternehmen kann mehrere Nutzerkonten besitzen.

3.6. Verifiziertes Konto

Ein Nutzerkonto, für das der Betreiber das Verifizierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen hat. Die Verifizierung umfasst die Prüfung der Unternehmensregisterdaten, der erforderlichen Dokumente und der Zahlung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Verifizierungsgebühr vom Bankkonto des vertretenen Unternehmens. Bei Transportunternehmen umfasst sie außerdem die Prüfung vorgelegter Dokumente zum Nachweis erforderlicher Befugnisse, Lizenzen oder Genehmigungen. Ein verifiziertes Konto wird im Portal durch ein entsprechendes grafisches Symbol, insbesondere ein grünes Verifizierungszeichen, gekennzeichnet. Der verifizierte Status ist keine Gewähr für Zahlungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, fortbestehende Gültigkeit sämtlicher Berechtigungen oder ordnungsgemäße Leistungserbringung durch das Unternehmen.

3.7. Nicht verifiziertes Konto

Ein Konto, dessen Nutzer das vollständige Verifizierungsverfahren für verifizierte Konten nicht durchlaufen hat. Ein Unternehmer, der von einem berechtigten Nutzer zur Zusammenarbeit innerhalb einer bestimmten Privaten Frachtenbörse eingeladen wurde, kann ohne Aktivierungsgebühr und vollständige Kontoverifizierung Zugang zu dieser Börse erhalten. Ein solches Konto wird mit dem Hinweis „Achtung: Konto nicht verifiziert!“ gekennzeichnet. Es erlaubt ausschließlich die für diesen Status freigegebenen Funktionen im Umfang der erteilten Berechtigungen. Andere Funktionen, die eine vollständige Verifizierung voraussetzen, bleiben bis zu deren erfolgreichem Abschluss gesperrt. Die Befreiung von der Verifizierungsgebühr entbindet den Unternehmer nicht von der Pflicht, die für seine Tätigkeit gesetzlich erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und sonstigen Befugnisse zu besitzen.

3.8. Kontoaktivierung und -verifizierung

Ein Verfahren zur Bestätigung der Registrierung, Prüfung der Daten des Nutzers und des vertretenen Unternehmens und Erfüllung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Anforderungen. Die Gebühr für die vollständige Verifizierung und Aktivierung eines Kontos beträgt 10 EUR oder 20 PLN. Sie gilt für jedes Nutzerkonto, das einer kostenpflichtigen Verifizierung unterliegt, auch wenn mehrere Nutzer dasselbe Unternehmen vertreten. Ausgenommen sind Konten, denen ohne kostenpflichtige Verifizierung ein eingeschränkter Zugang zu einer Privaten Frachtenbörse gewährt wurde. Der Betreiber nimmt die Aktivierung innerhalb von bis zu 48 Stunden nach Erfüllung sämtlicher Verifizierungsanforderungen einschließlich des Eingangs der Unterlagen und der Verbuchung der Gebühr vor, ausgenommen gesetzliche Feiertage und arbeitsfreie Tage. Einzelheiten zur Registrierung, Verifizierung und Aktivierung regelt Kapitel II.

3.9. Verifizierung eines Bankkontos für Vorauszahlungen

Ein Verfahren zur Bestätigung eines Unternehmensbankkontos anhand einer von diesem Konto ausgehenden Verifizierungsüberweisung. Das dabei identifizierte Bankkonto kann gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Empfang von Vorauszahlungen für Transportleistungen verwendet werden. Eine Verifizierung durch Überweisung in PLN ermöglicht nicht automatisch Vorauszahlungen in EUR. Hat ein Nutzer sein Konto durch Überweisung von 20 PLN verifiziert und möchte später Vorauszahlungen in EUR empfangen, muss er eine zusätzliche Verifizierung durch Überweisung von 10 EUR von dem entsprechenden Unternehmensbankkonto durchführen. Hierfür ist kein weiteres Nutzerkonto erforderlich.

3.10. Bankkonto für Vorauszahlungen

Ein auf der Transportplattform angegebenes Unternehmensbankkonto zum Empfang von Vorauszahlungen für Transportleistungen. Je Nutzerkonto kann ein aktuell gültiges Bankkonto für den Empfang von Vorauszahlungen angegeben werden. Das Konto wird gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verifiziert. Durch die Angabe eines Bankkontos wird der Betreiber nicht Partei der finanziellen Abrechnung zwischen den Parteien eines Beförderungsvertrags.

3.11. Vorauszahlung für eine Transportleistung

Eine Geldzahlung, die der Auftraggeber vor vollständiger oder teilweiser Erbringung einer Transportleistung zu den zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen an den Frachtführer oder einen anderen berechtigten Auftragnehmer leistet. Vorauszahlungen für Transportleistungen werden unmittelbar zwischen den Vertragsparteien geleistet, ohne Nutzung eines Bankkontos des Betreibers der Transportplattform. Der Betreiber nimmt solche Vorauszahlungen nicht entgegen, verwahrt oder überweist sie nicht.

3.12. Auftraggeber

Ein Unternehmer, der eine Beförderung beauftragt, eine Transportanzeige veröffentlicht oder mit einem berechtigten Auftragnehmer einen Beförderungsvertrag schließt. Auftraggeber können insbesondere Hersteller, Handelsunternehmen, Warenversender, Spediteure und andere zur Organisation von Beförderungen berechtigte Unternehmen sein.

3.13. Frachtführer / Auftragnehmer

Ein Unternehmen, das Güterbeförderungen durchführt und die hierfür gesetzlich erforderlichen Berechtigungen besitzt. Je nach Art der Transaktion kann Auftragnehmer auch ein anderes Unternehmen sein, das nach den einschlägigen Vorschriften und Auftragsbedingungen zur Annahme des betreffenden Transportauftrags befugt ist.

3.14. Transportanzeige

Eine von einem berechtigten Nutzer über die Transportplattform veröffentlichte Information über den Bedarf an einer Transportleistung oder die Verfügbarkeit eines Fahrzeugs zur Beförderung. Eine Anzeige kann insbesondere Angaben zur Ladung, Strecke, zu Terminen, Beförderungsanforderungen, Fahrzeugparametern und weiteren Bedingungen der geplanten Leistung enthalten.

3.15. Transportangebot

Ein Vorschlag zur Durchführung einer Transportleistung, den ein berechtigter Nutzer als Antwort auf eine Anzeige oder über die Funktionen der Plattform abgibt. Das Angebot kann insbesondere den Frachtpreis und weitere Beförderungsbedingungen enthalten. Die Abgabe, Annahme, Rücknahme und Rechtswirkungen von Angeboten richten sich nach weiteren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den für die jeweilige Art des Vertragsschlusses geltenden Regeln.

3.16. Öffentliche Frachtenbörse

Ein Bereich der Transportplattform, in dem Transportaufträge veröffentlicht und Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggebern und berechtigten Frachtführern aufgebaut werden können. Der Zugang zu Anzeigen und deren Einzelheiten sowie die Möglichkeit zur Angebotsabgabe hängen von den Nutzerberechtigungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.

3.17. Ladungsbörse

Ein Bereich der Plattform, in dem entsprechend berechtigte Nutzer Transportaufträge veröffentlichen und durchsuchen können. Die Bedingungen für das Veröffentlichen, Anzeigen und Nutzen zusätzlicher Funktionen regeln die weiteren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.18. Fahrzeugbörse

Ein Bereich der Transportplattform zur Veröffentlichung von Informationen über verfügbare Fahrzeuge und Beförderungskapazitäten. Der Zugang zu Fahrzeugangeboten und deren Einzelheiten hängt von der Anzeigenart und den Nutzerberechtigungen ab.

3.19. Private Frachtenbörse

Ein gesonderter Bereich der Transportplattform zur Organisation der Transportzusammenarbeit innerhalb einer bestimmten Nutzergruppe. Der Betreiber einer Privaten Frachtenbörse kann den Zugriff auf Anzeigen verwalten, Geschäftspartner einladen, Berechtigungen erteilen und entziehen sowie die Zusammenarbeit innerhalb eines geschlossenen Kreises organisieren. Jede Private Frachtenbörse besitzt eine eigene Kennung. Für ihre Nutzung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vom jeweiligen Börsenbetreiber erteilten Berechtigungen.

3.20. Betreiber einer Privaten Frachtenbörse

Ein Unternehmer, der über ein entsprechendes Nutzerkonto zur Verwaltung einer bestimmten Privaten Frachtenbörse berechtigt ist. Er kann Teilnehmer verwalten, den Zugang zur Börse erteilen oder entziehen und die administrativen Werkzeuge der Plattform nutzen. Diese Befugnisse können im vom System vorgesehenen Umfang auch von durch ihn bevollmächtigten Personen ausgeübt werden.

3.21. Teilnehmer einer Privaten Frachtenbörse

Ein Nutzer, dem Zugang zu einer bestimmten Privaten Frachtenbörse gewährt wurde. Dieser Zugang kann einem Nutzer mit verifiziertem Konto oder einem eingeladenen Unternehmer mit beschränktem Zugang ohne vollständige Kontoverifizierung erteilt werden. Die verfügbaren Funktionen richten sich nach Nutzerberechtigungen und Kontostatus.

3.22. Meine Geschäftspartner

Ein Werkzeug der Transportplattform, mit dem der Betreiber einer Privaten Frachtenbörse die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern verwalten kann. Im Rahmen der erteilten Berechtigungen erlaubt es insbesondere die Teilnehmerverwaltung, das Erteilen und Entziehen des Zugangs, das Aussetzen von Berechtigungen und das Entfernen von Teilnehmern aus einer bestimmten Börse. Das Entfernen eines Teilnehmers aus einer Privaten Frachtenbörse bedeutet nicht die Löschung seines Transportplattform-Kontos. Ebenso wenig werden dabei automatisch der Verlauf der Zusammenarbeit, Dokumente oder Informationen gelöscht, deren weitere Aufbewahrung für die Leistungserbringung oder nach geltendem Recht gerechtfertigt ist.

3.23. Ihre Partner

Ein Werkzeug der Transportplattform zur Einladung von Unternehmen zur Zusammenarbeit. Es erleichtert die Kontaktaufnahme und Kooperation mit Frachtführern, Versendern, Spediteuren und anderen Partnern im Transportprozess.

3.24. Nutzerverwaltung einer Privaten Frachtenbörse

Funktionen, mit denen befugte Personen den Zugang der Nutzer zu einer Privaten Frachtenbörse verwalten, deren Berechtigungsumfang festlegen und die Teilnahme an der Börse kontrollieren können.

3.25. UPPT – Beförderungsvertrag der Transportplattform

UPPT steht für „Umowa Przewozu Platformy Transportowej“ (Beförderungsvertrag der Transportplattform). Dieses Werkzeug ermöglicht die elektronische Vorbereitung, Erstellung, den Abschluss und die Verwaltung von Verträgen zur Durchführung von Beförderungsleistungen. Das UPPT-System unterstützt außerdem die Verwaltung von Informationen über die Transportdurchführung, die Kommunikation zwischen berechtigten Beteiligten und die Abwicklung von Vertragsunterlagen. Ein UPPT-Vertrag wird zwischen den jeweiligen Parteien der Transaktion geschlossen und nicht zwischen dem Nutzer und dem Plattformbetreiber.

3.26. „Fracht annehmen“

Eine Plattformfunktion, mit der ein Transportauftrag zu den vom Auftraggeber festgelegten Bedingungen unter Berücksichtigung der gewählten Art des Vertragsschlusses angenommen werden kann. Die Nutzung dieser Funktion kann nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweiligen Auftragsbedingungen zum Abschluss eines Beförderungsvertrags führen.

3.27. Frachtassistent

Ein Werkzeug zur Automatisierung der Annahme von Transportangeboten auf Grundlage zuvor vom Auftraggeber festgelegter und genehmigter Bedingungen. Insbesondere können Preis- und Zeitkriterien bestimmt werden, nach denen das System ein Transportangebot automatisch annehmen kann. Die Aktivierung des Frachtassistenten setzt eine bewusste Entscheidung eines berechtigten Nutzers voraus. Die weiteren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Funktionsweise und die Folgen der automatischen Angebotsannahme.

3.28. Logistikprüfung

Werkzeuge zur Unterstützung der Vorbereitung und Abwicklung von Transportaufträgen durch die automatische Analyse ausgewählter Daten und die Kennzeichnung möglicher Fehler, Unstimmigkeiten und organisatorischer Risiken. Systemmeldungen dienen lediglich der Unterstützung und garantieren weder die Richtigkeit der Daten noch die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung. Der Nutzer bleibt für die Prüfung der Angaben und seine auf Grundlage der Prüfergebnisse getroffenen Entscheidungen verantwortlich.

3.29. UPPT-Panel

Ein elektronisches Panel, das berechtigten Beteiligten eines Beförderungsvertrags Zugang zu Informationen über dessen Abschluss und Durchführung ermöglicht. Es kann insbesondere Vertragsdaten, Angaben zu Transportbeteiligten, Termine der Beförderungsvorgänge, gemeldete Ausführungsstatus, Benachrichtigungen und Beförderungsdokumente enthalten.

3.30. Fahrer-Panel

Eine Funktion, über die ein Fahrer oder eine andere entsprechend bevollmächtigte Person Informationen zur Durchführung einer bestimmten Beförderung übermitteln kann. Der Zugang kann durch einen individuellen Link gewährt werden, den ein berechtigter Nutzer erstellt. Für die Nutzung des Fahrer-Panels über diesen Link ist kein Konto auf der Transportplattform erforderlich. Der Fahrer darf nur die im Rahmen seiner Ermächtigung freigegebenen Handlungen ausführen.

3.31. Überwachung des Transportverlaufs

Eine Plattformfunktion zur Anzeige und Aktualisierung von Informationen über einzelne Phasen der Transportauftragsabwicklung. Die Überwachung stützt sich insbesondere auf Angaben berechtigter Transportbeteiligter und vom System erfasste Ereignisse. Sie stellt für sich genommen keine unabhängige Bestätigung des tatsächlichen Fahrzeugstandorts oder Garantie für die ordnungsgemäße Beförderung dar.

3.32. Beförderungsdokumentation

Dokumente und Informationen zur Vorbereitung, zum Abschluss, zur Durchführung und zur Beendigung eines Beförderungsvertrags. Dazu können Verträge, CMR- und nationale Frachtbriefe, Bestätigungen durchgeführter Vorgänge sowie andere auftragsbezogene Unterlagen gehören.

3.33. CMR-Frachtbrief

Ein Dokument im Zusammenhang mit dem internationalen Straßengüterverkehr, das mittels Funktionen der Transportplattform erstellt und verwaltet wird. Das System ermöglicht die Erstellung von CMR-Dokumenten und die Erfassung ausgewählter Angaben und Bestätigungen der Transportbeteiligten. Die rechtliche Bedeutung der Dokumente und Bestätigungen richtet sich nach geltendem Recht und den Einzelbestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.34. Nationaler Frachtbrief

Ein Dokument für eine innerhalb eines Staates durchgeführte Straßenbeförderung, das über die Transportplattform entsprechend dem geltenden Recht erstellt und bearbeitet wird.

3.35. Elektronische Bestätigung

Eine über Funktionen der Plattform gespeicherte Information oder Erklärung zu einer bestimmten Handlung eines Transportbeteiligten. Sie kann insbesondere die Übernahme, Beladung, Ablieferung, Entladung oder andere Vorgänge betreffen. Die Speicherung einer elektronischen Bestätigung auf der Plattform ist nicht automatisch eine qualifizierte elektronische Signatur und erfüllt nicht zwangsläufig alle besonderen gesetzlichen Anforderungen an elektronische Frachtbriefe.

3.36. Dokumentenbank

Eine Plattformfunktion zur Speicherung, Freigabe, zum Herunterladen und Ordnen von Dokumenten im Zusammenhang mit Transportleistungen. Weitere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Aufbewahrungsfristen, die Verfügbarkeitsdauer und die Pflichten der Nutzer zur Führung eigener Archive.

3.37. Integration mit ERP- und Rechnungsprogrammen

Eine Funktion zur Vorbereitung, zum Export oder zur Übermittlung von Daten aus Transportaufträgen an externe IT-Systeme. Verfügbare Möglichkeiten hängen von der Exportart, der Systemkonfiguration sowie den vorhandenen Integrationen und Adaptern ab. Einzelne Integrationen können zusätzliche Einstellungen oder ein gesondertes Entgelt nach den jeweiligen Dienstleistungsbedingungen erfordern.

3.38. Systembenachrichtigungen

Von der Transportplattform bei ihrer Nutzung erzeugte Mitteilungen und Warnungen. Sie können neue Angebote, Verträge, Transportvorgänge, gemeldete Verspätungen, Dokumente, Zahlungen und die Kontosicherheit betreffen. Das Portal kann außerdem vom Nutzer nach eigenen Präferenzen konfigurierte zusätzliche Warnungen anbieten. Systembenachrichtigungen sind kein Werbe-Newsletter.

3.39. Punkte

Auf der Plattform verwendete Einheiten zur Bezahlung ausgewählter Dienstleistungen und Funktionen nach der aktuellen Preisliste und den Regeln des Punktesystems.

3.40. Preisliste

Ein auf der Transportplattform verfügbares Dokument oder eine Zusammenstellung von Angaben zu Preisen kostenpflichtiger Dienstleistungen, Punktepakete, Provisionen und sonstiger Entgelte für einzelne Funktionen.

3.41. Kontoaussetzung

Eine nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeordnete vorübergehende Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Funktionen der Transportplattform. Eine Aussetzung bedeutet nicht zwangsläufig die Löschung von Kontodaten oder die Beendigung sämtlicher damit verbundener Prozesse.

3.42. Kontosperrung

Eine Beschränkung des Zugangs zu einem Konto oder ausgewählten Plattformdiensten, insbesondere wegen eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Sicherheitsanforderungen oder geltendes Recht. Umfang und Folgen der Sperrung regeln die entsprechenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.43. Elektronische Adresse

Ein Kennzeichen eines IT- und Telekommunikationssystems, das elektronische Kommunikation ermöglicht, insbesondere eine E-Mail-Adresse.

4. Technische Anforderungen

4.1. Die Nutzung der Transportplattform setzt einen Internetzugang und ein Gerät mit einem aktuellen Webbrowser voraus, der die vom Portal verwendeten Technologien unterstützt.

4.2. Für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattformfunktionen können erforderlich sein:

a) Unterstützung für JavaScript;

b) Unterstützung notwendiger Cookies und der vom Portal verwendeten Datenspeichermechanismen;

c) ein aktives E-Mail-Konto;

d) die Möglichkeit, elektronische Dokumente, insbesondere PDF-Dateien, herunterzuladen und zu lesen;

e) entsprechende Berechtigungen zur Nutzung von Gerätefunktionen wie Kamera, Mikrofon oder Bildschirmfreigabe, sofern die gewählten Funktionen dies erfordern.

4.3. Einzelne Funktionen der Plattform können zusätzliche Einstellungen des Browsers, Geräts oder der Internetverbindung erfordern.

4.4. Der Betreiber gewährleistet keine identische Funktionsweise sämtlicher Funktionen auf allen Geräten, Betriebssystemen oder Browserversionen.

4.5. Die Verwendung von Cookies und vergleichbaren Technologien richtet sich nach der Cookie-Richtlinie und dem geltenden Recht.

4.6. Die Nutzer haben grundlegende Sicherheitsregeln einzuhalten, insbesondere Zugangsdaten zu schützen und unbefugten Kontozugriff zu verhindern.

 

5. Regeln für die Nutzung der Plattform

5.1. Registrierungspflichtige Dienstleistungen können nach Erstellung eines Kontos und Erfüllung der Bedingungen der jeweiligen Funktion genutzt werden.

5.2. Mit der Kontoregistrierung bestätigt der Nutzer, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

5.3. Der Nutzer hat wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese bei Änderungen zu aktualisieren.

5.4. Der Nutzer ist unter Berücksichtigung des geltenden Rechts und der Umstände des Einzelfalls für Handlungen verantwortlich, die über sein Konto vorgenommen werden.

5.5. Die Plattform ist bestimmungsgemäß, nach den Grundsätzen redlicher Geschäftspraxis und im Einklang mit dem geltenden Recht zu nutzen.

5.6. Nutzer dürfen über die Plattform keine rechtswidrigen Inhalte übermitteln oder Handlungen vornehmen, die Rechte anderer Nutzer verletzen oder die Sicherheit des Portals beeinträchtigen.

5.7. Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutzerklärung und dem geltenden Recht verarbeitet.

Die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt nicht automatisch eine Einwilligung in die Datenverarbeitung zu Marketingzwecken dar. Soweit eine solche Einwilligung erforderlich ist, muss sie gesondert eingeholt werden.

 

6. Zugänglichkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

6.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vor Abschluss eines Vertrags über elektronische Dienstleistungen kostenlos in einer Form bereitgestellt, die ihre Einsichtnahme, Wiedergabe und Speicherung ermöglicht.

6.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzerklärung, die Cookie-Richtlinie und Dokumente über Bedingungen einzelner Dienstleistungen sind in den entsprechenden Bereichen des Portals verfügbar.

6.3. Für Nutzer gelten diejenigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ihnen nach Maßgabe des geltenden Rechts zur Verfügung gestellt wurden.

 

7. Art der Dienstleistungen

7.1. Die Transportplattform stellt IT-Infrastruktur und Werkzeuge bereit, mit denen Unternehmen Transportleistungen organisieren und verwalten können.

7.2. Der Betreiber kann Funktionen anbieten, die Entscheidungen unterstützen, bestimmte Aufgaben automatisieren und die Erstellung von Dokumenten ermöglichen.

7.3. Automatisierungswerkzeuge entbinden den Nutzer nicht von der Prüfung von Daten, Vertragsbedingungen und der Rechtmäßigkeit seiner Handlungen.

7.4. Ergebnisse von Analysen, Berechnungen und Logistikprüfungen sowie plattformseitige Benachrichtigungen haben unterstützenden Charakter, sofern die besonderen Bedingungen einer Funktion nicht ausdrücklich andere Folgen einer Handlung vorsehen.

7.5. Der Betreiber ist für die ordnungsgemäße Erbringung seiner eigenen elektronischen Dienstleistungen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht verantwortlich.

 

8. Automatisierung von Vorgängen auf der Plattform

8.1. Die Transportplattform ermöglicht die Automatisierung ausgewählter Aufgaben, darunter Transportorganisation, Abgabe und Annahme von Angeboten, Vertragsschluss und Bearbeitung der Beförderungsdokumentation.

8.2. Automatisierte Vorgänge werden im vom System unterstützten Umfang anhand von Daten, Einstellungen oder Entscheidungen eines berechtigten Nutzers ausgeführt.

8.3. Aktiviert ein Nutzer die automatische Annahme von Transportangeboten, kann das System diese Vorgänge gemäß den zuvor genehmigten Bedingungen durchführen.

8.4. Die Rechtsfolgen der automatischen Angebotsannahme einschließlich des Zeitpunkts des Vertragsschlusses und seiner Dokumentation regeln die besonderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die von den Transaktionsparteien vereinbarten Bedingungen.

8.5. Die automatische Dokumentenerstellung bestätigt für sich genommen nicht die Richtigkeit aller im Dokument enthaltenen Angaben.

8.6. Nutzer müssen die Richtigkeit der in das System eingegebenen Angaben prüfen, insbesondere von Informationen, die Beförderungsbedingungen und Dokumenteninhalte beeinflussen.

 

9. Transaktionen und Verträge zwischen Nutzern

9.1. Über die Transportplattform abgeschlossene Verträge über Transportleistungen werden zwischen den jeweiligen Transaktionsbeteiligten geschlossen.

9.2. Der Betreiber der Transportplattform ist nicht Partei von Beförderungsverträgen zwischen Nutzern.

9.3. Ziffer 9.2 gilt auch für mittels UPPT vorbereitete oder automatisch erstellte Verträge sowie für Verträge, die nach automatischer Angebotsannahme durch den Frachtassistenten zustande kommen.

9.4. Der Betreiber stellt technische Infrastruktur und Werkzeuge zur Vorbereitung, zum Abschluss, zur Dokumentation und Verwaltung von Verträgen bereit.

9.5. Die Parteien eines Beförderungsvertrags sind nach geltendem Recht selbst für seine Erfüllung und die daraus folgenden Pflichten verantwortlich.

9.6. Der Betreiber wird nicht allein dadurch zum Frachtführer, Spediteur oder Auftraggeber, dass er Werkzeuge zum Abschluss oder zur Verwaltung eines Vertrags bereitstellt.

9.7. Der Betreiber beteiligt sich nicht an finanziellen Abrechnungen aus zwischen Nutzern geschlossenen Beförderungsverträgen, einschließlich Frachtvergütung und Vorauszahlungen für Transportleistungen.

9.8. Der Betreiber nimmt Vorauszahlungen, die Frachtführern oder anderen Auftragnehmern zustehen, nicht auf sein eigenes Bankkonto entgegen.

9.9. Diese Bestimmungen schließen die Haftung des Betreibers für eigenes Handeln, Unterlassen oder nicht ordnungsgemäße Erbringung elektronischer Dienstleistungen nicht aus, soweit sie nach geltendem Recht besteht.

 

10. Zugang zu Plattformfunktionen

10.1. Die für einen Nutzer verfügbaren Funktionen hängen vom Kontostatus, seinen Berechtigungen, der Art der Dienstleistung und dem Zugang zu den jeweiligen Plattformbereichen ab.

10.2. Der Betreiber kann die Nutzung bestimmter Funktionen von einer erfolgreich abgeschlossenen Nutzerverifizierung abhängig machen.

10.3. Zur Zusammenarbeit in einer Privaten Frachtenbörse eingeladene Nutzer dürfen die für sie freigegebenen Funktionen ohne verifizierten Kontostatus nutzen, vorbehaltlich der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Einschränkungen.

10.4. Der Betreiber einer Privaten Frachtenbörse kann mit den bereitgestellten Werkzeugen den Zugang der Teilnehmer zu dieser Börse verwalten.

10.5. Der Zugang zu einer Privaten Frachtenbörse berechtigt nicht automatisch zur Nutzung anderer Börsen oder Plattformfunktionen.

10.6. Der Zugang zu ausgewählten Funktionen kann gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt, ausgesetzt oder entzogen werden.

 

11. Elektronische Kommunikation und Benachrichtigungen

11.1. Die Transportplattform verwendet elektronische Kommunikation, um Informationen über die Portalnutzung und die Durchführung von Transportleistungen zu übermitteln.

11.2. Systembenachrichtigungen können insbesondere Folgendes betreffen:

a) die Veröffentlichung neuer Anzeigen und die Abgabe von Angeboten;

b) die Annahme von Angeboten und den Abschluss von Beförderungsverträgen;

c) Änderungen des Bearbeitungsstatus von Transportaufträgen;

d) Beladung, Entladung und voraussichtliche Ankunftszeiten;

e) gemeldete Verspätungen;

f) Beförderungsdokumente;

g) Zahlungen und Abrechnungen gegenüber dem Betreiber;

h) Kontosicherheit und Änderungen der Berechtigungen.

11.3. Die Plattform kann zusätzliche Mitteilungen und Warnungen anbieten, deren Umfang und Häufigkeit der Nutzer über die verfügbaren Einstellungen festlegt.

11.4. Weitere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die elektronische Kommunikation und die Verfügbarkeit einzelner Benachrichtigungen.

 

12. Entgelte für Dienstleistungen

12.1. Die Nutzung der Transportplattform setzt weder einen Abonnementvertrag noch regelmäßige Abonnementzahlungen voraus.

12.2. Der Betreiber kann für bestimmte über die Plattform erbrachte Dienstleistungen und Funktionen Gebühren erheben.

12.3. Kostenpflichtige Dienstleistungen können insbesondere abgerechnet werden durch:

a) unmittelbare Zahlung;

b) Nutzung von im Nutzerkonto vorhandenen Punkten;

c) Berechnung einer Provision nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

d) andere in den Bedingungen der jeweiligen Dienstleistung vorgesehene Verfahren.

12.4. Zahlungen für Plattformdienste können in Euro (EUR) oder polnischen Złoty (PLN) erfolgen, vorbehaltlich der Bedingungen der jeweiligen Dienstleistung und der verfügbaren Zahlungsarten.

12.5. Die Höhe des Entgelts und die grundlegenden Bedingungen einer kostenpflichtigen Dienstleistung sind dem Nutzer vor deren Bestellung oder Aktivierung mitzuteilen.

12.6. Die Gebühr für Verifizierung und Aktivierung beträgt 10 EUR oder 20 PLN für jedes Nutzerkonto, das der kostenpflichtigen Verifizierung unterliegt.

12.7. Die Kontoverifizierung durch eine PLN-Überweisung ermöglicht im vorgesehenen Umfang die Bestätigung eines Bankkontos für Vorauszahlungen in PLN.

12.8. Hat ein Nutzer sein Konto durch eine Überweisung von 20 PLN verifiziert und möchte später Vorauszahlungen in EUR empfangen, muss er eine zusätzliche Verifizierung durch eine Überweisung von 10 EUR vom Bankkonto des vertretenen Unternehmens vornehmen.

12.9. Die zusätzliche EUR-Verifizierung bestätigt das Bankkonto für den Empfang von Vorauszahlungen in dieser Währung und erfordert kein weiteres Nutzerkonto.

12.10. Die Plattform erlaubt die Angabe eines Nutzerbankkontos zum Empfang von Vorauszahlungen. Eine Änderung dieses Kontos oder des Umfangs seiner Verifizierung kann eine erneute Bestätigung gemäß den Regeln der jeweiligen Funktion erfordern.

12.11. Vorauszahlungen für Transportleistungen werden unmittelbar zwischen den Parteien des Beförderungsvertrags geleistet. Der Betreiber nimmt diese Gelder nicht auf sein Bankkonto entgegen und vermittelt ihre Übertragung nicht.

12.12. Die Bestätigung eines Bankkontos durch den Betreiber ist keine Garantie für die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens, die Durchführung des Transports oder die ordnungsgemäße Abrechnung von Vorauszahlungen zwischen den Vertragsparteien.

12.13. Weitere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisliste regeln Zahlungen, Provisionen, Punktenutzung und die Abrechnung von Dienstleistungen.

 

13. Ergänzende Bestimmungen

13.1. Der Betreiber kann die Transportplattform durch neue Funktionen und die Weiterentwicklung bestehender Werkzeuge ausbauen.

13.2. Die Einführung einer neuen Funktion ändert nicht automatisch die Bedingungen bereits geschlossener Dienstleistungsverträge.

13.3. Erfordert eine neue Funktion zusätzliche Nutzungsregeln, stellt der Betreiber diese vor der Erbringung der Dienstleistung zur Verfügung.

13.4. Bei einem Widerspruch zwischen allgemeinen Bestimmungen und besonderen Bedingungen einer Dienstleistung gehen die besonderen Bedingungen vor, soweit sie dem geltenden Recht entsprechen und wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.

13.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nach ihren Schlussbestimmungen und dem geltenden Recht geändert werden.

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KAPITEL II. KONTOREGISTRIERUNG

1. Registrierungsvoraussetzungen

1.1. Die Registrierung eines Kontos auf der Transportplattform steht ausschließlich Unternehmern offen, darunter Einzelunternehmern, juristischen Personen und rechtsfähigen Organisationseinheiten, die durch ihre bevollmächtigten Vertreter handeln.

1.2. Eine Kontoregistrierung durch natürliche Personen, die als Verbraucher handeln, ist nicht zulässig.

1.3. Wer im Namen eines Unternehmens ein Konto registriert, erklärt, mindestens 18 Jahre alt zu sein und zur Vertretung des Unternehmens oder zur Nutzung der Transportplattform in dessen Namen berechtigt zu sein.

1.4. Ein Unternehmen kann mehrere individuelle Nutzerkonten besitzen. Jedes Konto muss gesondert registriert werden; vollständige Berechtigungen werden erst nach Erfüllung der jeweiligen Anforderungen gewährt.

1.5. Die Registrierung allein verleiht weder automatisch den Status eines verifizierten Kontos noch Zugang zu sämtlichen Plattformfunktionen.

1.6. Ein Fahrer, der einen individuellen Link zum UPPT-Fahrer-Panel nutzt, benötigt kein Konto auf der Transportplattform. Er darf nur die für den jeweiligen Transportauftrag freigegebenen Funktionen verwenden.

2. Für die Registrierung erforderliche Angaben

2.1. Zur Kontoerstellung muss der Nutzer das auf der Website verfügbare Registrierungsformular ordnungsgemäß ausfüllen.

2.2. Insbesondere gibt der Nutzer an:

a) Vollständiger Name – die vollständige offizielle Bezeichnung des Unternehmens, das der Nutzer vertritt, entsprechend den Angaben im zuständigen Unternehmensregister oder Gewerberegister. Bei einem Einzelunternehmen ist damit die vollständige Geschäftsbezeichnung einschließlich des Vor- und Nachnamens des Unternehmers gemeint;

b) Benutzername – eine individuelle Bezeichnung zur Anmeldung im Portal;

c) Passwort und Passwortbestätigung – individuelle Zugangsdaten, die die im Registrierungsformular genannten Sicherheitsanforderungen erfüllen;

d) E-Mail-Adresse – eine aktive Adresse zur Bestätigung der Registrierung, Kommunikation mit dem Betreiber und zum Empfang von Mitteilungen über Plattformdienste.

2.3. Der Nutzer hat die im Registrierungsformular geforderten Angaben zu dem von ihm vertretenen Unternehmen zu machen.

2.4. Der Nutzer kann aufgefordert werden, den Registrierungszweck und die beabsichtigten Funktionen anzugeben. Die Angabe eines Registrierungszwecks verleiht nicht automatisch die entsprechenden Berechtigungen.

2.5. Sämtliche Registrierungsangaben müssen wahrheitsgemäß, aktuell und zur Identifizierung des Nutzers und des vertretenen Unternehmens ausreichend sein.

2.6. Untersagt sind falsche Angaben, die Identitätsanmaßung gegenüber anderen Unternehmen oder Personen und die Registrierung von Konten für Unternehmen ohne entsprechende Berechtigung.

2.7. Der Betreiber kann die Vervollständigung von Angaben oder zusätzliche Informationen verlangen, die für die ordnungsgemäße Registrierung und Verifizierung erforderlich sind.

3. Ablauf der Kontoregistrierung

3.1. Zur Kontoerstellung soll der Nutzer:

a) das Registrierungsformular im Portal ausfüllen;

b) sämtliche Pflichtfelder ausfüllen;

c) wahrheitsgemäße Angaben zum vertretenen Unternehmen machen;

d) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen und akzeptieren;

e) das Registrierungsformular über die entsprechende Schaltfläche absenden.

3.2. Nach dem Absenden speichert das System die Anmeldung und versendet eine Bestätigungsnachricht an die angegebene E-Mail-Adresse.

3.3. Der Nutzer muss seine Registrierung durch Anklicken des Links in der E-Mail bestätigen.

3.4. Die E-Mail-Bestätigung schließt die Unternehmensverifizierung nicht automatisch ab und gewährt nicht sämtliche Plattformberechtigungen.

3.5. Ein neu erstelltes Konto kann inaktiv bleiben oder eingeschränkte Berechtigungen besitzen, bis die Voraussetzungen der jeweiligen Zugangsart erfüllt sind.

3.6. Die Kontoregistrierung und die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für die Nutzung der Plattformdienste zu den hier festgelegten Bedingungen, auch bei Konten ohne vollständige Verifizierung.

4. Verifizierung des Unternehmens und Nutzerkontos

4.1. Der Status eines verifizierten Kontos setzt den erfolgreichen Abschluss des vom Betreiber durchgeführten Verifizierungsverfahrens voraus.

4.2. Die Verifizierung umfasst insbesondere:

a) den Abgleich von Registrierungsangaben mit Unternehmensdaten in einschlägigen Registern;

b) die Prüfung der erforderlichen Registrierungsunterlagen;

c) die Bestätigung der Vertretungsberechtigung des Nutzers für das angegebene Unternehmen;

d) bei Transportunternehmen die Prüfung vorgelegter Nachweise über erforderliche Lizenzen, Genehmigungen und andere Berechtigungen;

e) die Bestätigung der Zahlung der erforderlichen Verifizierungsgebühr vom Bankkonto des vertretenen Unternehmens.

4.3. Der Betreiber kann öffentlich zugängliche Unternehmensregister und andere rechtmäßig erlangte Informationen zur Überprüfung von Unternehmensangaben und Berechtigungen verwenden.

4.4. Der Betreiber behält sich das Recht vor, das Unternehmen oder seinen bevollmächtigten Vertreter telefonisch oder elektronisch zu kontaktieren, um die Richtigkeit des Registrierungsantrags zu bestätigen.

4.5. In begründeten Fällen kann der Betreiber weitere Unterlagen, Erläuterungen oder Angaben verlangen, die für den Abschluss der Verifizierung erforderlich sind.

4.6. Die Verifizierung kann die Auswertung zuverlässiger Informationen über das Unternehmen aus öffentlichen Registern, Branchenquellen und anderen rechtmäßigen Quellen umfassen.

4.7. Bestehen begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit des Unternehmens, seinen Berechtigungen oder der Richtigkeit seiner Angaben, kann der Betreiber die Verifizierung bis zur Klärung aussetzen.

4.8. Der Nutzer hat mit dem Betreiber in dem für die Verifizierung erforderlichen Umfang zusammenzuarbeiten.

5. Verifizierungs- und Aktivierungsgebühr

5.1. Die Gebühr für die vollständige Kontoverifizierung und -aktivierung beträgt:

10 EUR oder 20 PLN.

5.2. Die Gebühr fällt für jeden Nutzer mit kostenpflichtiger Verifizierung gesondert an, auch wenn mehrere Nutzer dasselbe Unternehmen vertreten.

5.3. Die Verifizierungsgebühr muss per Banküberweisung vom Konto des durch den Nutzer vertretenen Unternehmens bezahlt werden.

5.4. Die Überweisung muss auf das im Portal angegebene entsprechende Bankkonto von Idea Business Sp. z o.o. erfolgen und eine Identifizierung des verifizierten Unternehmens und Kontos ermöglichen.

5.5. Der Betreiber beginnt die vollständige Verifizierung nach Eingang der erforderlichen Unterlagen und der entsprechenden Gebühr.

5.6. Die Zahlung der Verifizierungsgebühr führt nicht automatisch zum Status eines verifizierten Kontos. Sämtliche erforderlichen Prüfungen müssen erfolgreich abgeschlossen werden.

5.7. Die Nichtzahlung der Verifizierungsgebühr führt weder automatisch zur Kontolöschung noch zu einer Wartefrist für eine spätere Aktivierung.

5.8. Von der vollständigen Verifizierungsgebühr ausgenommen sind im in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Umfang Konten von Unternehmen, die vom Inhaber einer Privaten Frachtenbörse zur Mitarbeit in dieser Börse eingeladen wurden.

6. Verifizierung eines Bankkontos für Vorauszahlungen

6.1. Eine im Rahmen der Verifizierung vorgenommene Überweisung dient zugleich der Identifizierung des Unternehmensbankkontos.

6.2. Das Konto, von dem eine gültige Verifizierungsüberweisung erfolgte, kann als verifiziertes Konto für den Empfang von Vorauszahlungen im Zusammenhang mit Transportleistungen anerkannt werden.

6.3. Die Transportplattform erlaubt die Angabe eines aktuell gültigen Bankkontos für den Empfang von Vorauszahlungen.

6.4. Eine Kontoverifizierung durch Überweisung von 20 PLN berechtigt nicht automatisch zum Empfang von Vorauszahlungen in EUR.

6.5. Ein Nutzer, der sein Konto in PLN verifiziert hat und Vorauszahlungen in EUR empfangen möchte, muss eine zusätzliche Verifizierung durch Überweisung von 10 EUR vom entsprechenden Bankkonto des vertretenen Unternehmens vornehmen.

6.6. Für die zusätzliche EUR-Verifizierung ist kein weiteres Nutzerkonto notwendig.

6.7. Die Angabe eines Kontos für den Empfang von Vorauszahlungen bedeutet nicht, dass der Betreiber Überweisungen zwischen den Parteien des Beförderungsvertrags vermittelt.

6.8. Vorauszahlungen für Transportleistungen erfolgen unmittelbar zwischen Auftraggeber und Frachtführer oder einem anderen berechtigten Auftragnehmer, ohne über das Bankkonto des Betreibers zu laufen.

6.9. Die Bestätigung eines Bankkontos ist keine Garantie für die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens, die ordnungsgemäße Beförderung oder die richtige Abrechnung einer Vorauszahlung.

6.10. Der Betreiber kann bei einer Änderung der Kontodaten oder begründeten Unregelmäßigkeiten eine erneute Verifizierung verlangen.

7. Aktivierung eines verifizierten Kontos

7.1. Nach erfolgreichem Abschluss der Verifizierung aktiviert der Betreiber das Nutzerkonto und erteilt die entsprechenden Berechtigungen auf der Transportplattform.

7.2. Die Aktivierung erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Erfüllung sämtlicher Anforderungen einschließlich des Eingangs der Unterlagen und der Verbuchung der Verifizierungsgebühr. Sonntage und gesetzliche Feiertage werden nicht mitgerechnet.

7.3. Ein Konto, das das Verifizierungsverfahren erfolgreich durchläuft, erhält den Status „verifiziert“.

7.4. Der verifizierte Status wird im Portal durch ein entsprechendes grafisches Symbol, insbesondere ein grünes Verifizierungszeichen, gekennzeichnet.

7.5. Der verifizierte Status bestätigt, dass der Betreiber die vorgesehenen Prüfungen der Unternehmensangaben und erforderlichen Dokumente durchgeführt hat.

7.6. Dieser Status gewährleistet weder die Zahlungsfähigkeit noch die Zuverlässigkeit, die Gültigkeit sämtlicher Berechtigungen oder die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch das Unternehmen.

7.7. Nutzer müssen die Bedingungen der Zusammenarbeit und die wirtschaftlichen Risiken von Verträgen mit anderen Unternehmen eigenständig beurteilen.

8. Registrierung auf Einladung eines Partners

8.1. Die Transportplattform erlaubt die Kontoregistrierung über eine individuelle Einladung oder einen Partnerlink, den ein anderer Portalnutzer übermittelt.

8.2. Die Registrierung über einen gewöhnlichen Partnerlink befreit nicht von der vollständigen Kontoverifizierung oder der Gebühr von 10 EUR bzw. 20 PLN, wenn der Nutzer Funktionen verwenden möchte, die einen verifizierten Kontostatus voraussetzen.

8.3. Der Erhalt einer Partnereinladung gewährt nicht automatisch Zugang zu Privaten Frachtenbörsen oder anderen verifizierten Nutzern vorbehaltenen Funktionen.

8.4. Nutzer, die sich über eine gewöhnliche Partnereinladung registrieren, durchlaufen das übliche Verifizierungs- und Aktivierungsverfahren.

8.5. Eine Ausnahme gilt für Einladungen des Inhabers einer bestimmten Privaten Frachtenbörse zur Zusammenarbeit innerhalb dieser Börse nach Abschnitt 9 dieses Kapitels.

9. Einladung zu einer Privaten Frachtenbörse ohne vollständige Verifizierung

9.1. Ein entsprechend berechtigter Inhaber einer Privaten Frachtenbörse darf Unternehmen zur Zusammenarbeit in dieser Börse einladen.

9.2. Ein zu einer bestimmten Privaten Frachtenbörse eingeladenes Unternehmen kann ohne die übliche Verifizierungsgebühr von 10 EUR oder 20 PLN ein Konto erstellen.

9.3. Nach erfolgreicher Registrierung über die Einladung zu einer bestimmten Privaten Frachtenbörse erhält der Nutzer automatisch eingeschränkten Zugang zu dieser Börse entsprechend dem Umfang der Einladung und den vom Inhaber festgelegten Berechtigungen.

9.4. Bei einem Konto ohne vollständige Verifizierung wird folgender Hinweis angezeigt:

„Achtung: Konto nicht verifiziert!“

9.5. Der Inhaber der Privaten Frachtenbörse entscheidet, welche Funktionen dem eingeladenen Nutzer zur Verfügung stehen.

9.6. Mit den vorhandenen Verwaltungswerkzeugen darf der Inhaber der Privaten Frachtenbörse insbesondere:

a) bestimmte Berechtigungen erteilen;

b) den Umfang der erteilten Berechtigungen ändern;

c) den Zugang zur Börse vorübergehend aussetzen;

d) den zuvor ausgesetzten Zugang wiederherstellen;

e) einen Nutzer aus dieser Privaten Frachtenbörse entfernen.

9.7. Der Zugang zu einer bestimmten Privaten Frachtenbörse verschafft nicht automatisch Zugang zu anderen Börsen oder Plattformfunktionen, die eine vollständige Kontoverifizierung erfordern.

9.8. Ein Nutzer mit nicht verifiziertem Konto kann nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die vollständige Verifizierung beantragen.

9.9. Nach erfolgreicher vollständiger Verifizierung kann das Konto den verifizierten Status und Zugang zu weiteren Funktionen im Rahmen der erteilten Berechtigungen erhalten.

9.10. Die Befreiung von der Verifizierungsgebühr entbindet ein Unternehmen nicht von der Pflicht, gesetzlich vorgeschriebene Lizenzen, Genehmigungen oder andere für den Transportbetrieb erforderliche Berechtigungen zu besitzen.

9.11. Das Entfernen eines Nutzers aus einer bestimmten Privaten Frachtenbörse löscht weder automatisch sein Transportplattform-Konto noch die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht aufbewahrten Kooperationsdaten, Unterlagen oder sonstigen Informationen.

10. Bereitstellung einer eigenen Privaten Frachtenbörse

10.1. Die Möglichkeit, eine Private Frachtenbörse einzurichten und zu betreiben, steht Unternehmen offen, die die vollständige Kontoverifizierung erfolgreich durchlaufen haben.

10.2. Diese Funktion wird im Rahmen einer individuellen Zusammenarbeit mit dem Portalbetreiber unter Berücksichtigung der Unternehmenstätigkeit und des geplanten Nutzungszwecks der Privaten Frachtenbörse bereitgestellt.

10.3. Eine erfolgreich abgeschlossene Kontoverifizierung verleiht nicht automatisch das Recht, eine Private Frachtenbörse einzurichten oder zu betreiben.

10.4. Die Genehmigung zum Betrieb einer Privaten Frachtenbörse wird durch individuelle Entscheidung des Betreibers erteilt.

10.5. Ein Unternehmen, dem eine Private Frachtenbörse zugewiesen wurde, kann die Zusammenarbeit mit eingeladenen Geschäftspartnern verwalten und die Verwaltungsfunktionen des Börseninhabers nutzen.

10.6. Weitere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung Privater Frachtenbörsen und die Teilnehmerverwaltung.

11. Mehrere Nutzerkonten für ein Unternehmen

11.1. Die Transportplattform erlaubt, dass mehrere individuelle Nutzerkonten dasselbe Unternehmen vertreten.

11.2. Jedes Konto besitzt eigene Zugangsdaten und ist einem bestimmten Nutzer zugeordnet.

11.3. Jedes Konto, das einer vollständigen Verifizierung unterliegt, erfordert ein eigenes Verifizierungsverfahren und die Zahlung der entsprechenden Gebühr.

11.4. Der verifizierte Status eines Nutzers erstreckt sich nicht automatisch auf andere Konten, die dasselbe Unternehmen vertreten.

11.5. Das Unternehmen muss sicherstellen, dass die Personen, die ihm zugeordnete Konten nutzen, über entsprechende Berechtigungen verfügen.

11.6. Nutzer dürfen ihre Zugangsdaten nicht an unberechtigte Personen weitergeben.

11.7. Die Haftung des Unternehmens und einzelner Nutzer für über die Konten ausgeführte Handlungen richtet sich nach geltendem Recht und den weiteren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

12. Inaktive und nicht verifizierte Konten

12.1. Ein registriertes Konto, dem die für die Nutzung der Plattformfunktionen erforderlichen Berechtigungen nicht erteilt wurden, kann als inaktives Konto im System verbleiben.

12.2. Ein inaktives Konto besitzt keine Berechtigungen für Funktionen aktiver Nutzer, sofern der Betreiber nicht im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Zugang gewährt.

12.3. Die Nichtzahlung der Verifizierungsgebühr führt weder automatisch zur Löschung des Kontos noch zu einem befristeten Verbot seiner späteren Aktivierung.

12.4. Der Nutzer kann auch später nach Erfüllung der Anforderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine vollständige Verifizierung und entsprechende Berechtigungen beantragen.

12.5. Das Verbleiben in einem inaktiven Status wegen nicht abgeschlossener Verifizierung ist keine Sanktion für einen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

12.6. Der Betreiber darf Systemnachrichten über Registrierung, Kontostatus, Sicherheit und Portalbedingungen an die E-Mail-Adresse des Kontos senden.

12.7. Ein zu einer Privaten Frachtenbörse eingeladener Nutzer mit eingeschränktem Zugang ohne vollständige Verifizierung gilt hinsichtlich der vom Börseninhaber erteilten Funktionen nicht als vollständig inaktiv.

12.8. Die Aufbewahrung der Daten inaktiver Konten richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Portals und dem geltenden Datenschutzrecht.

13. Erneute und zusätzliche Kontoverifizierung

13.1. Der Betreiber kann eine erneute oder ergänzende Kontoverifizierung durchführen, wenn begründete Zweifel an Nutzerangaben oder der fortdauernden Einhaltung der Plattformanforderungen bestehen.

13.2. Eine erneute Verifizierung kann insbesondere gerechtfertigt sein durch:

a) Änderungen der Unternehmensregisterdaten;

b) Änderungen oder Verlust erforderlicher Berechtigungen, Lizenzen oder Genehmigungen;

c) festgestellte Unstimmigkeiten zwischen Kontodaten und verfügbaren Informationen;

d) begründeten Verdacht einer unbefugten Kontonutzung;

e) Umstände, die auf einen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder das Recht hindeuten;

f) die Notwendigkeit, Bankkontodaten erneut zu bestätigen.

13.3. Der Betreiber kann zur Durchführung der Verifizierung zusätzliche Dokumente oder Erklärungen verlangen.

13.4. Werden erhebliche Unregelmäßigkeiten festgestellt, darf der Betreiber den Zugang zu bestimmten Kontofunktionen bis zur Klärung nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht einschränken.

14. Ablehnung der Kontoaktivierung

14.1. Der Betreiber darf die Kontoaktivierung ablehnen, wenn:

a) falsche Angaben gemacht wurden;

b) die vorgelegten Dokumente begründete Zweifel an ihrer Echtheit hervorrufen;

c) die für die angegebene Geschäftstätigkeit erforderlichen Berechtigungen fehlen;

d) Unternehmensdaten oder die Vertretungsberechtigung des Nutzers nicht bestätigt werden können;

e) die Vorlage für die Verifizierung erforderlicher Unterlagen verweigert wird;

f) erhebliche Umstände auf den Versuch hindeuten, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu umgehen oder die Plattform rechtswidrig zu nutzen.

14.2. Der Betreiber darf die Aktivierung auch ablehnen, wenn ein neuer Nutzer ein Unternehmen vertritt, dessen früheres Konto wegen eines schweren Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder geltendes Recht ausgesetzt, gesperrt oder gelöscht wurde, soweit die Umstände eine solche Einschränkung rechtfertigen.

14.3. Vor einer Aktivierungsentscheidung darf der Betreiber zusätzliche Erklärungen anfordern.

14.4. Die Ablehnung der Aktivierung muss auf sachlich begründeten Umständen beruhen und dem geltenden Recht entsprechen.

14.5. Der Nutzer kann nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Begründung für die Ablehnung und eine erneute Prüfung verlangen.

15. Erstattung der Verifizierungsgebühr

15.1. Die Verifizierungsgebühr ist Entgelt für die mit Identifizierung und Prüfung eines Nutzerkontos verbundenen Tätigkeiten.

15.2. Hat die Verifizierung begonnen, begründet ein erfolgloses Ergebnis für sich genommen keinen Anspruch auf Erstattung tatsächlich erbrachter Verifizierungsleistungen, vorbehaltlich geltenden Rechts.

15.3. Wird die Verifizierungsleistung aus Gründen nicht erbracht, die der Betreiber zu vertreten hat, richtet sich eine Erstattung nach dem geltenden Recht und den Beschwerdebestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

15.4. Diese Bestimmungen schließen Rechte des Nutzers aus zwingendem Recht nicht aus.

16. Pflicht zur Aktualisierung von Angaben

16.1. Nutzer müssen wahrheitsgemäße Angaben machen und diese während der gesamten Nutzung der Transportplattform aktuell halten.

16.2. Die Aktualisierungspflicht betrifft insbesondere:

a) Unternehmensbezeichnung und Registerdaten;

b) Anschrift des Unternehmenssitzes;

c) Kontaktdaten;

d) Vertretungsberechtigungen;

e) erforderliche Lizenzen, Genehmigungen und sonstige Dokumente;

f) Angaben zum Bankkonto für Vorauszahlungen.

16.3. Nutzer müssen den Betreiber unverzüglich über wesentliche Änderungen informieren, die den Verifizierungsstatus ihres Kontos beeinflussen können.

16.4. Ein Nutzer, der eine für den Transportbetrieb erforderliche Berechtigung verliert, muss das Angebot von Leistungen einstellen, zu deren rechtmäßiger Erbringung er nicht mehr befugt ist.

16.5. Der Betreiber kann die erneute Vorlage bestimmter Dokumente oder Angaben verlangen, um die fortdauernde Einhaltung der Plattformbedingungen zu überprüfen.

17. Datenschutz und elektronische Kommunikation

17.1. Personenbezogene Daten der Nutzer und Unternehmensvertreter werden nach geltendem Recht, insbesondere der DSGVO, verarbeitet.

17.2. Die Datenverarbeitung kann erfolgen, soweit dies erforderlich ist, um:

a) ein Konto zu betreiben;

b) den Nutzer zu identifizieren und zu verifizieren;

c) elektronische Dienstleistungen zu erbringen;

d) gesetzliche Pflichten des Betreibers zu erfüllen;

e) die Sicherheit des Portals zu gewährleisten;

f) bei geeigneter Rechtsgrundlage Ansprüche geltend zu machen oder sich gegen Ansprüche zu verteidigen.

17.3. Die Kontoregistrierung stellt nicht automatisch eine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken dar.

17.4. Ist für eine Verarbeitung die Einwilligung des Nutzers erforderlich, muss diese entsprechend dem geltenden Recht gesondert eingeholt werden.

17.5. Der Betreiber darf Nutzern Systemnachrichten insbesondere zu folgenden Themen übermitteln:

a) Registrierungsbestätigung;

b) Kontoaktivierung und -verifizierung;

c) Änderungen des Kontostatus und der Berechtigungen;

d) Kontosicherheit;

e) Zahlungen für Plattformdienstleistungen;

f) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Dienstleistungsbedingungen;

g) andere Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kontoverwaltung und elektronischen Dienstleistungen.

17.6. Systemnachrichten zur Kontoverwaltung und Leistungserbringung sind kein Werbe-Newsletter.

17.7. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen und Fristen der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie den Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung des Portals.

18. Schließung eines Nutzerkontos

18.1. Ein Nutzer kann die Kontoschließung beantragen, indem er eine entsprechende Erklärung an die im Portal angegebene E-Mail-Adresse des Betreibers sendet.

18.2. Der Antrag soll von der mit dem Konto verknüpften E-Mail-Adresse oder auf andere Weise gestellt werden, die die Überprüfung der Berechtigung des Antragstellers ermöglicht.

18.3. Der Betreiber kann zusätzliche Prüfungen der Berechtigung des Antragstellers vornehmen, soweit dies für die Kontosicherheit notwendig ist.

18.4. Nach Stattgabe des Antrags ergreift der Betreiber Maßnahmen zur Beendigung der mit dem Konto verbundenen Dienstleistungen und zur Entfernung der Kontodaten aus der öffentlichen Darstellung im Portal.

18.5. Kontodaten werden innerhalb von 30 Tagen nach Annahme eines gültigen Antrags und Bestätigung der Berechtigung des Antragstellers aus der öffentlichen Darstellung entfernt, vorbehaltlich gesetzlicher Pflichten.

18.6. Die Kontoschließung führt nicht automatisch zur Löschung sämtlicher Daten und Unterlagen über geschlossene Verträge, durchgeführte Beförderungen, Abrechnungen und den Aktivitätsverlauf auf der Plattform.

18.7. Daten, deren weitere Aufbewahrung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, zum Schutz der Rechte anderer Transaktionsbeteiligter oder zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen notwendig ist, dürfen für die durch die einschlägigen Rechtsgrundlagen gerechtfertigten Zeiträume gespeichert werden.

18.8. Im Übrigen gelten die Aufbewahrungsfristen der Datenschutzerklärung und die besonderen Dokumentenaufbewahrungsregeln.

18.9. Die Löschung eines individuellen Nutzerkontos führt nicht automatisch zur Löschung von Konten anderer Nutzer, die dasselbe Unternehmen vertreten.

18.10. Die Kontoschließung entbindet die Parteien bestehender Transportverträge nicht von ihren vertraglichen und gesetzlichen Pflichten.

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KAPITEL III. DIENSTLEISTUNGEN UND FUNKTIONEN DER TRANSPORTPLATTFORM

§ 1. Umfang der über die Transportplattform angebotenen Dienstleistungen

1.1. Die Transportplattform ist ein Online-IT-System zur Unterstützung der Organisation, Durchführung und Abrechnung von Transportleistungen und zur Verwaltung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen.

1.2. Der Betreiber stellt den Nutzern insbesondere folgende Dienstleistungen und Funktionen zur Verfügung:

a) Veröffentlichung, Einsicht und Verwaltung von Transportanzeigen;

b) Aufbau der Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern, Frachtführern und weiteren Beteiligten an Transportabläufen;

c) Abgabe, Annahme und Verwaltung von Transportangeboten;

d) elektronische Vorbereitung, Erstellung, Abschluss und Verwaltung von Beförderungsverträgen;

e) Automatisierung ausgewählter Aufgaben der Transportorganisation;

f) Überwachung einzelner Transportphasen;

g) Austausch von Informationen über Ankünfte, Be- und Entladungen sowie Verspätungen;

h) Erstellung und Bearbeitung internationaler CMR-Frachtbriefe und nationaler Frachtbriefe;

i) elektronische Bestätigung bestimmter Beförderungshandlungen;

j) Speicherung, Freigabe, Versendung, Herunterladen und Archivierung von Beförderungsdokumenten;

k) Erstellung von Berichten und Export von Dokumenten und Daten;

l) Verwaltung von Geschäftspartnern, Transportpartnern und Nutzerberechtigungen;

m) Nutzung des Benachrichtigungs- und Warnsystems;

n) Nutzung von Abrechnungspunkten der Plattform;

o) Datenaustausch mit externen IT-Systemen;

p) Nutzung verfügbarer Schulungen, Informationsangebote und sonstiger Zusatzleistungen.

1.3. Funktionen können nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Preisliste und den Bedingungen der jeweiligen Dienstleistung kostenlos oder kostenpflichtig angeboten werden.

1.4. Die Nutzung der Transportplattform erfordert weder den Abschluss eines Abonnements noch wiederkehrende Abonnementzahlungen.

1.5. Die verfügbaren Dienstleistungen hängen vom Kontostatus, den Berechtigungen, der Art des Unternehmens und den für den Nutzer freigegebenen Funktionen ab.

1.6. Die Beschreibung einer Funktion in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet nicht, dass sie jedem Nutzer zur Verfügung steht. Der Zugang kann von besonderen Voraussetzungen abhängen.

1.7. Der Betreiber darf vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des geltenden Rechts das Dienstleistungsangebot erweitern, neue Funktionen einführen und vorhandene Lösungen modernisieren.

 

§ 2. Kostenlose Dienstleistungen

2.1. Die Transportplattform bietet bestimmte kostenlose Dienstleistungen an, deren Umfang vom Nutzerstatus und den Zugangsregeln der einzelnen Portalbereiche abhängen kann.

2.2. Zu den kostenlosen Dienstleistungen gehören insbesondere:

a) das Einsehen öffentlich zugänglicher Informationen im Portal;

b) das Lesen von Artikeln, Ratgebern, Anleitungen und sonstigen Informationsmaterialien;

c) das Durchsuchen öffentlich zugänglicher Anzeigen der Fahrzeugbörse;

d) das Einsehen sonstiger kostenlos bereitgestellter Portalinhalte;

e) die Nutzung kostenloser Funktionen für bestimmte Nutzergruppen;

f) die Veröffentlichung von Anzeigen auf der Öffentlichen Frachtenbörse gemäß Kapitel IV;

g) die Nutzung anderer vom Betreiber ausdrücklich als kostenlos bezeichneter Dienstleistungen.

2.3. Einzelne kostenlose Dienstleistungen können eine Kontoregistrierung, besondere Berechtigungen oder eine erfolgreiche Verifizierung voraussetzen.

2.4. Ein kostenloser Zugang zu einer Funktion bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche damit verbundenen Dienstleistungen kostenlos sind.

2.5. Ist eine Funktion kostenpflichtig, ist das entsprechende Entgelt vor Bestellung oder Aktivierung offenzulegen.

 

§ 3. Beförderungsvertrag der Transportplattform (UPPT)

3.1. Die Transportplattform stellt das UPPT-System („Umowa Przewozu Platformy Transportowej“ – Beförderungsvertrag der Transportplattform) zur elektronischen Vorbereitung, Erstellung, zum Abschluss und zur Verwaltung von Beförderungsverträgen bereit.

3.2. UPPT ermöglicht insbesondere:

a) die Vorbereitung eines Beförderungsvertrags anhand der Transportauftragsdaten;

b) die Vervollständigung und Überprüfung der Angaben der Vertragsparteien;

c) die Festlegung von Be- und Entladeorten und -terminen;

d) die Beschreibung der beförderten Güter und ihrer Eigenschaften;

e) die Bestimmung der finanziellen und organisatorischen Beförderungsbedingungen;

f) die Angabe der für die Transportabrechnung erforderlichen Dokumente;

g) die Vorbereitung des Vertragsdokuments zur Genehmigung durch die jeweiligen Parteien;

h) die Erfassung von Handlungen zum Vertragsschluss und zur Durchführung;

i) die Bearbeitung von Änderungen und Korrekturen im Rahmen der Systemmöglichkeiten;

j) die Erstellung vertragsbezogener Dokumente und Berichte.

3.3. UPPT-Vertragsdaten können aus einer Transportanzeige übernommen und von berechtigten Nutzern im zulässigen Systemumfang ergänzt oder geändert werden.

3.4. Die für die Vorbereitung und den Abschluss eines Vertrags verantwortlichen Nutzer müssen dessen Richtigkeit überprüfen, insbesondere hinsichtlich der Parteien, Ladung, Termine, Vergütung und weiterer Beförderungsbedingungen.

3.5. Das System kann Änderungen und Korrekturen an einem Vertrag einschließlich ihres Umfangs, Datums und der Identität des handelnden Nutzers protokollieren.

3.6. UPPT kann für Verträge aus Transportanzeigen und anderen Plattformfunktionen eingesetzt werden, soweit die Lösung für die betreffende Transaktion bereitgestellt wird.

3.7. Ein UPPT-Vertrag wird zwischen den jeweiligen Transaktionsparteien geschlossen. Der Betreiber stellt Werkzeuge zur Vorbereitung, zum Abschluss und zur Verwaltung bereit, wird aber nicht Partei des Beförderungsvertrags.

3.8. Einzelheiten zum Abschluss, zur Genehmigung, Änderung, Durchführung und Beendigung von UPPT-Verträgen bestimmen die entsprechenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die UPPT-Nutzungsbedingungen.

 

§ 4. Automatisierung von Transportabläufen

4.1. Die Transportplattform stellt Werkzeuge zur Automatisierung ausgewählter Aufgaben der Transportorganisation und Verwaltung von Transportangeboten bereit.

4.2. Dazu gehören insbesondere die Funktionen „Fracht annehmen“ und „Frachtassistent“.

4.3. Mit der Funktion „Fracht annehmen“ kann ein berechtigter Nutzer einen Transportauftrag zu den vom Auftraggeber festgelegten Bedingungen annehmen.

4.4. Der „Frachtassistent“ ermöglicht dem Auftraggeber die Festlegung von Bedingungen, unter denen das System ein Transportangebot automatisch auswählen und annehmen kann.

4.5. Die Automatisierungsbedingungen können insbesondere umfassen:

a) den Startpreis;

b) den zulässigen Höchstfrachtpreis;

c) festgelegte Preisstufen;

d) Fristen zur Angebotsannahme;

e) Bedingungen für die automatische Angebotsannahme;

f) sonstige Kriterien, die in den Einstellungen der betreffenden Funktion verfügbar sind.

4.6. Die Aktivierung einer automatischen Annahme erfordert die vorherige Festlegung und Genehmigung der Bedingungen durch einen berechtigten Nutzer.

4.7. Die automatische Annahme eines Angebots kann zwischen den jeweiligen Transaktionsparteien einen Beförderungsvertrag zu den von ihnen akzeptierten Bedingungen begründen.

4.8. Ein UPPT-Vertrag wird nur dann automatisch erstellt, wenn diese Vertragsart für den betreffenden Auftrag ausgewählt wurde.

4.9. Die Automatisierung entbindet die Nutzer nicht von der ordnungsgemäßen Festlegung der Auftragsbedingungen und der Prüfung der vom System verwendeten Daten.

4.10. Detaillierte Regeln für „Fracht annehmen“ und den „Frachtassistenten“, einschließlich Angebotsabgabe, Gültigkeit und automatischer Annahme, enthält Kapitel IV.

 

§ 5. Logistikprüfung

5.1. Die Transportplattform stellt Werkzeuge bereit, die bei der Überprüfung von Daten über geplante Transportvorgänge unterstützen.

5.2. Die Logistikprüfung kann insbesondere umfassen:

a) Richtigkeit und Übereinstimmung der Transporttermine;

b) Reihenfolge der Be- und Entladevorgänge;

c) Vereinbarkeit der angegebenen Ladungsparameter mit den Fahrzeugeigenschaften;

d) Vollständigkeit der erforderlichen Transportdaten;

e) Vereinbarkeit der gewählten Auftragsbedingungen mit den Einstellungen automatischer Funktionen;

f) sonstige vom Betreiber bereitgestellte Prüfregeln.

5.3. Prüfergebnisse können als Informationsmeldungen, Warnungen oder Hinweise auf erkannte Fehler angezeigt werden.

5.4. Der Betreiber kann Funktionen zur erneuten Prüfung geänderter Daten und zur Bestätigung der Kenntnisnahme bestimmter Warnungen bereitstellen.

5.5. Logistikprüfungen dienen lediglich der Unterstützung und ersetzen weder die fachliche Beurteilung der Beförderungsbedingungen noch die gesetzlichen Pflichten der Beteiligten.

5.6. Das Ausbleiben einer Systemwarnung ist keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben oder die Durchführbarkeit der Beförderung.

5.7. Die Nutzer sind für die Richtigkeit der Angaben und die darauf gestützten Entscheidungen verantwortlich; die Haftung des Betreibers für die ordnungsgemäße Erbringung seiner eigenen elektronischen Dienstleistungen bleibt unberührt.

 

§ 6. Überwachung der Transportdurchführung

6.1. Die Transportplattform bietet Funktionen zur Erfassung und Überwachung einzelner Phasen der Transportauftragsabwicklung.

6.2. Die Transportüberwachung kann insbesondere umfassen:

a) den Beginn der Auftragsdurchführung;

b) geplante Ankunftszeiten an Be- und Entladestellen;

c) die Meldung der Ankunft an der Ladestelle;

d) die Bestätigung der abgeschlossenen Beladung;

e) die Meldung der Ankunft an der Entladestelle;

f) die Bestätigung der abgeschlossenen Entladung;

g) die Meldung einer Verspätung;

h) die Aktualisierung der voraussichtlichen Ankunftszeit;

i) den Abschluss bestimmter Transportphasen;

j) die Übermittlung weiterer Informationen zur Auftragsdurchführung.

6.3. Transportinformationen können entsprechend den Berechtigungen dem Auftraggeber, dem Frachtführer und anderen befugten Beteiligten bereitgestellt werden.

6.4. Das System kann Datum und Uhrzeit bestimmter Ereignisse sowie den Änderungsverlauf der während der Beförderung übermittelten Angaben erfassen.

6.5. Die Überwachung stützt sich auf die verfügbaren Systemdaten, insbesondere die von Transportbeteiligten bereitgestellten Informationen.

6.6. Voraussichtliche Ankunftszeiten dienen der Orientierung, sofern ihnen die besonderen Auftragsbedingungen keine andere Bedeutung verleihen.

6.7. Die Überwachung gewährleistet weder eine pünktliche Beförderung noch eine unabhängige Bestätigung des tatsächlichen Fahrzeugstandorts.

 

§ 7. Fahrer-Panel

7.1. Das Fahrer-Panel ist eine Funktion der Transportplattform, über die Fahrer Informationen über einen bestimmten Transportvorgang melden können.

7.2. Der Zugang kann über einen individuellen Link gewährt werden, den ein berechtigter Nutzer erstellt.

7.3. Ein Fahrer, der diesen Link nutzt, muss kein gesondertes Konto auf der Transportplattform registrieren.

7.4. Das Fahrer-Panel kann insbesondere ermöglichen:

a) die Meldung des Beginns einer Transportphase;

b) die Angabe der voraussichtlichen Ankunftszeit;

c) die Bestätigung der Ankunft zur Be- oder Entladung;

d) die Meldung des Abschlusses der Be- und Entladung;

e) die Meldung von Verspätungen;

f) die Eingabe weiterer vom System unterstützter Betriebsdaten;

g) den Zugang zu transportbezogenen Dokumenten;

h) Tätigkeiten im Zusammenhang mit elektronischen Beförderungsdokumenten.

7.5. Die im Fahrer-Panel sichtbaren Daten sind auf die durch die jeweilige Berechtigung freigegebenen Informationen beschränkt.

7.6. Ein berechtigter Nutzer kann den Zugang zum Fahrer-Panel im vom System unterstützten Umfang verwalten, insbesondere den freigegebenen Link deaktivieren.

7.7. Wer das Fahrer-Panel nutzt, muss zutreffende Informationen melden, die den tatsächlichen Umständen entsprechen.

7.8. Die Weitergabe eines individuellen Links an eine unberechtigte Person kann zur Offenlegung von Transportdaten führen. Der den Link weitergebende Nutzer muss geeignete Vorsichtsmaßnahmen treffen.

 

§ 8. Internationale und nationale Frachtbriefe

8.1. Die Transportplattform stellt Werkzeuge zur Vorbereitung, Erstellung und Bearbeitung von Beförderungsdokumenten bereit, insbesondere:

a) internationale Straßenfrachtbriefe (CMR);

b) nationale Frachtbriefe;

c) andere Dokumente, die von der jeweiligen Funktion unterstützt werden.

8.2. Beförderungsdokumente können anhand der UPPT-Vertragsdaten und von berechtigten Transportbeteiligten ergänzten Informationen erstellt werden.

8.3. Das System kann die Erstellung mehrerer Frachtbriefe für denselben UPPT-Vertrag ermöglichen.

8.4. Jedes Beförderungsdokument kann eine eigene Identifikationsnummer sowie Angaben zur Zuordnung zum betreffenden Vertrag und Transportvorgang besitzen.

8.5. Die Bearbeitung von Dokumenten kann Tätigkeiten des Absenders, Frachtführers, Fahrers und Empfängers entsprechend ihren jeweiligen Berechtigungen umfassen.

8.6. Zu den verfügbaren Systemfunktionen können gehören:

a) die Vervollständigung der Dokumentenangaben;

b) die Einsicht in den Dokumenteninhalt;

c) die Eingabe von Fahrzeugdaten;

d) das Hinzufügen von Bemerkungen und Vorbehalten;

e) die Speicherung von Bestätigungen und elektronischen Unterschriften in der vom System unterstützten Form;

f) die Erstellung eines PDF-Dokuments;

g) das Herunterladen des Dokuments;

h) seine Speicherung in der Dokumentenbank;

i) die Freigabe für berechtigte Transportbeteiligte.

8.7. Nutzer, die für die Ausstellung eines Dokuments verantwortlich sind, müssen sicherstellen, dass dessen Inhalt den tatsächlichen Umständen und geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht.

8.8. Die elektronische Vorbereitung oder Erstellung eines Dokuments auf der Plattform erfüllt nicht automatisch sämtliche für dieses Dokument geltenden Formerfordernisse.

8.9. Insbesondere erfüllen die auf der Plattform verfügbaren elektronischen Bestätigungen nicht automatisch die besonderen gesetzlichen Anforderungen an elektronische eCMR-Frachtbriefe.

8.10. Detaillierte Regeln zur Ausstellung von Beförderungsdokumenten, Eingabe von Bestätigungen und Dokumentenfreigabe bestimmen die Bedingungen der jeweiligen Plattformfunktionen.

 

§ 9. Elektronische Bestätigungen und Tätigkeitsverlauf

9.1. Die Transportplattform ermöglicht die Speicherung bestimmter Handlungen und Erklärungen zur Vorbereitung, zum Abschluss und zur Erfüllung von Beförderungsverträgen.

9.2. Insbesondere kann das System erfassen:

a) Datum und Uhrzeit einer Handlung;

b) die Art der Handlung;

c) Angaben zur Identifizierung des Nutzers oder der Person, die einen freigegebenen Link verwendet;

d) Angaben zu abgegebenen Bestätigungen;

e) den Verlauf von Dokumentenänderungen;

f) eingetragene Bemerkungen oder Vorbehalte;

g) weitere technische Daten, die für die Dokumentation des Vorgangs erforderlich sind.

9.3. Der Tätigkeitsverlauf kann verwendet werden, um die Auftragsdurchführung nachzuvollziehen und einzelne Ereignisse zu dokumentieren.

9.4. Die aufgezeichneten Informationen hängen von der jeweiligen Funktion und den eingesetzten technischen Mechanismen ab.

9.5. Eine auf der Plattform gespeicherte elektronische Bestätigung dokumentiert eine bestimmte Handlung oder Erklärung. Ihre Rechtswirkung richtet sich nach geltendem Recht und den Umständen des Ereignisses.

9.6. Das System kann technische Verfahren zur Überprüfung der Unversehrtheit von Daten und Dokumenten einsetzen, insbesondere Dokumentenkennungen und mittels Hashfunktionen berechnete Prüfsummen.

9.7. Die technische Integritätsprüfung gewährleistet für sich genommen nicht die Echtheit der Identität der bestätigenden Person.

 

§ 10. Dokumentenbank

10.1. Die Dokumentenbank ist eine Funktion der Transportplattform zur Speicherung, Organisation und Freigabe von Unterlagen im Zusammenhang mit Portaldiensten, insbesondere mit Beförderungsverträgen und deren Durchführung.

10.2. Die Dokumentenbank kann insbesondere enthalten:

a) UPPT-Verträge;

b) internationale CMR-Frachtbriefe;

c) nationale Frachtbriefe;

d) Nachweise über Transportvorgänge;

e) für die Frachtabrechnung erforderliche Dokumente;

f) Berichte über die Vertragsdurchführung;

g) Aufzeichnungen über Änderungen und Korrekturen;

h) den Verlauf elektronischer Bestätigungen;

i) andere Unterlagen zu Transportaufträgen.

10.3. Die verfügbaren Dokumente hängen von der Vertragsart, den verwendeten Funktionen und den Berechtigungen des Nutzers ab.

10.4. Dokumente können einem UPPT-Vertrag, Transportauftrag, Frachtbrief oder einer anderen auf der Plattform verwendeten Kennung zugeordnet sein.

10.5. Die Dokumentenbank ermöglicht es, Dokumente im Rahmen ihrer Funktionen zu organisieren und später wiederzufinden.

10.6. Nur entsprechend berechtigte Personen und Unternehmen dürfen auf die Unterlagen zugreifen, vorbehaltlich geltenden Rechts.

10.7. Der Betreiber kann technische Schutzmaßnahmen gegen unbefugten Zugriff, versehentlichen Verlust und unbefugte Änderungen der Dokumente einsetzen.

10.8. Die Dokumentenbank bietet keine unbegrenzte Speicherung von Dokumenten, sofern die Bedingungen einer bestimmten Dienstleistung dies nicht ausdrücklich vorsehen.

10.9. Die Nutzung der Dokumentenbank entbindet die Nutzer nicht von gesetzlichen Pflichten zur Dokumentenaufbewahrung.

 

§ 11. Versenden, Freigeben und Herunterladen von Dokumenten

11.1. Die Transportplattform ermöglicht berechtigten Nutzern die Nutzung elektronischer Dokumentenumlauffunktionen.

11.2. Die verfügbaren Werkzeuge können insbesondere ermöglichen:

a) das Hochladen von Dokumenten in die entsprechenden Systembereiche;

b) die Freigabe von Dokumenten für andere berechtigte Transportbeteiligte;

c) das Herunterladen im System gespeicherter Dokumente;

d) die Erstellung von Dokumenten in unterstützten Formaten;

e) die Nutzung automatischer Dokumentenübertragung;

f) das Herunterladen zusammengefasster Dokumentenpakete;

g) den Export von Daten zu bestimmten Dokumenten.

11.3. Dokumente können über ein Nutzerpanel, einen individuellen Link, Funktionen der Dokumentenbank oder ein anderes unterstütztes Verfahren freigegeben werden.

11.4. Soweit unterstützt, kann das System Dokumente oder Benachrichtigungen über Freigaben automatisch an bestimmte E-Mail-Adressen senden.

11.5. Der automatische Versand einer E-Mail garantiert nicht deren erfolgreiche Zustellung in den Posteingang des Empfängers.

11.6. Nutzer müssen korrekte Kontaktdaten angeben und die Möglichkeit sicherstellen, elektronische Korrespondenz über Plattformdienste zu empfangen.

11.7. Berechtigte Nutzer dürfen Dokumente herunterladen, solange diese im System verfügbar sind.

11.8. Das Herunterladen eines Dokuments führt nicht automatisch zur Löschung der in der Dokumentenbank gespeicherten Originaldatei.

11.9. Die Möglichkeiten zum Herunterladen, Versenden und Freigeben können je nach Nutzerrolle und Dokumentenart unterschiedlich sein.

11.10. Der Betreiber kann bestimmte Ereignisse des elektronischen Dokumentenumlaufs aufzeichnen, soweit dies für Leistungserbringung, Sicherheit und Dokumentation von Handlungen erforderlich ist.

 

§ 12. Dokumentenaufbewahrung und Archivierung

12.1. Für in der Dokumentenbank gespeicherte Dokumente gelten die Aufbewahrungsregeln dieser Funktion.

12.2. Aufbewahrungsfristen können von der Dokumentenart, den Merkmalen der Dienstleistung und dem geltenden Recht abhängen.

12.3. Nach dem Betriebsmodell der Dokumentenbank sollen Unterlagen, die vom automatischen Versand erfasst sind, am 90. Tag der Aufbewahrungsfrist an den berechtigten Nutzer gesendet und am 121. Tag aus der Dokumentenbank gelöscht werden. Hiervon ausgenommen sind Dokumente, für die gesetzlich eine längere Aufbewahrung vorgeschrieben ist.

12.4. Die den Nutzern bereitgestellten Einzelregelungen bestimmen, wann die Aufbewahrungsfrist beginnt, welche Dokumente automatisch versendet werden und wie die Zustellung erfolgt.

12.5. Nutzer sollen Dokumente, die sie nach Ende der Verfügbarkeit auf der Plattform aufbewahren möchten, selbst herunterladen und sichern.

12.6. Der Betreiber kann Funktionen zum Herunterladen einzelner Dokumente oder zusammengefasster Dokumentenpakete bereitstellen.

12.7. Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist dürfen Dokumente entsprechend den Aufbewahrungsregeln aus der aktiven Dokumentenbank gelöscht werden.

12.8. Das Löschen von Dateien aus der Dokumentenbank führt nicht automatisch zur Löschung sämtlicher dienstleistungsbezogener Daten, insbesondere solcher Informationen, deren weitere Speicherung gesetzlich erforderlich oder aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage gerechtfertigt ist.

12.9. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Dokumente über die für die Dienstleistung geltende Frist hinaus unbegrenzt aufzubewahren.

12.10. Nutzer bleiben für die Archivierung von Dokumenten verantwortlich, soweit sie aufgrund der für sie geltenden Gesetze dazu verpflichtet sind.

 

§ 13. Berichte, PDF-Dokumente und Datenexport

13.1. Die Transportplattform stellt Werkzeuge zur Erstellung von Dokumenten, Berichten und Datenübersichten im Zusammenhang mit Portaldiensten bereit.

13.2. Je nach Funktion können Dokumente und Daten in folgenden Formaten exportiert werden:

a) PDF – Dokumente, Verträge, Frachtbriefe, Berichte und Übersichten;

b) CSV – strukturierte Datenübersichten für Abrechnung, Rechnungsstellung und Weiterverarbeitung;

c) JSON – Daten für die automatisierte Verarbeitung durch IT-Systeme;

d) XML – Daten für den Austausch mit externen Systemen;

e) ZIP – zusammengefasste Pakete aus Dokumenten und Daten.

13.3. Exportierte Daten können insbesondere enthalten:

a) Angaben zur Identifizierung des Beförderungsvertrags;

b) Angaben zu den Vertragsparteien;

c) Ladungsinformationen;

d) Strecke und Orte der Transportvorgänge;

e) Be- und Entladetermine;

f) Vergütung und Abrechnungswährung;

g) Statusangaben zur Transportdurchführung;

h) Dokumente und Verlauf ausgewählter Tätigkeiten;

i) weitere vom Exportprofil unterstützte Daten.

13.4. Der Exportinhalt hängt von Dokumentenart, Nutzerberechtigungen und Werkzeugkonfiguration ab.

13.5. Exporte können in unterschiedlichen Fassungen vorbereitet werden, insbesondere für Auftraggeber, Frachtführer, Buchhaltung und ERP-/TMS-Systeme.

13.6. Der Betreiber kann Exportprofile für bestimmte Datenumfänge und -strukturen bereitstellen.

13.7. Nutzer sind für die ordnungsgemäße Verwendung heruntergeladener Daten in externen Systemen und die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzvorschriften verantwortlich.

13.8. Die Bereitstellung einer Datei in einem bestimmten Format gewährleistet nicht ihre automatische Kompatibilität mit jedem externen IT-System.

 

§ 14. Zusammengefasste ZIP-Dokumentenpakete

14.1. Die Transportplattform kann das Herunterladen zusammengefasster Dokumentenpakete zu einem bestimmten Beförderungsvertrag ermöglichen.

14.2. Ein solches Paket kann insbesondere enthalten:

a) den Beförderungsvertrag als PDF;

b) zugehörige Frachtbriefe;

c) den Bericht über die Transportdurchführung;

d) für die Abrechnung erforderliche Unterlagen;

e) den Verlauf bestimmter Handlungen und Bestätigungen;

f) Angaben zu gespeicherten elektronischen Unterschriften und Bestätigungen;

g) verfügbare Beweismittel im Zusammenhang mit der Beförderung;

h) Dateien mit Angaben zur Prüfung der Dokumentenintegrität.

14.3. Der Paketinhalt hängt von der Vertragsart, den verfügbaren Unterlagen und der Dienstleistungskonfiguration ab.

14.4. Das Paket kann eine Manifestdatei mit Identifizierungs- und technischen Informationen zu seinen Dateien enthalten.

14.5. Das System kann Prüfsummen, insbesondere Hashfunktionen, verwenden, um spätere Änderungen von Dateiinhalten erkennen zu können.

14.6. Das ZIP-Paket dient in erster Linie dem geordneten Herunterladen und Archivieren von Dokumenten.

14.7. Die Erstellung eines ZIP-Pakets verleiht den Dokumenten für sich genommen keine besondere Rechtskraft und verifiziert nicht die Identität sämtlicher an ihrer Erstellung beteiligten Personen.

14.8. Nutzer sollen heruntergeladene Pakete so aufbewahren, dass eine angemessene Sicherheit und Dokumentenintegrität gewährleistet sind.

 

§ 15. Meine Geschäftspartner

15.1. Die Transportplattform stellt „Meine Geschäftspartner“ zur Organisation und Verwaltung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen bereit, insbesondere innerhalb Privater Frachtenbörsen.

15.2. Diese Funktion ermöglicht berechtigten Nutzern die Verwaltung von Informationen über Geschäftspartner und deren Beteiligung an verschiedenen Formen der Zusammenarbeit.

15.3. Der Inhaber einer Privaten Frachtenbörse oder ein anderer berechtigter Nutzer kann insbesondere:

a) die Geschäftspartnerliste einsehen;

b) Teilnehmer der Zusammenarbeit verwalten;

c) Identifizierungsangaben der Geschäftspartner einsehen;

d) Berechtigungen für eine Private Frachtenbörse erteilen oder ändern;

e) den Zugang eines Geschäftspartners vorübergehend aussetzen;

f) ausgesetzten Zugang wiederherstellen;

g) einen Geschäftspartner aus einer Privaten Frachtenbörse entfernen;

h) den verfügbaren Verlauf der Zusammenarbeit einsehen.

15.4. Soweit das System dies unterstützt, können private Notizen, Markierungen, Kategorien oder Bewertungen für eigene organisatorische Zwecke gespeichert werden.

15.5. Die in Ziffer 15.4 genannten Informationen stellen keine offizielle Beurteilung des Unternehmens durch den Plattformbetreiber dar.

15.6. Das Entfernen eines Geschäftspartners aus einer Privaten Frachtenbörse entzieht ihm die Berechtigungen für diese Börse.

15.7. Es führt nicht automatisch zur Löschung seines Kontos auf der Transportplattform.

15.8. Das Entfernen eines Geschäftspartners aus einer Privaten Frachtenbörse löscht nicht automatisch den dokumentierten Kooperationsverlauf, UPPT-Verträge, Beförderungsdokumente oder andere rechtmäßig aufbewahrte Informationen.

15.9. Wird erneut Zugang zu derselben Privaten Frachtenbörse gewährt, können frühere Kooperationsinformationen entsprechend den Nutzerberechtigungen und Aufbewahrungsregeln weiterhin verfügbar sein.

15.10. Das Erteilen oder Entziehen von Berechtigungen über „Meine Geschäftspartner“ verleiht oder entzieht nicht den vom Portalbetreiber vergebenen verifizierten Kontostatus.

15.11. Einzelheiten zum Zugang zu Privaten Frachtenbörsen und zur Teilnehmerverwaltung enthält Kapitel IV.

 

§ 16. Ihre Partner

16.1. Die Transportplattform bietet „Ihre Partner“ an, um Unternehmen zur Plattformnutzung und zur Transportzusammenarbeit einzuladen.

16.2. Einladungen können insbesondere gesendet werden an:

a) Frachtführer;

b) Auftraggeber;

c) Hersteller und Warenversender;

d) Handelsunternehmen;

e) Spediteure;

f) sonstige an Transportabläufen beteiligte Unternehmen.

16.3. Eine Einladung kann einen individuellen Link enthalten, der die Kontoregistrierung oder die Teilnahme an einer bestimmten Zusammenarbeit ermöglicht.

16.4. Die aus einer Einladung folgenden Berechtigungen hängen von ihrer Art und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.

16.5. Eine gewöhnliche Partnereinladung, die nicht mit einer bestimmten Privaten Frachtenbörse verbunden ist, befreit nicht von der vollständigen Kontoverifizierung.

16.6. Eine Einladung zu einer bestimmten Privaten Frachtenbörse kann gemäß Kapitel II einen eingeschränkten Börsenzugang ohne kostenpflichtige Kontoverifizierung ermöglichen.

16.7. Nutzer von „Ihre Partner“ müssen die Funktion bestimmungsgemäß nutzen und die geltenden Rechtsvorschriften sowie die Regeln der elektronischen Kommunikation einhalten.

16.8. Die Nutzung des Einladungssystems zum rechtswidrigen Versand unerbetener kommerzieller Mitteilungen ist untersagt.

 

§ 17. Nutzerverwaltung Privater Frachtenbörsen

17.1. Die Transportplattform stellt Funktionen zur Verwaltung von Nutzern bereit, die an der Zusammenarbeit in Privaten Frachtenbörsen teilnehmen.

17.2. Die Verwaltungsberechtigungen richten sich nach der Rolle und den Berechtigungen des Nutzers in der betreffenden Privaten Frachtenbörse.

17.3. Die Funktion kann insbesondere ermöglichen:

a) die Einsicht in Börsenteilnehmer;

b) die Gewährung des Zugangs;

c) die Festlegung von Berechtigungen;

d) die Änderung von Berechtigungen;

e) die vorübergehende Aussetzung des Zugangs;

f) die Wiederherstellung des Zugangs;

g) den Entzug von Berechtigungen für eine bestimmte Börse.

17.4. Der Inhaber der Privaten Frachtenbörse bestimmt den Umfang der Zusammenarbeit mit eingeladenen Unternehmen innerhalb der verfügbaren Funktionen und des geltenden Rechts.

17.5. Der Zugang zu einer Privaten Frachtenbörse gewährt nicht automatisch Zugang zu anderen Börsen oder zu Funktionen mit gesonderter Verifizierungspflicht.

17.6. Nutzerverwaltungsmaßnahmen können zu Sicherheitszwecken, zur Rekonstruktion von Änderungen und zur Beilegung von Streitigkeiten protokolliert werden.

17.7. Der Entzug des Zugangs zu einer Privaten Frachtenbörse beendet bestehende Beförderungsverträge oder die daraus folgenden Verpflichtungen nicht automatisch.

 

§ 18. Systembenachrichtigungen und Warnungen

18.1. Die Transportplattform verwendet Benachrichtigungen, um Nutzer über Ereignisse im Zusammenhang mit den Portaldiensten zu informieren.

18.2. Benachrichtigungen können insbesondere betreffen:

a) neue Anzeigen und Transportangebote;

b) die Annahme oder Ablehnung eines Angebots;

c) die Vorbereitung und den Abschluss eines UPPT-Vertrags;

d) Änderungen der Vertragsbedingungen;

e) den Beginn der Beförderung;

f) die voraussichtliche Fahrzeugankunft;

g) die Ankunft an der Ladestelle;

h) den Abschluss der Beladung;

i) die Ankunft an der Entladestelle;

j) den Abschluss der Entladung;

k) die Meldung einer Verspätung;

l) die Freigabe von Dokumenten;

m) die Notwendigkeit, Dokumente herunterzuladen;

n) das bevorstehende Ende einer Dokumentenaufbewahrungsfrist;

o) Änderungen der Berechtigungen für Private Frachtenbörsen;

p) Zahlungen für Plattformdienste;

q) die Kontosicherheit.

18.3. Benachrichtigungen können per E-Mail, über das Nutzerpanel oder über andere vom System unterstützte Kommunikationskanäle übermittelt werden.

18.4. Einige Benachrichtigungen sind funktionale Mitteilungen, die für die ordnungsgemäße Erbringung elektronischer Dienstleistungen notwendig sind.

18.5. Die Plattform kann außerdem optionale Warnungen bereitstellen, insbesondere über Anzeigen, die den vom Nutzer festgelegten Suchkriterien entsprechen.

18.6. Soweit entsprechende Einstellungen verfügbar sind, können Nutzer Benachrichtigungen im Rahmen der Systemmöglichkeiten konfigurieren.

18.7. Systembenachrichtigungen zur Kontoverwaltung, zum Vertragsschluss, zur Transportdurchführung und zur Sicherheit sind keine Werbe-Newsletter.

18.8. Der Betreiber gewährleistet keine ununterbrochene und unverzügliche Zustellung jeder Benachrichtigung, insbesondere bei Problemen außerhalb der Plattforminfrastruktur.

18.9. Nutzer sollen Informationen über ihre Verträge und laufenden Beförderungen selbstständig überwachen. Die Haftung des Betreibers für den Benachrichtigungsdienst richtet sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht.

 

§ 19. Punktesystem und kostenpflichtige Dienstleistungen

19.1. Die Transportplattform kann ein Punktesystem zur Abrechnung von Entgelten für bestimmte Dienstleistungen und Funktionen einsetzen.

19.2. Punkte können insbesondere verwendet werden, um:

a) bestimmte Dienstleistungen zu aktivieren;

b) ausgewählte Anzeigen zu veröffentlichen;

c) zusätzliche Funktionen zu nutzen;

d) bestimmte Automatisierungswerkzeuge zu starten;

e) sonstige in der Preisliste genannte Handlungen durchzuführen.

19.3. Der Betreiber kann Punkte durch Werbeaktionen, Anreizprogramme, Zusatzleistungen oder andere in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Verfahren vergeben.

19.4. Erwerb, Vergabe, Nutzung und Abrechnung von Punkten richten sich nach der Preisliste und den einschlägigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

19.5. Soweit einschlägig, soll der Nutzer vor der kostenpflichtigen Aktivierung einer Funktion über deren Kosten informiert werden.

19.6. Preise von Dienstleistungen können je nach Funktion in Euro (EUR), polnischen Złoty (PLN) oder Punkten angegeben werden.

19.7. Das Punktesystem stellt kein Abonnementmodell dar.

19.8. Entgelte für Plattformdienste sind von Forderungen aus Beförderungsverträgen zwischen Nutzern getrennt.

 

§ 20. Integration mit ERP-, TMS- und Rechnungsprogrammen

20.1. Die Transportplattform stellt Funktionen für den Datenaustausch mit externen IT-Systemen von Unternehmen bereit oder kann solche Funktionen künftig bereitstellen.

20.2. Die Integrationen können insbesondere folgende Systeme umfassen:

a) Systeme zur Unternehmensressourcenplanung (ERP);

b) Transportmanagementsysteme (TMS);

c) Rechnungsprogramme;

d) Buchhaltungssysteme;

e) andere Systeme für Logistik- und Finanzprozesse.

20.3. Der Datenaustausch kann durch Dateiexporte, Adapter, Programmierschnittstellen oder andere vom Betreiber bereitgestellte technische Lösungen erfolgen.

20.4. Ausgetauschte Daten können Informationen über Beförderungsverträge, Transportaufträge, Dokumentation und Abrechnungen umfassen.

20.5. Der Betreiber kann Exportprofile und andere Werkzeuge bereitstellen, um Daten an bestimmte externe Systeme anzupassen.

20.6. Einige Integrationen können die Installation, Konfiguration oder Aktivierung eines Adapters erfordern.

20.7. Ausgewählte Adapter oder zusätzliche Integrationsleistungen können kostenpflichtig sein; die Bedingungen werden vor Bestellung offengelegt.

20.8. Der Betreiber kann Werkzeuge einführen, mit denen Nutzer ihre aktiven Integrationen und Adapter selbst verwalten können.

20.9. Der Betreiber gewährleistet keine Kompatibilität mit jedem externen IT-System.

20.10. Nutzer sind für die ordnungsgemäße Konfiguration externer Systeme und die rechtmäßige Datenverarbeitung verantwortlich, soweit dies in ihrem Einflussbereich liegt.

20.11. Die Haftung des Betreibers für Integrationsdienste richtet sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den jeweiligen Dienstleistungsbedingungen und dem geltenden Recht.

 

§ 21. Individuelle Schulungsleistungen

21.1. Der Betreiber kann kostenpflichtige Schulungen zur Nutzung der Transportplattform und ihrer Funktionen anbieten.

21.2. Schulungen können insbesondere behandeln:

a) die Bedienung des Nutzerkontos;

b) die Nutzung der Anzeigenbörsen;

c) die Verwaltung von Transportangeboten;

d) die Vorbereitung und den Abschluss von UPPT-Verträgen;

e) die Nutzung des Fahrer-Panels;

f) die Erstellung und Bearbeitung von Beförderungsdokumenten;

g) die Nutzung der Dokumentenbank;

h) die Bedienung der Automatisierungswerkzeuge;

i) andere Plattformfunktionen.

21.3. Schulungen können als Einzelsitzungen oder festgelegte Schulungspakete angeboten werden.

21.4. Inhalt, Dauer, Teilnehmerzahl, Preis und Zusatzleistungen eines Pakets werden im aktuellen Schulungsangebot festgelegt.

21.5. Schulungspakete können zusätzliche Punkte zur Plattformnutzung enthalten.

21.6. Enthält ein Paket weitere Vorteile, werden deren Art und Umfang im Angebot angegeben.

21.7. Der Betreiber kann für individuelle Schulungen eine maximale Teilnehmerzahl festlegen.

21.8. Plattformschulungen dienen der Unterweisung oder Weiterbildung und ersetzen keine gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen.

21.9. Einzelheiten zu Schulungen einschließlich Buchung, Zahlung, Umbuchung und Stornierung sind im Schulungsangebot oder in gesonderten, vor Bestellung bereitgestellten Bedingungen geregelt.

 

§ 22. Unternehmensprofile und Präsentationsdienste

22.1. Der Betreiber kann Dienstleistungen anbieten, mit denen Unternehmen Informationen über ihre Tätigkeit präsentieren können.

22.2. Dazu können die Erstellung und Veröffentlichung von Unternehmensprofilen gehören.

22.3. Ein Unternehmensprofil kann Informationen zur Tätigkeit, Kontaktdaten und sonstige von der Funktion unterstützte Materialien enthalten.

22.4. Die veröffentlichten Informationen hängen von der Dienstleistungsart und den technischen Möglichkeiten des Portals ab.

22.5. Unternehmensprofile können als gesonderte Dienstleistung oder zusätzlicher Vorteil im Rahmen eines bestimmten Angebots bereitgestellt werden.

22.6. Die Bedingungen einschließlich Veröffentlichungsdauer, verfügbarer Funktionen und möglicher Entgelte werden in den jeweiligen Dienstleistungsbedingungen festgelegt.

22.7. Nutzer sind für Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Aktualität der zur Veröffentlichung bereitgestellten Informationen und Materialien verantwortlich.

22.8. Der Betreiber kann weitere Werkzeuge zur Unternehmenspräsentation und Förderung der geschäftlichen Zusammenarbeit einführen.

 

§ 23. Werkzeuge zur Kommunikation und Zusammenarbeit

23.1. Die Transportplattform kann zusätzliche Werkzeuge für die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Nutzern anbieten.

23.2. Dazu können insbesondere gehören:

a) das Versenden dienstleistungsbezogener Nachrichten;

b) der Austausch von Informationen über die Transportzusammenarbeit;

c) die Anzeige bestimmter Daten und Dokumente;

d) die Vorführung von Plattformfunktionen;

e) die Freigabe von Bildschirminhalten oder anderen Materialien im Rahmen der jeweiligen Dienstleistung;

f) andere Werkzeuge zur Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen.

23.3. Verfügbare Werkzeuge, Teilnehmerzahlen und technische Voraussetzungen können von der jeweiligen Funktion abhängen.

23.4. Kommunikationswerkzeuge dürfen nicht zur Verletzung von Rechten anderer Nutzer oder geltendem Recht eingesetzt werden.

23.5. Der Betreiber kann für bestimmte Kommunikationswerkzeuge zusätzliche Bedingungen, insbesondere zu Sicherheit und Datenschutz, festlegen.

 

§ 24. Entwicklung von Bildungs-, Prüfungs- und Zertifizierungsdiensten

24.1. Der Betreiber plant, die Plattform um ein elektronisches System für Schulungen, Wissenstests, Prüfungen und Zertifizierungen zu erweitern.

24.2. Künftige Funktionen können insbesondere ermöglichen:

a) den Zugang zu Lernmaterialien;

b) die Teilnahme an Online-Schulungen;

c) das Absolvieren von Wissenstests;

d) die Teilnahme an Prüfungen;

e) die Speicherung von Test- und Prüfungsergebnissen;

f) die Ausstellung von Zertifikaten über die Teilnahme an Schulungen oder die Erfüllung von Prüfungsanforderungen;

g) die Speicherung von Angaben über erworbene Zertifikate;

h) die Freigabe von Zertifikatsangaben im Rahmen der jeweiligen Dienstleistung.

24.3. Einzelheiten zu Schulungen, Prüfungsbedingungen, Zertifikatsanforderungen, Gültigkeitsregeln und möglichen Entgelten werden vor Einführung der Funktionen festgelegt.

24.4. Vom Betreiber ausgestellte Zertifikate können den Schulungsabschluss oder das Erreichen des erforderlichen Prüfungsergebnisses bestätigen.

24.5. Solche Zertifikate sind keine staatlichen Lizenzen, Genehmigungen oder Berufsqualifikationsnachweise, sofern nicht besondere Gesetze und die Befugnisse des Betreibers ausdrücklich etwas anderes vorsehen.

24.6. Diese Bestimmungen verpflichten den Betreiber nicht, die Funktionen bis zu einem bestimmten Datum einzuführen.

 

§ 25. Informationen und Materialien auf dem Portal

25.1. Die Transportplattform kann Artikel, Anleitungen, Ratgeber, Schulungsmaterialien, Dokumentenvorlagen und andere Informationen zu Transport und Geschäftsbetrieb bereitstellen.

25.2. Allgemeine Informationen und Materialien des Betreibers dienen der Information, Unterweisung oder Weiterbildung.

25.3. Sie stellen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs- oder sonstige Fachberatung dar, sofern der Betreiber eine bestimmte Dienstleistung nicht ausdrücklich anders kennzeichnet.

25.4. Nutzer sollen die Eignung der Materialien für ihre Tätigkeit unter Berücksichtigung des geltenden Rechts und der individuellen Umstände eigenständig beurteilen.

25.5. Der Betreiber wendet bei der Erstellung der Materialien die gebotene Sorgfalt an; allgemeine Informationen garantieren jedoch keine bestimmten geschäftlichen oder rechtlichen Ergebnisse.

25.6. Dieser Abschnitt schließt die Haftung des Betreibers für eine nicht ordnungsgemäße Erbringung seiner eigenen Dienstleistungen nach geltendem Recht nicht aus.

 

§ 26. Funktionsnutzung und Missbrauchsverbot

26.1. Nutzer müssen die Transportplattform bestimmungsgemäß und im Einklang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und geltendem Recht verwenden.

26.2. Portalfunktionen dürfen weder für rechtswidrige Handlungen noch zur Verletzung fremder Rechte eingesetzt werden.

26.3. Insbesondere ist untersagt:

a) rechtswidrige Inhalte zu veröffentlichen;

b) die Identität anderer Unternehmen oder Personen vorzutäuschen;

c) falsche Angaben zur Irreführung anderer Nutzer zu veröffentlichen;

d) Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzen;

e) die Plattform zum betrügerischen Erlangen von Geld oder Daten zu verwenden;

f) die Sicherheit des Portals zu gefährden;

g) Schadsoftware zu verbreiten;

h) Daten anderer Nutzer für unzulässiges Marketing zu verwenden;

i) gesetzeswidrig Spam oder unerbetene kommerzielle Mitteilungen zu verbreiten;

j) zu versuchen, Sicherheitsmechanismen oder Zugangsbeschränkungen des Systems zu umgehen.

26.4. Über die Plattform erlangte Kontaktdaten dürfen nicht zu Zwecken verwendet werden, die dem Zweck des Portals, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Recht widersprechen.

26.5. Für Werbe- oder Promotionsinhalte außerhalb der vorgesehenen Funktionen sind geeignete Berechtigungen oder die Zustimmung des Betreibers erforderlich, soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dies vorsehen.

26.6. Der Betreiber kann nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Maßnahmen gegen Inhalte oder Verhalten ergreifen, die gegen das Recht oder die Portalregeln verstoßen.

26.7. Dazu können die Einschränkung der Sichtbarkeit, die Ablehnung der Veröffentlichung, das Entfernen von Inhalten oder die Beschränkung des Funktionszugangs gehören.

26.8. Entscheidungen zu Zugangsbeschränkungen, Inhaltsmoderation und Maßnahmen gegenüber Nutzern werden im Einklang mit dem geltenden Recht einschließlich der einschlägigen Pflichten nach dem DSA getroffen.

26.9. Weitere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Inhaltsmoderation und die Reaktion auf Verstöße.

 

§ 27. Art der Dienstleistungen und Verantwortung der Beteiligten

27.1. Die Transportplattform stellt IT-Infrastruktur und Werkzeuge zur Organisation und Verwaltung der Transportzusammenarbeit zwischen Unternehmen bereit.

27.2. Der Betreiber wird nicht allein dadurch Partei eines Beförderungsvertrags zwischen Nutzern, dass er Werkzeuge für dessen Vorbereitung, Abschluss oder Verwaltung bereitstellt.

27.3. Das gilt auch für mittels UPPT vorbereitete oder automatisch erstellte Verträge und für Verträge, die durch automatische Angebotsannahme geschlossen werden.

27.4. Nutzer legen die Vertragsbedingungen selbstständig fest und sind für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten nach geltendem Recht verantwortlich.

27.5. Der Betreiber garantiert weder die Durchführung der Beförderung noch die pünktliche Lieferung, die Zahlungsfähigkeit von Geschäftspartnern oder die ordnungsgemäße Abrechnung zwischen Nutzern.

27.6. Automatisierung, Logistikprüfung, Überwachung und Dokumentenverwaltung entbinden Nutzer nicht von der Pflicht zu unternehmerischer Sorgfalt.

27.7. Nutzer sind für Richtigkeit und Aktualität ihrer Plattformangaben und die für Handlungen im Portal notwendigen Berechtigungen verantwortlich.

27.8. Der Betreiber haftet für seine eigenen elektronischen Dienstleistungen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht.

27.9. Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt die Haftung des Betreibers aus oder beschränkt sie, soweit dies gesetzlich unzulässig wäre.

 

§ 28. Weiterentwicklung und Aktualisierung der Plattformdienste

28.1. Der Betreiber darf die Transportplattform durch neue Funktionen, Verbesserungen vorhandener Werkzeuge und zusätzliche Dienstleistungen weiterentwickeln.

28.2. Dazu können insbesondere gehören:

a) neue Werkzeuge zur Automatisierung von Transportabläufen;

b) neue Verfahren zur Verwaltung von Beförderungsdokumenten;

c) erweiterte UPPT-Funktionen;

d) zusätzliche Berichts- und Datenexportsysteme;

e) neue Integrationsmöglichkeiten für ERP und TMS;

f) zusätzliche Schulungs- und Bildungsangebote;

g) Prüfungs- und Zertifizierungslösungen;

h) andere Dienstleistungen zur Unterstützung der geschäftlichen Zusammenarbeit.

28.3. Für neue Dienstleistungen können besondere Bedingungen festgelegt werden, die vor Bestellung oder Aktivierung bereitgestellt werden.

28.4. Die Einführung einer neuen Funktion verschafft nicht automatisch jedem Nutzer Zugang zu ihr.

28.5. Ist eine neue Funktion kostenpflichtig, legt der Betreiber die Zahlungsbedingungen vor Bestellung oder Aktivierung offen.

28.6. Änderungen an der Erbringung bestehender Dienstleistungen und an Vertragsbedingungen für elektronische Dienstleistungen richten sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht.

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KAPITEL IV. ANZEIGENBÖRSEN UND NUTZUNGSREGELN

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Transportplattform ermöglicht Unternehmen die Veröffentlichung von Transportanzeigen, die Suche nach Ladungen und Fahrzeugen, die Abgabe und Annahme von Transportangeboten sowie den Aufbau geschäftlicher Zusammenarbeit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Die Transportplattform umfasst folgende Anzeigenbörsen:

a) Öffentliche Frachtenbörse;

b) Ladungsbörse;

c) Fahrzeugbörse;

d) Private Frachtenbörsen.

1.3. Die Börsen unterscheiden sich hinsichtlich Zweck, Zugangsregeln, verfügbarer Funktionen und der Berechnung von Entgelten für einzelne Leistungen.

1.4. Die Börsen werden über ein Nutzerkonto genutzt, mit Ausnahme der ausdrücklich nicht angemeldeten Besuchern zugänglichen Funktionen.

1.5. Das Recht zur Anzeigenveröffentlichung, Einsicht in Einzelheiten, Angebotsabgabe und Nutzung zusätzlicher Werkzeuge hängt von Kontoart, Unternehmensverifizierung und erteilten Berechtigungen ab.

1.6. Besondere Regeln zum Zugang zu Privaten Frachtenbörsen einschließlich des Zugangs von Unternehmen mit nicht verifiziertem Konto ergeben sich aus Kapitel II und diesem Kapitel.

1.7. Der Betreiber stellt IT-Infrastruktur für die geschäftliche Zusammenarbeit und Verträge zwischen Nutzern bereit. Durch die Bereitstellung der Börsen und Vertragswerkzeuge wird er nicht Partei einer Transporttransaktion.

1.8. Anzeigen, Angebote und Verträge müssen echte Transportleistungen oder andere zulässige Funktionen betreffen, die dem Zweck der jeweiligen Börse entsprechen.

1.9. Nutzer müssen die Börsen im Einklang mit redlichen Geschäftspraktiken, den Rechten anderer Unternehmen und geltendem Recht nutzen.

 

§ 2. Berechtigung zur Anzeigenveröffentlichung

2.1. Anzeigen dürfen von Nutzern veröffentlicht werden, die die nach Registrierung, Kontoverifizierung und Börsenart erforderlichen Berechtigungen besitzen.

2.2. Veröffentlichende Nutzer müssen für ihr eigenes Unternehmen oder ein zur Vertretung berechtigtes Unternehmen handeln.

2.3. Anzeigen über Transportaufträge dürfen insbesondere veröffentlicht werden von:

a) Warenversendern;

b) Warenempfängern;

c) Herstellern;

d) Handelsunternehmen;

e) Speditionsunternehmen;

f) sonstigen zur Organisation oder Beauftragung von Beförderungen berechtigten Unternehmen.

2.4. Unternehmen, deren Tätigkeit Genehmigungen, Lizenzen oder andere Befugnisse voraussetzt, müssen die gesetzlich erforderlichen Unterlagen besitzen.

2.5. Insbesondere muss ein Unternehmen, das als Vermittler im Gütertransport tätig wird, die hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Berechtigungen besitzen, soweit solche verlangt werden.

2.6. Untersagt sind Anzeigen im Namen unberechtigter Dritter, die unbefugte Verwendung fremder Unternehmensdaten und falsche Angaben über die Art der Geschäftstätigkeit.

2.7. Dass ein Unternehmen weder Versender noch Empfänger der Ware ist, stellt keinen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar, wenn es zur Organisation oder Beauftragung der Beförderung berechtigt ist.

2.8. Der Betreiber kann Unterlagen zum Nachweis der Berechtigung zur Geschäftstätigkeit, Unternehmensvertretung oder Anzeigenveröffentlichung verlangen.

2.9. Die Verweigerung erforderlicher Unterlagen oder falsche Angaben können Maßnahmen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach sich ziehen.

 

§ 3. Erstellung und Veröffentlichung von Anzeigen

3.1. Eine Anzeige soll die zur zutreffenden Beschreibung der geplanten Beförderung oder des angebotenen Fahrzeugs notwendigen Informationen enthalten.

3.2. Ladungsanzeigen können insbesondere enthalten:

a) den Ladeort bzw. die Ladeorte;

b) den Entladeort bzw. die Entladeorte;

c) Termine einzelner Vorgänge;

d) die Art der Ladung;

e) Ladungsgewicht und weitere Parameter;

f) den erforderlichen Fahrzeug- oder Anhängertyp;

g) die finanziellen Beförderungsbedingungen;

h) Anforderungen an die Ladungssicherung;

i) erforderliche Dokumente;

j) die Art des Abschlusses des Beförderungsvertrags;

k) sonstige für die Auftragsausführung wesentliche Bedingungen.

3.3. Alle im Formular als Pflichtfelder gekennzeichneten Angaben müssen ausgefüllt werden.

3.4. Die Anzeigenangaben müssen eine tatsächliche Geschäftsabsicht und die wirklichen Bedingungen der geplanten Beförderung widerspiegeln.

3.5. Fiktive oder irreführende Anzeigen oder solche ohne ernsthafte Absicht zur Zusammenarbeit sind untersagt.

3.6. Die Nutzer sind für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben in den Anzeigen verantwortlich.

3.7. Eine Anzeige wird veröffentlicht, nachdem das Formular ordnungsgemäß gespeichert und die Bedingungen der jeweiligen Börse einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen Gebühr erfüllt wurden.

3.8. Der Betreiber kann Funktionen zum Speichern von Anzeigen vor Veröffentlichung, zu ihrer Verlängerung oder zum Erwerb einer zusätzlichen Hervorhebung bereitstellen.

3.9. Veröffentlichungsdauer und Verlängerungsmöglichkeiten hängen von den Plattformfunktionen und den geltenden Dienstleistungsbedingungen ab.

3.10. Die Veröffentlichung garantiert weder den Eingang von Transportangeboten noch den Abschluss eines Vertrags.

 

§ 4. Richtigkeit logistischer Daten

4.1. Nutzer, die Anzeigen veröffentlichen, müssen Angaben, die die Durchführbarkeit der Beförderung beeinflussen, korrekt festlegen.

4.2. Besonders wichtige Angaben sind:

a) Be- und Entladeorte;

b) Datum und Uhrzeit der Vorgänge;

c) Gewicht und Abmessungen der Ladung;

d) beanspruchte Ladefläche;

e) Anzahl der Ladeeinheiten;

f) Art der Güter;

g) erforderliche Nutzlast des Fahrzeugs;

h) erforderliche Ausrüstung;

i) besondere Beförderungsanforderungen.

4.3. Umfasst die Beförderung mehrere Be- oder Entladestellen, soll die Anzeige deren tatsächlich geplante Reihenfolge wiedergeben.

4.4. Nutzer müssen die technischen und rechtlichen Beschränkungen der gewählten Transportart berücksichtigen.

4.5. Der Betreiber kann Werkzeuge zur Logistikprüfung bereitstellen, die erkannte Unstimmigkeiten oder mögliche Fehler kennzeichnen.

4.6. Eine Warnung entbindet den Nutzer nicht davon, die Beförderungsbedingungen korrekt festzulegen.

4.7. Das Ausbleiben einer Systemwarnung bestätigt nicht die Richtigkeit sämtlicher Transportparameter.

4.8. Nutzer sollen die Fahrzeugeignung, die Durchführbarkeit der Beförderung und die Einhaltung des geltenden Rechts eigenständig prüfen.

 

§ 5. Bearbeitung, Aktualisierung und Löschung von Anzeigen

5.1. Ein Nutzer kann seine veröffentlichte Anzeige im Umfang und Zeitraum bearbeiten, den die Plattformfunktionen vorsehen.

5.2. Die Bearbeitung darf nicht dazu dienen, andere Nutzer vorsätzlich über die beabsichtigte Transaktion irrezuführen.

5.3. Eine Anzeige darf nicht so verändert werden, dass das ursprüngliche Angebot durch ein grundlegend anderes ersetzt wird, um die Regeln für neue Anzeigen zu umgehen.

5.4. Nutzer sollen bei ihrer Entscheidung über die weitere Teilnahme an einer Transaktion Änderungen berücksichtigen, die vor der Angebotsannahme vorgenommen wurden.

5.5. Nach Annahme eines Angebots kann die Plattform die weitere Bearbeitung der zugrunde liegenden Anzeige automatisch sperren.

5.6. Ist die Bearbeitung gemäß Ziffer 5.5 gesperrt, können die Beförderungsbedingungen nur nach dem für die Transaktion vorgesehenen Verfahren oder durch Vereinbarung der Parteien geändert werden.

5.7. Die Sperrung der Anzeigenbearbeitung verhindert keine rechtmäßigen und wirksam vereinbarten Änderungen eines künftigen oder bereits bestehenden Vertrags.

5.8. Die Löschung einer Anzeige beendet nicht automatisch wirksam auf ihrer Grundlage geschlossene Beförderungsverträge.

5.9. Der Betreiber kann die Bearbeitung oder Löschung beschränken, soweit dies zur Sicherung von Transaktionsinformationen, zur Untersuchung eines gemeldeten Verstoßes oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

5.10. Nutzer dürfen sich nicht auf die Löschung einer Anzeige berufen, um Pflichten aus einem zuvor geschlossenen Vertrag zu umgehen.

 

§ 6. Öffentliche Frachtenbörse

6.1. Die Öffentliche Frachtenbörse dient der Veröffentlichung von Ladungstransportanzeigen und dem Aufbau der Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Frachtführern.

6.2. Die Veröffentlichung in der Öffentlichen Frachtenbörse ist kostenlos, mit Ausnahme zusätzlicher Leistungen, die der Nutzer ausdrücklich bestellt.

6.3. Der Zugang zu Anzeigendetails und die Angebotsabgabe können auf Nutzer beschränkt sein, die die Registrierungs-, Verifizierungs- und Berechtigungsanforderungen erfüllen.

6.4. Anzeigenveröffentlicher sollen korrekte Beförderungsdaten und die zur Angebotserstellung erforderlichen Bedingungen angeben.

6.5. Frachtführer dürfen nach den Regeln dieses Kapitels Angebote abgeben.

6.6. Der Auftraggeber kann mithilfe der Plattformfunktionen eines der eingegangenen Angebote auswählen.

6.7. Die Annahme eines Angebots leitet den weiteren Prozess der Vereinbarung und des Abschlusses des Beförderungsvertrags nach der in der Anzeige angegebenen Vertragsart ein.

6.8. Die bloße Annahme eines Angebots begründet nicht automatisch eine Provision an den Betreiber für einen Vertrag der Öffentlichen Frachtenbörse.

6.9. Die Verpflichtung zur Provisionszahlung entsteht nach § 23 dieses Kapitels.

6.10. Nutzer müssen auf Grundlage von Anzeigen der Öffentlichen Frachtenbörse wirksam geschlossene Verträge wahrheitsgemäß melden.

6.11. Nutzer dürfen weder einen Rücktritt von einer Transaktion vortäuschen noch einen Vertrag verschweigen, um Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu umgehen.

 

§ 7. Ladungsbörse

7.1. Die Ladungsbörse dient der Veröffentlichung von Transportanzeigen und dem Einholen von Transportangeboten durch berechtigte Nutzer.

7.2. Anzeigen können von Nutzern veröffentlicht werden, denen diese Funktion nach den Registrierungs- und Verifizierungsregeln erteilt wurde.

7.3. Für die Veröffentlichung einer Anzeige kann die Verwendung einer bestimmten Punktezahl erforderlich sein.

7.4. Die aktuellen Veröffentlichungskosten werden vor einer Handlung angezeigt, die Punkte vom Guthaben des Nutzers abzieht.

7.5. Berechtigte Nutzer können Anzeigen durchsuchen und Transportangebote abgeben. Die Einsicht in vollständige Anzeigendetails der Ladungsbörse setzt ein entsprechendes Unternehmensprofil im Firmenverzeichnis gemäß Kapitel VII voraus. Für die Einsicht in die Anzeigenliste oder andere Bereiche der Plattform gilt diese Voraussetzung nicht.

7.6. Die Regeln zur Angebotsannahme, Auswahl von Vertragsarten und zum Abschluss von Beförderungsverträgen entsprechen grundsätzlich denen der Öffentlichen Frachtenbörse, vorbehaltlich unterschiedlicher Gebühren und Funktionen.

7.7. Wird UPPT ausgewählt, gelten die Bestimmungen zur Bestätigung von UPPT-Verträgen.

7.8. Wird ein eigener Vertrag des Unternehmens ausgewählt, gelten die Bestimmungen zur vorherigen Offenlegung seiner Bedingungen und zu Bestätigungsfristen.

7.9. Die Nutzung der Ladungsbörse verpflichtet den Nutzer nicht, mit jedem Unternehmen, das ein Angebot abgibt, einen Vertrag zu schließen.

 

§ 8. Fahrzeugbörse

8.1. Die Fahrzeugbörse dient der Veröffentlichung von Anzeigen über für Transportleistungen verfügbare Fahrzeuge.

8.2. Anzeigen dürfen von Unternehmen veröffentlicht werden, die die für ihre Transporttätigkeit erforderlichen Berechtigungen besitzen.

8.3. Eine Anzeige kann insbesondere folgende Angaben enthalten:

a) Fahrzeugtyp;

b) Auflieger- oder Anhängertyp;

c) Nutzlastangaben;

d) Standort des Fahrzeugs;

e) Verfügbarkeitsdatum;

f) vorgesehene Transportrichtung;

g) andere für einen potenziellen Auftraggeber wichtige Informationen.

8.4. Der Betreiber kann Anzeigen öffentlich zugänglich machen oder ihre Einsicht auf berechtigte Nutzer beschränken.

8.5. Die Einsicht in öffentlich zugängliche Anzeigen ist kostenlos.

8.6. Anzeigenveröffentlicher sind für korrekte Angaben zu Fahrzeug und Verfügbarkeit verantwortlich.

8.7. Wird ein Fahrzeug nicht mehr verfügbar, soll der Nutzer die Anzeige aktualisieren oder entfernen, soweit die Plattform dies ermöglicht.

8.8. Eine Anzeige zur Fahrzeugverfügbarkeit begründet nicht automatisch einen Beförderungsvertrag.

8.9. Ein an einem Fahrzeug interessierter Nutzer soll die Bedingungen der jeweiligen Beförderung mit dem Frachtführer vereinbaren.

8.10. Der Betreiber kann Funktionen bereitstellen, um Anfragen an Anzeigenveröffentlicher zu senden.

 

§ 9. Private Frachtenbörsen

9.1. Private Frachtenbörsen dienen der Organisation der Transportzusammenarbeit zwischen ausgewählten Unternehmen.

9.2. Jede Private Frachtenbörse ist ein gesonderter Kooperationsbereich, der ihrem Inhaber und berechtigten Teilnehmern zugänglich ist.

9.3. Eine Private Frachtenbörse dürfen Unternehmen einrichten und betreiben, die die Kontoverifizierungsanforderungen erfüllen und die Genehmigung des Betreibers erhalten haben.

9.4. Ein Unternehmen erhält seine eigene Private Frachtenbörse im Rahmen einer individuellen Zusammenarbeit mit dem Plattformbetreiber.

9.5. Die erfolgreiche Kontoverifizierung begründet nicht automatisch das Recht, eine Private Frachtenbörse zu betreiben.

9.6. Für die Nutzung einer Privaten Frachtenbörse ist kein Abonnement erforderlich.

9.7. Der Inhaber einer Privaten Frachtenbörse kann die Zusammenarbeit mit ausgewählten Geschäftspartnern im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der verfügbaren Funktionen organisieren.

9.8. Der Zugang zu einer Privaten Frachtenbörse kann Unternehmen mit verifizierten Konten gewährt werden.

9.9. Ein Unternehmen mit nicht verifiziertem Konto kann ebenfalls Zugang zu einer bestimmten Privaten Frachtenbörse erhalten, wenn es gemäß Kapitel II eingeladen wurde.

9.10. Ein solches nicht verifiziertes Konto erhält ausschließlich Berechtigungen für diese bestimmte Private Frachtenbörse.

9.11. Der Börsenzugang berechtigt nicht zur Nutzung anderer Börsen oder Dienste, die eine Verifizierung erfordern.

9.12. Der Zugang zu einer Privaten Frachtenbörse ist von der Berechtigung zum Betrieb einer eigenen Privaten Frachtenbörse zu unterscheiden.

9.13. Möglichkeiten zur Anzeigenveröffentlichung, Angebotsabgabe und Dateneinsicht richten sich nach Rolle und Berechtigungen des Teilnehmers.

 

§ 10. Verwaltung der Teilnehmer Privater Frachtenbörsen

10.1. Der Inhaber einer Privaten Frachtenbörse kann die Teilnehmer der Zusammenarbeit über die entsprechenden Plattformfunktionen verwalten.

10.2. Zur Verwaltung können insbesondere gehören:

a) Zugangsgewährung;

b) Zuweisung bestimmter Berechtigungen;

c) Änderung von Berechtigungen;

d) Aussetzung des Zugangs;

e) Wiederherstellung des Zugangs;

f) Entfernung eines Teilnehmers aus der Börse.

10.3. Der Börseninhaber kann die verfügbaren Werkzeuge, insbesondere „Meine Geschäftspartner“, im vom System unterstützten Berechtigungsumfang nutzen.

10.4. Der Inhaber einer Privaten Frachtenbörse kann vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des geltenden Rechts eigenständig entscheiden, ob er die Zusammenarbeit mit einem eingeladenen Geschäftspartner fortsetzt.

10.5. Eine Aussetzung beschränkt den Zugang zu einer bestimmten Privaten Frachtenbörse vorübergehend.

10.6. Die Entfernung eines Teilnehmers entzieht ihm die Berechtigungen für diese Börse.

10.7. Die Aussetzung oder Entfernung eines Teilnehmers aus einer Privaten Frachtenbörse löscht nicht automatisch dessen Konto auf der Transportplattform.

10.8. Die Entfernung eines Teilnehmers löscht nicht automatisch den Verlauf der Zusammenarbeit, Verträge oder Dokumente, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder geltendem Recht aufzubewahren sind.

10.9. Der Börseninhaber kann ohne entsprechende Verwaltungsberechtigung nicht selbstständig das gesamte Plattformkonto eines Teilnehmers sperren oder löschen.

10.10. Wird ein schwerwiegender Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgestellt, kann der Börseninhaber ihn dem Plattformbetreiber melden.

 

§ 11. Vertragsbedingungen auf Privaten Frachtenbörsen

11.1. Private Frachtenbörsen können die Beförderungs- oder Kooperationsbedingungen des jeweiligen Betreibers der Börse anzeigen.

11.2. Diese Bedingungen können insbesondere regeln:

a) Abgabe und Annahme von Aufträgen;

b) Regeln der Beförderungsdurchführung;

c) Dokumentationsanforderungen;

d) Zahlungsfristen;

e) Abrechnung zusätzlicher Tätigkeiten;

f) Pflichten des Frachtführers;

g) andere Kooperationsregelungen.

11.3. Ein Teilnehmer einer Privaten Frachtenbörse soll vor Abgabe einer verbindlichen Erklärung zu einer bestimmten Beförderung Gelegenheit erhalten, die geltenden Bedingungen einzusehen.

11.4. Ein Nutzer, der einen Auftrag über „Fracht annehmen“ akzeptiert, soll die in der Anzeige genannten Bedingungen lesen.

11.5. Eine Annahme zu zuvor offengelegten Bedingungen stellt eine Handlung des Nutzers dar, die auf Abschluss und Erfüllung des Vertrags nach diesen Bedingungen gerichtet ist.

11.6. Erfordert eine Transaktion eine abschließende Bestätigung des Vertragsdokuments, soll der Nutzer diese innerhalb der in diesem Kapitel genannten Frist vornehmen.

11.7. Die unbegründete Weigerung, ein Dokument zu bestätigen, das zuvor offengelegten und akzeptierten Bedingungen entspricht, kann als Verstoß gegen eine redliche und zuverlässige Zusammenarbeit gewertet werden.

11.8. Ziffer 11.7 gilt nicht, wenn das Vertragsdokument erhebliche, von der anderen Partei nicht vereinbarte Änderungen enthält oder ein anderer berechtigter Grund für die Weigerung besteht.

11.9. Änderungen der Kooperationsbedingungen durch den Inhaber einer Privaten Frachtenbörse dürfen nicht rückwirkend für bereits wirksam geschlossene Verträge gelten.

 

§ 12. Abgabe von Transportangeboten

12.1. Ein entsprechend berechtigter Nutzer darf als Antwort auf eine Plattformanzeige ein Angebot zur Durchführung einer Beförderung abgeben.

12.2. Ein Angebot kann die vorgeschlagene Vergütung und weitere vom Formular verlangte Informationen enthalten.

12.3. Nutzer sollen vor der Angebotsabgabe die verfügbaren Anzeigenbedingungen prüfen.

12.4. Ein Nutzer, der eine Beförderung anbietet, soll tatsächlich in der Lage sein, sie durchzuführen.

12.5. Angebote ohne echte Kooperationsabsicht oder mit dem Ziel, Verträge anderer Nutzer zu behindern, sind untersagt.

12.6. Ein Angebot bleibt während seiner Gültigkeitsdauer gemäß den Anzeigeneinstellungen und den Regeln der jeweiligen Funktion aktiv und kann berücksichtigt werden.

12.7. Der Nutzer kann sein Angebot innerhalb des vom System und geltenden Recht vorgesehenen Umfangs und Zeitraums zurücknehmen.

12.8. Die Rücknahme lässt bereits vor ihrer Wirksamkeit entstandene Verpflichtungen nicht automatisch erlöschen.

12.9. Nutzer sollen ihre Transportkapazitäten unverzüglich aktualisieren und Angebote so verwalten, dass widersprüchliche Verpflichtungen vermieden werden.

12.10. Für die Angebotsabgabe können zusätzliche Beschränkungen hinsichtlich Fahrzeuggruppen und Automatisierung gelten.

 

§ 13. Annahme und Ablehnung von Angeboten

13.1. Der Auftraggeber kann aus den zu einer Anzeige eingegangenen Angeboten eines auswählen.

13.2. Die Auswahl soll nach den Anzeigenbedingungen und den Regeln der jeweiligen Funktion erfolgen.

13.3. Nach Annahme kann das System einen Status vergeben und die Annahme weiterer Angebote für dieselbe Anzeige einschränken.

13.4. Andere Angebote für die Anzeige können entsprechend den Plattformregeln ausgeblendet oder von einer weiteren Auswahl ausgeschlossen werden.

13.5. Die Annahme eines Angebots ist ein wesentlicher Schritt bei der Vereinbarung einer Beförderung.

13.6. Nutzer müssen die folgenden Schritte zum Vertragsschluss sorgfältig und ohne unbegründete Verzögerung durchführen.

13.7. Ein Auftraggeber soll ein Angebot nicht annehmen, wenn er keine ernsthafte Absicht hat, zu den vereinbarten Bedingungen einen Vertrag zu schließen.

13.8. Ein Frachtführer soll kein Angebot abgeben oder dessen Annahme herbeiführen, ohne das erforderliche Vertragsschlussverfahren durchführen zu wollen.

13.9. Die unbegründete Vermeidung weiterer vereinbarter Schritte kann unter Berücksichtigung der Vertragsart und der tatsächlichen Transaktionsumstände als Verstoß gegen die Regeln der Zusammenarbeit gewertet werden.

 

§ 14. Gruppierung von Frachtführerangeboten

14.1. Die Transportplattform kann Frachtführern ermöglichen, Angebote in Gruppen zu organisieren, die bestimmten Fahrzeugen oder Transportressourcen entsprechen.

14.2. Die Gruppierung verringert das Risiko, dass mehrere Aufträge, für die dasselbe Fahrzeug oder dieselbe Ressource erforderlich ist, gleichzeitig angenommen werden.

14.3. Nutzer können Angebotsgruppen innerhalb der Plattformeinstellungen anlegen.

14.4. Der Betreiber kann die Anzahl der Gruppen und die Zahl aktiver Angebote je Gruppe konfigurieren.

14.5. Nutzer sind für die korrekte Zuordnung von Angeboten zu Gruppen verantwortlich.

14.6. Wird ein Angebot einer bestimmten Gruppe angenommen, kann das System andere aktive Angebote derselben Gruppe automatisch deaktivieren oder ausblenden.

14.7. Die Gruppierung soll Angebote anderer Gruppen nicht beeinflussen, sofern diese von der verwendeten Ressource unabhängig sind.

14.8. Nicht gruppierte Angebote können nach gesonderten Regeln behandelt werden.

14.9. Die Gruppierung entbindet Frachtführer nicht von der Planung der Fahrzeugverfügbarkeit und der Erfüllung bereits wirksam übernommener Verpflichtungen.

14.10. Erkennt ein Frachtführer, dass ein angenommenes Angebot wegen einer früheren Verpflichtung nicht erfüllt werden kann, muss er den Auftraggeber unverzüglich informieren und die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlichen Schritte unternehmen.

 

§ 15. Funktion „Fracht annehmen“

15.1. „Fracht annehmen“ ermöglicht einem berechtigten Nutzer, einen Transportauftrag zu den vom Auftraggeber angegebenen Bedingungen anzunehmen.

15.2. Diese Funktion kann je nach Anzeigeneinstellungen und Nutzerberechtigungen in ausgewählten Börsen zur Verfügung stehen.

15.3. Vor der Auftragsannahme soll der Nutzer Gelegenheit haben, die offengelegten Beförderungsbedingungen einzusehen.

15.4. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber eigene Bedingungen eines Beförderungsvertrags festgelegt hat.

15.5. Erfordert die Funktion eine zusätzliche Bestätigung der Kenntnisnahme der Bedingungen, soll der Nutzer diese vor der endgültigen Annahme abgeben.

15.6. Die Nutzung von „Fracht annehmen“ kann die Vorbereitung oder Bestätigung eines Beförderungsvertragsdokuments einleiten.

15.7. Erfordert die Transaktion eine gesonderte abschließende Bestätigung des Dokuments, müssen die Parteien diese nach den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Verfahren und Fristen vornehmen.

15.8. Die unbegründete Weigerung, ein Dokument zu bestätigen, das zuvor offengelegten und akzeptierten Bedingungen entspricht, kann gegen die Regeln fairer Zusammenarbeit verstoßen.

15.9. Ein Nutzer ist nicht verpflichtet, ohne seine Zustimmung eingeführte wesentliche Änderungen der Beförderungsbedingungen anzunehmen.

15.10. Die Rechtsfolgen von Handlungen über „Fracht annehmen“ werden anhand der offengelegten Bedingungen, der Erklärungen der Parteien und des geltenden Rechts beurteilt.

 

§ 16. Frachtassistent

16.1. Die Transportplattform stellt den „Frachtassistenten“ zur Automatisierung der Auswahl und Annahme von Transportangeboten bereit.

16.2. Der Auftraggeber kann seine Betriebsbedingungen festlegen, insbesondere:

a) Startpreis;

b) Höchstpreis;

c) Preisstufen;

d) Fristen zur Angebotsannahme;

e) einen Zeitplan zur automatischen Angebotsbewertung;

f) weitere Konfigurationseinstellungen.

16.3. Die Aktivierung erfordert die bewusste Genehmigung der Assistenteneinstellungen durch einen berechtigten Nutzer.

16.4. Der Assistent arbeitet nach den festgelegten Kriterien und Systemregeln.

16.5. Die automatische Annahme kann weitere Schritte zum Abschluss eines Beförderungsvertrags einleiten.

16.6. Wurde in der Anzeige UPPT ausgewählt, kann das System die Vertragsvorbereitung anhand der angenommenen Bedingungen einleiten.

16.7. Wurde ausschließlich der eigene Vertrag des Auftraggebers ausgewählt, führt die automatische Angebotsannahme nicht automatisch zum Abschluss eines gesonderten UPPT-Vertrags.

16.8. Der Auftraggeber ist für die korrekte Festlegung der Assistenteneinstellungen und dafür verantwortlich, dass diese seiner tatsächlichen Geschäftsabsicht entsprechen.

16.9. Änderungen der Assistenteneinstellungen dürfen nicht dazu benutzt werden, bereits wirksam eingegangene Verpflichtungen zu umgehen.

16.10. Die Aussetzung, Wiederaufnahme oder Änderung der Assistenteneinstellungen macht zuvor abgegebene Angebote nicht automatisch ungültig.

16.11. Gültige Angebote, die die aktuellen Bedingungen erfüllen, können weiterhin an der automatisierten Auswahl teilnehmen.

16.12. Entgelte für die Aktivierung richten sich nach der Preisliste und den vor der Aktivierung mitgeteilten Angaben.

 

§ 17. Arten von Beförderungsverträgen

17.1. Nutzer können Beförderungsverträge auf die für die jeweilige Anzeige angegebene Art schließen.

17.2. Je nach verfügbaren Einstellungen kann eine Anzeige vorsehen:

a) einen Beförderungsvertrag der Transportplattform (UPPT);

b) einen eigenen Vertrag des Auftraggebers oder einer anderen geeigneten Transaktionspartei;

c) eine andere vom System unterstützte Form der Dokumentation von Beförderungsbedingungen.

17.3. Die Vertragsart soll vor Beginn der Angebotsabgabe und -annahme festgelegt werden.

17.4. Ein Nutzer, der ein Angebot abgibt, soll erkennen können, welche Vertragsart für die Beförderung gilt.

17.5. Lässt die Anzeige eine bestimmte Vertragsart zu, müssen spätere Änderungen nach dem geltenden Verfahren vorgenommen werden.

17.6. Die Bedingungen eines eigenen Vertrags eines Unternehmens müssen der anderen Partei vorliegen, damit sie eine informierte Annahmeentscheidung treffen kann.

17.7. Wurde der vollständige Wortlaut des eigenen Vertrags zuvor nicht bereitgestellt, soll die andere Partei ihn vor der endgültigen Zustimmung einsehen können.

17.8. Der Betreiber stellt Werkzeuge zur Vertragsvorbereitung und zum Vertragsschluss bereit, ist aber für von Unternehmen eigenständig vereinbarte Kooperationsbedingungen nicht verantwortlich; seine Haftung für eigene elektronische Dienstleistungen bleibt unberührt.

 

§ 18. Angebotsannahme, Vorvertrag und Abschluss eines Beförderungsvertrags

18.1. Die Plattform unterscheidet zwischen:

a) der Abgabe eines Transportangebots;

b) der Annahme des Angebots und Auswahl eines Geschäftspartners;

c) einer etwaigen Verpflichtung der Parteien zum Abschluss eines künftigen Vertrags;

d) der abschließenden Bestätigung des Vertragsdokuments, soweit diese erforderlich ist.

18.2. Die Angebotsabgabe bringt den Willen des Nutzers zum Ausdruck, die Beförderung zu den vorgeschlagenen Bedingungen durchzuführen.

18.3. Die Annahme durch den Auftraggeber wählt den Vertragspartner aus und leitet das weitere Verfahren für die gewählte Vertragsart ein.

18.4. Erfordert die Transaktion eine gesonderte abschließende Bestätigung, sollen die Parteien diese im Plattformverfahren vornehmen.

18.5. Die Annahme eines Angebots kann Verpflichtungen zwischen den Parteien begründen, darunter die Pflicht, einen künftigen Beförderungsvertrag zu schließen.

18.6. Ein Vorvertrag im Sinne des anwendbaren Rechts entsteht nur, wenn die Erklärungen der Parteien und die vereinbarten Bestimmungen die gesetzlichen Voraussetzungen eines solchen Vertrags erfüllen.

18.7. Technische Plattformstatus wie „Angebot angenommen“ oder „Vertrag nicht geschlossen“ bestimmen nicht die rechtliche Einordnung sämtlicher früherer Erklärungen der Parteien.

18.8. Für UPPT sehen die Parteien die endgültige Bestätigung durch die jeweiligen Beteiligten als wesentlichen Schritt zum Abschluss eines Beförderungsvertrags in dieser Form vor.

18.9. Ergibt sich aus den Erklärungen der Parteien oder dem geltenden Recht, dass bereits zuvor ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde, richten sich dessen Rechtsfolgen nach diesen Bestimmungen.

18.10. Nutzer dürfen Unterschiede zwischen technischen Transaktionsstatus und Rechtswirkungen nicht ausnutzen, um bewusst Verpflichtungen oder Betreiberentgelte zu umgehen.

 

§ 19. Frist zur Bestätigung eines UPPT-Vertrags

19.1. Wurde UPPT ausgewählt, müssen die Parteien die erforderlichen abschließenden Bestätigungen innerhalb der Systemfrist vornehmen.

19.2. Die Frist zur Bestätigung eines UPPT-Vertrags beträgt 15 Minuten ab dem Zeitpunkt, zu dem dem jeweiligen Beteiligten die erforderliche Bestätigung ermöglicht wird.

19.3. Innerhalb dieser Frist soll der Nutzer den vorbereiteten Vertrag prüfen und bestätigen oder begründete Einwände erheben.

19.4. Der Fristablauf ohne Bestätigung kann das Vertragsschlussverfahren beenden und einen technischen Status wie „Vertrag nicht geschlossen“ auslösen.

19.5. Dieser technische Status lässt bereits nach geltendem Recht entstandene Verpflichtungen unberührt.

19.6. Die unbegründete Weigerung, einen UPPT-Vertrag zu bestätigen, der den zuvor vom Nutzer akzeptierten Bedingungen entspricht, kann gegen die Regeln einer redlichen und zuverlässigen Zusammenarbeit verstoßen.

19.7. Das bewusste Unterlassen einer Antwort innerhalb der Frist kann ebenfalls einen Verstoß darstellen, wenn sich der Nutzer zuvor zur Durchführung des Vertragsschlussverfahrens verpflichtet hatte und kein berechtigter Grund für das Unterlassen vorlag.

19.8. Ein berechtigter Ablehnungsgrund kann insbesondere vorliegen, wenn der Vertragsentwurf erhebliche, mit der anderen Partei nicht vereinbarte Änderungen enthält.

19.9. Bei der Beurteilung des Nutzerverhaltens sind außerdem mögliche technische Probleme, die fehlende Möglichkeit zur Dokumenteneinsicht und andere vom Nutzer nicht zu vertretende Umstände zu berücksichtigen.

 

§ 20. Bestätigungsfrist für eigene Verträge

20.1. Wird in der Anzeige ein eigener Vertrag des Auftraggebers oder eines anderen relevanten Beteiligten vorgesehen, hängt die Bestätigungsfrist davon ab, ob die Bedingungen vorab zugänglich gemacht wurden.

20.2. Wurden der anderen Partei vor der Annahme des Transportauftrags die vollständigen Bedingungen des eigenen Vertrags bereitgestellt, beträgt die Frist für die erforderliche endgültige Bestätigung 15 Minuten.

20.3. Ziffer 20.2 gilt insbesondere für Private Frachtenbörsen, deren Teilnehmer die Möglichkeit haben, die Vertragsbedingungen des Auftraggebers im Voraus einzusehen.

20.4. Waren die vollständigen Bedingungen des eigenen Vertrags zuvor nicht verfügbar, beträgt die Frist zur Prüfung des Dokuments und Mitteilung einer Entscheidung 30 Minuten ab dessen wirksamer Bereitstellung.

20.5. Innerhalb der Frist nach Ziffer 20.4 kann der Nutzer:

a) die vorgeschlagenen Bedingungen annehmen;

b) ihre Annahme ablehnen;

c) Vorbehalte äußern, die weitere Vereinbarungen erfordern.

20.6. Die Ablehnung zuvor unbekannter Bedingungen eines eigenen Vertrags stellt für sich genommen keinen Verstoß gegen die Grundsätze redlicher und fairer Zusammenarbeit dar.

20.7. Der Nutzer soll seine Entscheidung jedoch ohne unnötige Verzögerung unter Beachtung der für das jeweilige Verfahren geltenden Frist mitteilen.

20.8. Der Fristablauf ohne die erforderliche Handlung kann zur Beendigung des Vertragsschlussverfahrens im System führen.

20.9. Der bloße Fristablauf genügt nicht als Grundlage, um automatisch Sanktionen gegen den Nutzer zu verhängen.

20.10. Die vorsätzliche Vermeidung einer Antwort trotz einer zuvor übernommenen Verpflichtung zur Durchführung des Vertragsschlussverfahrens kann nach Prüfung aller Umstände als Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewertet werden.

 

§ 21. Wesentliche und unwesentliche Änderungen der Beförderungsbedingungen

21.1. Nach Annahme eines Angebots müssen die Parteien darauf achten, dass das Vertragsdokument mit den Bedingungen übereinstimmt, auf denen ihre Entscheidung zur Zusammenarbeit beruhte.

21.2. Wesentliche Änderungen der Beförderungsbedingungen dürfen nicht einseitig ohne Information und Zustimmung der anderen Partei eingeführt werden.

21.3. Zu den wesentlichen Änderungen gehören insbesondere:

a) die Änderung des Ladetermins;

b) die Änderung des Entladetermins;

c) die Verlegung einer Be- oder Entladezeit um mehr als zwei Stunden;

d) die Änderung eines Be- oder Entladeortes;

e) das Hinzufügen eines weiteren Be- oder Entladeortes;

f) eine Änderung der vereinbarten Vergütung zum Nachteil der anderen Partei;

g) die Änderung der Abrechnungswährung;

h) die Verlängerung der Zahlungsfrist zum Nachteil des Frachtführers;

i) die Änderung der Warenart in einer Weise, die die Beförderungsanforderungen beeinflusst;

j) die Änderung des erforderlichen Fahrzeugtyps oder der Ausrüstung;

k) die Erhöhung des Gewichts oder anderer Ladungsparameter mit Einfluss auf die Durchführbarkeit;

l) neue Verpflichtungen, welche die Kosten oder Risiken der Leistungserbringung erhöhen.

21.4. Auch eine Änderung der Be- oder Entladezeit um höchstens zwei Stunden kann wesentlich sein, wenn sie die Durchführbarkeit beeinflusst, die vereinbarte FIX-Zeit verletzt oder sonst erhebliche Folgen für eine Partei hat.

21.5. Die Verringerung des Ladungsgewichts, der beanspruchten Ladefläche oder der Zahl der Ladeeinheiten kann als unwesentliche Änderung angesehen werden, wenn sie die Lage des Frachtführers objektiv nicht verschlechtert oder die Auftragsdurchführung nachteilig beeinflusst.

21.6. So kann etwa eine Gewichtsreduzierung von 12 auf 7 Tonnen oder eine Verringerung der beanspruchten Ladefläche von 6 auf 4 Lademeter (LDM) dem Frachtführer zugutekommen, sofern die übrigen Beförderungsbedingungen nicht verschlechtert werden.

21.7. Dennoch darf eine für eine Partei günstige Änderung dieser nicht automatisch das Recht nehmen, begründete Einwände zu erheben, wenn die Art der Leistung oder andere vereinbarte Verpflichtungen berührt werden.

21.8. Die Berichtigung eines offensichtlichen Schreib- oder technischen Fehlers, die den tatsächlichen Inhalt einer Verpflichtung nicht verändert, kann als unwesentliche Änderung angesehen werden.

21.9. Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit einer Änderung sind sämtliche Beförderungsbedingungen zu berücksichtigen, insbesondere ihre Auswirkungen auf Kosten, Fristen, Sicherheit und Durchführbarkeit.

21.10. Ein Nutzer darf geringfügige, unwesentliche Berichtigungen nicht als Vorwand verwenden, um zuvor vereinbarte Verpflichtungen zu umgehen.

 

§ 22. Vereinbarung von Änderungen der Beförderungsbedingungen

22.1. Die Parteien dürfen die Beförderungsbedingungen ändern, sofern die Änderungen zulässig sind und wirksam zwischen ihnen vereinbart wurden.

22.2. Änderungen können insbesondere vereinbart werden:

a) über die Plattformfunktionen;

b) per E-Mail;

c) in jeder anderen nach geltendem Recht und den jeweiligen Vertragsbedingungen zulässigen Form.

22.3. Die einseitige Mitteilung geänderter Bedingungen bedeutet nicht automatisch, dass die andere Partei zugestimmt hat.

22.4. Eine Änderung soll von den betreffenden Transaktionsbeteiligten angenommen werden.

22.5. Eine Partei, die sich auf eine außerhalb der Plattform erzielte Vereinbarung beruft, soll im Streitfall Angaben vorlegen, anhand deren Inhalt und Umstände der Vereinbarung festgestellt werden können.

22.6. Werden elektronische Nachrichten verwendet, sollen die Parteien die Mitteilungen aufbewahren, die die vereinbarten Änderungen dokumentieren.

22.7. Eine außerhalb der Plattform geführte Korrespondenz gewährleistet nicht, dass die gespeicherten Anzeigenangaben automatisch mit dem später erstellten Vertragsdokument übereinstimmen.

22.8. Bei Abweichungen zwischen Anzeige und Vertragsdokument müssen spätere, wirksam zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen berücksichtigt werden.

22.9. Ein Nutzer, der ohne Zustimmung der anderen Partei einseitig wesentliche Vertragsänderungen einführt, kann dieser nicht allein deshalb einen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorwerfen, weil sie die Änderungen ablehnt.

22.10. Das bewusste Verschweigen wesentlicher Änderungen oder das Vorlegen eines Dokuments, das den vereinbarten Bedingungen widerspricht, kann einen schweren Verstoß gegen die Grundsätze redlicher und fairer Zusammenarbeit darstellen.

 

§ 23. Meldung geschlossener Verträge und Provisionen auf der Öffentlichen Frachtenbörse

23.1. Wird auf Grundlage einer Anzeige der Öffentlichen Frachtenbörse ein wirksamer Beförderungsvertrag geschlossen, muss der Frachtführer (Auftragnehmer) diesen Vertrag dem Betreiber über die Plattform melden. Der Auftraggeber kann zur Bestätigung des Systemstatus gesondert zur Transaktionsbestätigung verpflichtet sein, unterliegt aber nicht der für den Frachtführer geltenden Vertragsstrafe wegen unterlassener Meldung innerhalb von drei Stunden.

23.2. Die Meldepflicht bezieht sich auf einen tatsächlich geschlossenen Beförderungsvertrag, nicht allein auf die Phase der Angebotsannahme.

23.3. Die Meldung muss über die entsprechende Funktion im Nutzerpanel erfolgen.

23.4. Verlangt die Plattform eine Bestätigung durch beide Parteien, wird der entsprechende Status nach Eingang der erforderlichen Meldungen vergeben.

23.5. Der Frachtführer muss einen wirksam geschlossenen Vertrag aus der Öffentlichen Frachtenbörse unverzüglich und spätestens innerhalb von 3 Stunden nach Vertragsschluss melden. Eine etwaige Bestätigungspflicht des Auftraggebers ist Teil eines gesonderten Verfahrens zur Bestätigung des Vertragsstatus im System.

23.6. Die dreistündige Meldefrist für den Frachtführer beginnt mit dem wirksamen Abschluss des Beförderungsvertrags, nicht bereits mit Abgabe oder Annahme eines Angebots, sofern dadurch noch kein Vertrag geschlossen wurde.

23.7. Der Abschluss eines Vertrags über die Öffentliche Frachtenbörse kann eine Provisionspflicht nach der geltenden Provisionsordnung begründen.

23.8. Die Provisionszahlung obliegt dem Auftragnehmer, sofern für die jeweilige Dienstleistung keine anderen Bedingungen gelten.

23.9. Die Provision wird nach den geltenden Abrechnungsregeln auf Grundlage der Nettofrachtvergütung berechnet.

23.10. Genaue Sätze, Mindestprovisionen, Regeln zur Steuerberechnung und Zahlungsfristen bestimmt die Provisionsordnung, die der Betreiber vor Abschluss des Vertrags oder vor der Handlung, welche die Provisionspflicht auslöst, zur Verfügung stellt. Sie ist Bestandteil der Bedingungen der jeweiligen Dienstleistung in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für den Nutzer wirksam gilt. Änderungen der Provisionsordnung gelten nicht rückwirkend für zuvor geschlossene Verträge.

23.11. Die bloße Annahme eines Angebots, die nicht zum wirksamen Abschluss eines Beförderungsvertrags führt, rechtfertigt für sich genommen keine Provision für den Abschluss dieses Vertrags.

23.12. Das vorsätzliche Verschweigen eines Vertragsschlusses, die Vortäuschung von Stornierungen oder falsche Angaben zur Umgehung einer Provision sind untersagt.

23.13. Erhält der Betreiber Hinweise darauf, dass ein Vertrag ohne Meldung geschlossen worden sein könnte, darf er von den betreffenden Nutzern Erklärungen verlangen.

23.14. Wird der Vertragsschluss bestätigt, darf der Betreiber die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschuldete Provision geltend machen.

23.15. Der bloße Umstand, dass Korrespondenz außerhalb der Plattform geführt wird, stellt nicht automatisch einen Verstoß dar. Ein Verstoß kann vorliegen, wenn die Handlungen bewusst darauf gerichtet sind, Pflichten aus der Nutzung der Öffentlichen Frachtenbörse zu umgehen.

23.16. Der Betreiber kann Anreizprogramme anbieten, bei denen die Bestätigung eines geschlossenen Vertrags durch beide Parteien nach den Regeln der jeweiligen Funktion zur Vergabe eines bestimmten Punktebonus führt.

 

§ 24. Gebühren für Veröffentlichung und Werbung von Anzeigen

24.1. Einzelne Börsen können die kostenlose oder gegen Punkte erfolgende Veröffentlichung von Anzeigen ermöglichen.

24.2. Die Kosten einer bestimmten Funktion sollen vor ihrer kostenpflichtigen Aktivierung angezeigt werden.

24.3. Der Betreiber kann zusätzliche Leistungen für Anzeigen anbieten, insbesondere Hervorhebung, Werbung und Verlängerung der Veröffentlichungsdauer.

24.4. Der Umfang verfügbarer Werbeleistungen und deren Kosten ergeben sich aus der Preisliste und den jeweils verfügbaren Funktionen.

24.5. Der Nutzer entscheidet selbstständig, ob er eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nimmt.

24.6. Die Aktivierung einer kostenpflichtigen Leistung kann nach den geltenden Regeln zum Abzug von Punkten vom Nutzerguthaben führen.

24.7. Änderungen der Preisliste sollen die Bedingungen bereits wirksam bestellter und bezahlter Dienstleistungen nicht einseitig verändern, sofern dies nicht nach dem geltenden Recht und den Bedingungen dieser Dienstleistungen zulässig ist.

24.8. Der Betreiber kann verschiedene Möglichkeiten zum Erwerb von Punkten und zur Bezahlung von Dienstleistungen bereitstellen.

24.9. Einzelheiten zur Punktegültigkeit, Abrechnung, möglichen Erstattungen und Verwendung von Aktionspunkten regeln die einschlägigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisliste.

24.10. Die Nutzung der Börsen setzt kein Abonnement voraus.

 

§ 25. Verbotene Anzeigen und Handlungen

25.1. Die Veröffentlichung von Anzeigen, die dem Recht, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Zweck der Transportplattform widersprechen, ist untersagt.

25.2. Insbesondere ist untersagt:

a) fiktive Transportaufträge zu veröffentlichen;

b) Anzeigen mit bewusst falschen Angaben zu veröffentlichen;

c) wiederholt identische Anzeigen zur Manipulation der Suchergebnisse einzustellen;

d) Inhalte zu veröffentlichen, die Rechte Dritter verletzen;

e) Tätigkeiten, die besondere Berechtigungen erfordern, über Unternehmen ohne diese Berechtigungen anzubieten;

f) Angaben eines anderen Unternehmens ohne entsprechende Berechtigung zu verwenden;

g) durch Täuschung Zahlungen, Daten oder Dokumente zu erlangen zu versuchen;

h) Inhalte mit Schadsoftware oder Links zu veröffentlichen, die die Sicherheit gefährden sollen;

i) die Börsen zum Versenden von Spam zu verwenden;

j) andere Praktiken zur Irreführung von Nutzern auszuüben.

25.3. Anzeigen zur Beförderung von Gütern, die besonderen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen, dürfen nur veröffentlicht werden, soweit die angebotene Beförderung dem geltenden Recht entspricht.

25.4. Der Nutzer muss die zur rechtmäßigen Durchführung der angebotenen Leistung erforderlichen Berechtigungen und Unterlagen besitzen.

25.5. Der Betreiber kann nach den Regeln zur Inhaltsmoderation Maßnahmen gegen Anzeigen ergreifen, die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.

25.6. Die Entfernung einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beendet zuvor geschlossene Beförderungsverträge nicht automatisch.

 

§ 26. Verstöße gegen die Grundsätze redlicher und fairer Zusammenarbeit

26.1. Nutzer müssen bei Anzeigenveröffentlichung, Angebotsabgabe und Abschluss von Beförderungsverträgen die Grundsätze redlicher und fairer Zusammenarbeit einhalten.

26.2. Als Verstöße gegen diese Grundsätze können insbesondere gelten:

a) Angebote ohne tatsächliche Absicht zur Zusammenarbeit;

b) die bewusste Annahme von Angeboten ohne ernsthafte Absicht zum Vertragsschluss;

c) die unbegründete Verweigerung der Bestätigung eines Vertragsdokuments, das zuvor akzeptierten Bedingungen entspricht;

d) das vorsätzliche Unterlassen einer Antwort innerhalb der festgelegten Frist trotz zuvor übernommener Verpflichtung zur Durchführung des Vertragsschlussverfahrens;

e) die einseitige Einführung wesentlicher Änderungen der Beförderungsbedingungen ohne Zustimmung der anderen Partei;

f) das bewusste Verschweigen wesentlicher Änderungen der Beförderungsbedingungen;

g) der Versuch, eine Änderung der zuvor akzeptierten Vergütung zu erzwingen;

h) die missbräuchliche Nutzung des Angebotsmechanismus zur Blockierung der Verfügbarkeit von Fahrzeugen oder Aufträgen;

i) das wiederholte Zurückziehen aus vereinbarten Transaktionen ohne berechtigten Grund;

j) falsche Angaben über die Fähigkeit zur Beförderungsdurchführung;

k) die bewusste Umgehung von Zugangsbeschränkungen und Plattformfunktionen;

l) die Nutzung mehrerer Konten desselben Unternehmens zur Umgehung verhängter Beschränkungen;

m) das vorsätzliche Verschweigen melde- oder abrechnungspflichtiger Transaktionen;

n) anderes Verhalten, das bewusst berechtigte Interessen der Beteiligten an der Transportzusammenarbeit oder des Betreibers verletzt.

26.3. Bei jeder Beurteilung eines Verstoßes sind die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.

26.4. Der Betreiber darf einen Verstoß nicht allein auf Grundlage einer ungeprüften Behauptung der anderen Partei feststellen.

26.5. Insbesondere ist zu berücksichtigen, ob die Vertragsbedingungen im Voraus verfügbar waren, ob sie später geändert wurden und ob die betroffenen Parteien diese Änderungen wirksam vereinbart haben.

26.6. Das Unterlassen einer Vertragsbestätigung stellt nicht automatisch einen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

26.7. Das Verhalten beider Transaktionsparteien wird nach denselben Maßstäben beurteilt.

 

§ 27. Berechtigte Ablehnung des Vertragsschlusses oder der Vertragsbestätigung

27.1. Die Ablehnung des Vertragsschlusses oder der Vertragsbestätigung kann gerechtfertigt sein, wenn die andere Partei wesentliche Bedingungen vorlegt, die zuvor weder bekannt noch vereinbart waren.

27.2. Dies gilt insbesondere, wenn:

a) ein zuvor nicht offengelegter eigener Vertrag nach der Angebotsannahme vorgelegt wird;

b) ein wesentlicher Be- oder Entladetermin geändert wird;

c) der Ort des Transportvorgangs geändert wird;

d) die vereinbarte Vergütung geändert wird;

e) dem Frachtführer neue Verpflichtungen auferlegt werden;

f) die Art oder Eigenschaften der Ladung in einer die Durchführbarkeit beeinflussenden Weise geändert werden;

g) ein Dokument vorgelegt wird, das früheren wirksamen Vereinbarungen der Parteien widerspricht.

27.3. Die Ablehnung zuvor nicht offengelegter Bedingungen eines eigenen Vertrags des Auftraggebers auf der Öffentlichen Frachtenbörse oder Ladungsbörse stellt für sich genommen keinen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

27.4. Eine andere Beurteilung ist gerechtfertigt, wenn ein Nutzer einer Privaten Frachtenbörse tatsächlich Gelegenheit hatte, die Bedingungen im Voraus einzusehen, und später ohne Begründung die Bestätigung eines diesen Bedingungen entsprechenden Dokuments verweigert.

27.5. Eine Ablehnung kann auch gerechtfertigt sein, wenn dokumentierte technische Probleme den Nutzer an der Einsicht in das Dokument oder der erforderlichen Handlung gehindert haben.

27.6. Ein Nutzer, der sich auf eine berechtigte Ablehnung beruft, soll der anderen Partei nach Möglichkeit den Grund mitteilen.

27.7. Die Beurteilung einer Ablehnung entscheidet nicht automatisch darüber, ob zwischen den Transaktionsparteien zivilrechtliche Ansprüche bestehen.

 

§ 28. Reaktion auf Verstöße gegen Kooperationsregeln

28.1. Erhält der Betreiber Informationen über einen möglichen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, darf er eine Untersuchung einleiten.

28.2. Eine Untersuchung kann eingeleitet werden:

a) auf Antrag eines betroffenen Nutzers;

b) aufgrund einer Meldung des Inhabers einer Privaten Frachtenbörse;

c) auf eigene Initiative des Betreibers;

d) aufgrund von Informationen, die bei der Erbringung der Plattformdienste innerhalb der gesetzlichen Grenzen erlangt wurden.

28.3. Der Betreiber kann von den betroffenen Parteien die zur Beurteilung erforderlichen Erklärungen und Dokumente verlangen.

28.4. Solche Unterlagen können insbesondere enthalten:

a) Anzeigenangaben;

b) Angaben zu abgegebenen und angenommenen Angeboten;

c) den Beförderungsvertrag;

d) den im System verfügbaren Tätigkeitsverlauf;

e) von den Parteien übermittelte Korrespondenz;

f) sonstige für die Prüfung der Meldung relevante Dokumente.

28.5. Der Betreiber soll dem betroffenen Nutzer Gelegenheit zur Stellungnahme geben, sofern nicht aufgrund des Rechts oder einer erheblichen Sicherheitsbedrohung sofortige Maßnahmen erforderlich sind.

28.6. Die Beurteilung einer Meldung soll Art und Folgen des Verstoßes, den Verschuldensgrad und frühere Verstöße berücksichtigen.

28.7. Der Betreiber kann auf eine Sanktion verzichten, wenn der Verstoß nicht nachgewiesen wurde oder die Umstände dies rechtfertigen.

28.8. Wird ein Verstoß festgestellt, darf der Betreiber die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Maßnahmen ergreifen.

 

§ 29. Maßnahmen gegenüber Nutzern bei Verstößen

29.1. Wird ein Verstoß gegen die Nutzungsregeln der Plattform bestätigt, darf der Betreiber angemessene organisatorische und vertragliche Maßnahmen ergreifen.

29.2. Dazu können insbesondere gehören:

a) eine Ermahnung;

b) eine Verwarnung;

c) die Aufforderung, bestimmte Handlungen einzustellen;

d) Beschränkungen bei der Anzeigenveröffentlichung;

e) Beschränkungen bei der Angebotsabgabe;

f) die vorübergehende Aussetzung bestimmter Funktionen;

g) die vorübergehende Kontoaussetzung;

h) die Beendigung der Dienstleistungen und Kontolöschung in gesetzlich zulässigen, begründeten Fällen.

29.3. Die gewählte Maßnahme soll der Art und den Umständen des Verstoßes angemessen sein.

29.4. Bei schweren oder wiederholten Verstößen darf der Betreiber weitergehende Beschränkungen vorsehen als bei einmaligen Verstößen.

29.5. Wurde der Verstoß von einem im Namen eines bestimmten Unternehmens handelnden Nutzer begangen, darf der Betreiber prüfen, ob auch gegenüber anderen Konten dieses Unternehmens geeignete Maßnahmen gerechtfertigt sind.

29.6. Maßnahmen gegenüber weiteren Konten desselben Unternehmens kommen insbesondere in Betracht, wenn:

a) die Handlungen im Unternehmensinteresse vorgenommen wurden;

b) der Verstoß organisiert begangen wurde;

c) zusätzliche Konten zur Umgehung von Beschränkungen eingesetzt werden;

d) der Verstoß schwerwiegend ist und der Schutz anderer Nutzer die Maßnahmen rechtfertigt.

29.7. Die bloße Tatsache, dass ein Unternehmen mehrere Konten besitzt, stellt keinen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

29.8. Der Betreiber verhängt Sanktionen nicht automatisch gegen sämtliche Konten eines Unternehmens, ohne die Gründe und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen zu prüfen.

29.9. Entscheidungen zur Beschränkung oder Beendigung von Dienstleistungen werden im Einklang mit den geltenden Pflichten zur Information, Begründung und Bereitstellung von Anfechtungsverfahren getroffen.

 

§ 30. Verstöße gegen Kooperationsregeln auf Privaten Frachtenbörsen

30.1. Verstößt ein Teilnehmer einer Privaten Frachtenbörse gegen Kooperationsregeln, kann der Börseninhaber entscheiden, ob er ihm weiterhin Zugang gewährt.

30.2. Der Inhaber einer Privaten Frachtenbörse kann insbesondere:

a) Erklärungen des Geschäftspartners verlangen;

b) bestimmte Berechtigungen einschränken;

c) den Zugang vorübergehend aussetzen;

d) den Zugang nach Klärung wiederherstellen;

e) den Geschäftspartner aus der Privaten Frachtenbörse entfernen.

30.3. Der Börseninhaber muss im Rahmen seiner Befugnisse und im Einklang mit dem geltenden Recht handeln.

30.4. Die Aussetzung oder Entfernung eines Teilnehmers aus einer Privaten Frachtenbörse beendet Beförderungsverträge mit diesem Teilnehmer nicht automatisch.

30.5. Bei einem schweren Verstoß kann der Börseninhaber dem Betreiber eine Meldung nebst verfügbaren Unterlagen übermitteln.

30.6. Der Betreiber darf unabhängig beurteilen, ob das Verhalten des Teilnehmers gegen die allgemeinen Plattformnutzungsregeln verstößt.

30.7. Wird ein Verstoß bestätigt, darf der Betreiber nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Maßnahmen in Bezug auf das Nutzerkonto oder andere Funktionen ergreifen.

30.8. Die Entscheidung des Inhabers einer Privaten Frachtenbörse, die Zusammenarbeit mit einem Geschäftspartner zu beenden, rechtfertigt für sich genommen nicht die automatische Löschung von dessen Konto auf der gesamten Plattform.

 

§ 31. Verstöße gegen Kooperationsregeln auf der Öffentlichen Frachtenbörse und Ladungsbörse

31.1. Auf der Öffentlichen Frachtenbörse und Ladungsbörse ist der Plattformbetreiber für plattformweite Maßnahmen im Zusammenhang mit Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuständig.

31.2. Der Betreiber kann aufgrund einer Nutzermeldung oder aus eigener Initiative tätig werden.

31.3. Eine Verstoßmeldung soll Angaben enthalten, die eine Identifizierung der Transaktion ermöglichen, sowie eine Beschreibung des beanstandeten Verhaltens.

31.4. Soweit möglich, soll die Meldung durch geeignete Unterlagen belegt werden.

31.5. Der Betreiber kann von den betroffenen Parteien zusätzliche Erklärungen verlangen.

31.6. Die Meldung eines Verstoßes begründet für sich genommen noch keine Haftung des betroffenen Nutzers.

31.7. Wird ein Verstoß festgestellt, darf der Betreiber die in § 29 vorgesehenen Maßnahmen ergreifen.

31.8. Erweist sich die Meldung als unbegründet, darf der Betreiber die Untersuchung ohne Sanktionen abschließen.

31.9. Bewusst falsche Meldungen mit dem Ziel, einem anderen Unternehmen zu schaden, können selbst einen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen.

 

§ 32. Finanzielle Haftung bei Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

32.1. Die Verletzung bestimmter Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nach deren gesonderten Bestimmungen und dem geltenden Recht eine Haftung des Nutzers gegenüber dem Betreiber begründen.

32.2. Vertragsstrafen für Verstöße gegen nicht auf Geld gerichtete Pflichten gegenüber dem Betreiber müssen ausdrücklich die betroffene Pflicht benennen und die Höhe der Strafe oder eine eindeutige Berechnungsmethode festlegen.

32.3. Eine Vertragsstrafe darf nicht allein nach freiem Ermessen des Betreibers ohne zuvor geltende vertragliche Grundlage verhängt werden.

32.4. Werden Vertragsstrafen eingeführt, sollen Höhe und Anwendungsvoraussetzungen vor dem sie auslösenden Ereignis in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sein.

32.5. Forderungen aus Plattformdiensten, insbesondere Provisionen, macht der Betreiber gemäß den gesonderten Abrechnungsregeln geltend.

32.6. Die finanzielle Haftung wegen eines Verstoßes gegen die Plattformbedingungen ist von der Haftung zwischen den Parteien eines Beförderungsvertrags zu unterscheiden.

32.7. Der Betreiber erwirbt nicht automatisch einen Anspruch auf Schadensersatz, der dem Auftraggeber oder Frachtführer wegen Nichterfüllung eines zwischen diesen Unternehmen geschlossenen Vertrags zusteht.

 

§ 33. Haftung der Parteien geschlossener Beförderungsverträge

33.1. Auftraggeber und Auftragnehmer haften für die Erfüllung ihres Beförderungsvertrags nach dessen Bestimmungen und dem geltenden Recht.

33.2. Dies umfasst insbesondere:

a) die Nichtdurchführung der Beförderung;

b) Verzögerungen bei der Leistungserbringung;

c) nicht ordnungsgemäße Be- oder Entladung im jeweiligen Pflichtenumfang;

d) Verantwortung für die Dokumentation;

e) Pflichten in Bezug auf die Vergütung;

f) Wartezeiten und zusätzliche Kosten;

g) sonstige Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag.

33.3. Bei Nutzung eines UPPT-Vertrags richtet sich die Haftung der Parteien nach diesem Vertrag und dem geltenden Recht.

33.4. Bei Nutzung eines eigenen Vertrags richtet sich die Haftung der Parteien nach diesem Vertrag und dem geltenden Recht.

33.5. Der Betreiber wird nicht allein dadurch Partei eines Beförderungsvertrags, dass dieser über die Plattform vorbereitet, angenommen oder dokumentiert wurde.

33.6. Eine Untersuchung des Betreibers wegen eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt kein Gerichtsverfahren oder anderes geeignetes Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Beförderungsvertrag.

 

§ 34. Demonstrationsanzeigen

34.1. Der Betreiber kann Demonstrationsanzeigen bereitstellen, welche die Funktionsweise der Transportplattform veranschaulichen.

34.2. Demonstrationsanzeigen sind keine echten Transportangebote und dienen nicht dem Abschluss von Beförderungsverträgen.

34.3. Demonstrationsanzeigen sollen so gekennzeichnet sein, dass sie sich von echten Anzeigen unterscheiden lassen.

34.4. Der Betreiber kann die Bezeichnung „Anzeige (Demo)“ und geeignete Kennzeichnungen solcher Inhalte verwenden.

34.5. Die Sichtbarkeit von Demonstrationsanzeigen hängt von der Plattformkonfiguration ab.

34.6. Demonstrationsanzeigen können im vom System vorgesehenen Umfang ausschließlich angemeldeten Nutzern zugänglich sein.

34.7. Demonstrationsanzeigen dürfen nicht so dargestellt werden, dass Nutzer bewusst über ihren tatsächlichen Charakter getäuscht werden.

 

§ 35. Schlussbestimmungen zu den Anzeigenbörsen

35.1. Bei der Nutzung der Anzeigenbörsen müssen die Bestimmungen dieses Kapitels und die übrigen einschlägigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingehalten werden.

35.2. Für in diesem Kapitel nicht geregelte Angelegenheiten gelten die entsprechenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das geltende Recht.

35.3. Die Regeln des Punktesystems, der Zahlungen und der Forderungsbeitreibung ergeben sich aus den einschlägigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preisliste.

35.4. Die Regeln der Inhaltsmoderation, Beschwerdebearbeitung und Maßnahmen gegen Nutzer ergeben sich aus den jeweiligen Kapiteln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

35.5. Der Betreiber kann die Funktionen der Börsen unter Beachtung der Regeln zu Änderungen von Dienstleistungsbedingungen weiterentwickeln.

35.6. Die Bereitstellung neuer Funktionen verändert nicht automatisch die Rechtswirkungen zuvor geschlossener Beförderungsverträge.

35.7. Für die Nutzung der Plattform ist kein Abonnement erforderlich; die Pflicht zur Bezahlung bestimmter kostenpflichtiger Dienstleistungen nach der Preisliste bleibt unberührt.

35.8. Betreiber und Nutzer müssen ihre Rechte ausüben und Pflichten entsprechend dem geltenden Recht erfüllen.

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KAPITEL V. AKTIONS- UND RABATTGUTSCHEINE

1. Definition und Arten von Gutscheinen:

a) „Rabattgutscheine“ verringern den zu zahlenden Betrag um den auf dem Gutschein angegebenen Prozentsatz;

b) „Aktionsgutscheine“ gewähren einen Rabatt in Höhe eines bestimmten Geldbetrags, der beim Kauf ausgewählter Dienstleistungen, Punktepakete oder sonstiger Angebote der Transportplattform eingelöst werden kann.

2. Nutzungsbedingungen für Gutscheine. Jeder vom Portal ausgegebene Aktions- oder Rabattgutschein besitzt ein Ablaufdatum, eine Begrenzung der einmaligen oder mehrfachen Verwendung und gegebenenfalls weitere Einschränkungen hinsichtlich bestimmter Dienstleistungen, eines Mindestbestellwerts oder anderer in den Aktionsbedingungen festgelegter Voraussetzungen. Gutscheine können nicht gegen Bargeld eingetauscht werden. Werden sie vor Ablauf ihrer Gültigkeit nicht eingelöst, erlischt das Einlöserecht.

3. Einlösen von Gutscheinen. Zur Einlösung ist der Gutscheincode in das entsprechende Feld des Zahlungsmoduls des Portals einzugeben. Ist der Code gültig und sind die Aktionsbedingungen erfüllt, wird der Rabatt automatisch berücksichtigt. Ein Aktionsgutschein über einen bestimmten Geldbetrag kann zur vollständigen oder teilweisen Bezahlung ausgewählter Dienstleistungen oder anderer vom Portal angebotener Leistungen verwendet werden.

4. Einschränkungen und Ausschlüsse. Gutscheine können nicht gegen Bargeld eingelöst werden. Bei Rückgabe von Waren oder Stornierung einer Dienstleistung werden für die Transaktion eingelöste Gutscheine weder erstattet noch erneut freigegeben, sofern die jeweiligen Aktionsbedingungen nichts anderes vorsehen. Gutscheine sind nicht mit anderen Aktionen oder Rabatten kombinierbar, sofern dies nicht ausdrücklich zugelassen wird.

5. Verantwortung des Nutzers. Der Nutzer verpflichtet sich, den Gutscheincode vor Abschluss der Transaktion korrekt einzugeben. Der Betreiber haftet nicht dafür, dass ein Gutschein aus Gründen, die dem Nutzer zuzurechnen sind, nicht eingelöst wurde.

6. Schlussbestimmungen zu Aktions- und Rabattgutscheinen. Der Betreiber kann die Aktionsbedingungen im Einklang mit den veröffentlichten Bedingungen und dem geltenden Recht für die Zukunft ändern oder Gutscheine aufheben, insbesondere bei Missbrauch oder einem technischen Fehler. Solche Änderungen berühren keine ordnungsgemäß erworbenen und gemäß den Aktionsbedingungen ausgeübten Rechte. Die Einzelbedingungen jeder Gutscheinaktion werden im Portal veröffentlicht und sind Bestandteil der Bedingungen der jeweiligen Dienstleistung.

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KAPITEL VI. BEWERTUNGEN UND MEINUNGEN DER NUTZER

1. Im Portal veröffentlichte Bewertungen sind Inhalte, die ausschließlich von Nutzern erstellt und auf deren eigene Verantwortung veröffentlicht werden. Das Portal stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Veröffentlichung bereit und ist nicht deren Urheber.

2. Nutzerbewertungen sind subjektiv und geben persönliche Erfahrungen oder Einschätzungen ihrer Verfasser wieder. Der Betreiber gewährleistet weder ihre Wahrheit noch ihre Zuverlässigkeit oder Richtigkeit.

3. Für auf Nutzerwunsch gespeicherte Bewertungen genießt der Betreiber den gesetzlichen Schutz nach Artikel 14 des polnischen Gesetzes über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen und den Artikeln 6–8 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA). Der Betreiber haftet für den Inhalt von Bewertungen nicht, solange er keine zuverlässige Kenntnis von deren Rechtswidrigkeit erlangt hat.

4. Bewertungen werden automatisch veröffentlicht, ohne vorherige Moderation, Beurteilung, Genehmigung oder Überprüfung durch den Betreiber. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Inhalte vor ihrer Veröffentlichung zu überwachen oder zu prüfen.

5. Nutzer dürfen nur Bewertungen veröffentlichen, die dem Recht, den guten Sitten und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen. Untersagt sind Bewertungen, die: a) rechtswidrige Inhalte enthalten und Persönlichkeitsrechte, den Ruf oder das Ansehen anderer Personen oder Unternehmen verletzen; b) Beleidigungen, Vulgarismen, Drohungen, Verleumdungen oder üble Nachrede enthalten; c) falsche, irreführende oder manipulierte Angaben enthalten; d) personenbezogene Daten Dritter ohne Rechtsgrundlage offenlegen; e) Werbung, Spam, externe Links oder Aufforderungen zur Kommunikation außerhalb des Portals enthalten; f) der Druckausübung, Schädigung, Erpressung oder Vergeltung dienen; g) von Wettbewerbern oder Personen veröffentlicht werden, die an der tatsächlich bewerteten Zusammenarbeit nicht beteiligt waren.

6. Der Betreiber darf nach Treu und Glauben Überwachungs- und Moderationsmaßnahmen durchführen, um Bewertungen zu erkennen und zu entfernen, die gegen das Recht oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Die Moderation kann manuell oder mithilfe algorithmischer Werkzeuge erfolgen.

7. Der Betreiber darf unterstützende Werkzeuge einschließlich künstlicher Intelligenz einsetzen, um mögliche Verstöße zu erkennen, Inhalte einzuordnen oder das Risiko einer Rechtsverletzung zu bewerten. Diese Werkzeuge dienen lediglich der Unterstützung; endgültige Entscheidungen trifft ausschließlich ein Mensch.

8. Der Betreiber ist berechtigt:

a) eine Bewertung auszublenden; b) eine Bewertung zu löschen; c) ihre Sichtbarkeit einzuschränken; d) die Wiederherstellung einer Bewertung abzulehnen; e) dem Nutzer die Abgabe weiterer Kommentare zu untersagen; f) das Nutzerkonto zu sperren,

wenn die Bewertung oder das Verhalten des Nutzers gegen das Recht, die guten Sitten, Rechte Dritter oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.

9. Meldungen von Verstößen im Zusammenhang mit Bewertungen können über das Kontaktformular oder eine im Portal angegebene E-Mail-Adresse an den Betreiber gerichtet werden. Die Meldung sollte enthalten:

a) einen Link zur Bewertung; b) eine Beschreibung des Verstoßes; c) eine Begründung und d) gegebenenfalls entsprechende Nachweise.

10. Der Betreiber prüft Meldungen zu Bewertungen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb von 30 Arbeitstagen und weist in begründeten Fällen auf eine erforderliche Fristverlängerung hin. Betrifft die Meldung zugleich rechtswidrige Inhalte im Sinne des DSA, gelten das Verfahren nach Kapitel X und das anwendbare Recht; gesetzlich gebotene Maßnahmen werden nicht von der 30-Tage-Frist abhängig gemacht. Im gesetzlich zulässigen Umfang darf der Betreiber eine erneute Prüfung offensichtlich unbegründeter oder bösgläubiger Meldungen ablehnen.

11. Ein Nutzer, der eine Bewertung veröffentlicht, trägt für deren Inhalt die zivil-, straf- und verwaltungsrechtliche Verantwortung. Werden gegen den Betreiber Ansprüche, Beschwerden, Klagen oder Forderungen wegen der Bewertung des Nutzers geltend gemacht, verpflichtet sich der Nutzer:

a) den Betreiber von der Haftung freizustellen; b) sämtliche dem Betreiber entstandenen Kosten einschließlich Anwaltskosten, Verfahrenskosten, Strafen, Schadensersatz und Gerichtskosten zu tragen und c) soweit gesetzlich zulässig anstelle des Betreibers in das Verfahren einzutreten.

12. Wenn das Recht oder die Umstände des Falls es erfordern, darf der Betreiber technische Daten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung einer Bewertung, insbesondere IP-Adressen, Systemprotokolle und Metadaten, an Strafverfolgungsbehörden oder andere berechtigte Stellen weitergeben.

13. Gelöschte Bewertungen dürfen zu Beweis- oder Statistikzwecken oder zum Schutz der Rechte des Betreibers in seinen Systemen archiviert werden. Archivierte Inhalte sind für Nutzer nicht zugänglich.

14. Stellt der Betreiber die Manipulation von Bewertungen, massenhafte Veröffentlichungen, wettbewerbswidriges Verhalten oder Versuche der Beeinflussung des Ansehens eines Unternehmens fest, kann er:

a) sämtliche Bewertungen des Nutzers löschen; b) das Nutzerkonto oder verknüpfte Konten sperren; c) das Unternehmensprofil sperren; d) die zuständigen Behörden benachrichtigen oder e) vom Nutzer Schadensersatz verlangen.

15. Die grundlegende Prüfung einer Meldung zu einer Bewertung ist kostenlos und folgt aus den gesetzlichen Pflichten des Betreibers. Zusätzliche Tätigkeiten, insbesondere:

a) die Erstellung eines schriftlichen Rechtsgutachtens; b) die Zusammenstellung von Beweisunterlagen für ein Gericht; c) eine vertiefte Inhaltsanalyse mittels spezieller Werkzeuge oder KI oder d) die Erstellung eines Berichts zur Bewertung, können nach individueller Preisangabe des Betreibers kostenpflichtig sein.

16. Der Betreiber kann der meldenden Person Verfahrenskosten in Rechnung stellen, wenn sich die Meldung als offensichtlich unbegründet, bösgläubig oder ausschließlich auf die Entfernung einer zutreffenden, aber ungünstigen Bewertung gerichtet erweist.

17. Mit der Veröffentlichung einer Bewertung akzeptiert der Nutzer die Bestimmungen dieses Kapitels.

18. Der Nutzer haftet für Schäden, die dem Betreiber durch eine rechtswidrige Bewertung entstehen, im Umfang des geltenden Rechts, wobei insbesondere Verschulden, Kausalzusammenhang und die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens berücksichtigt werden, soweit diese Voraussetzungen erforderlich sind.

19. Macht ein Dritter wegen einer Nutzerbewertung Ansprüche gegen den Betreiber geltend, kann dieser von dem Nutzer den Ersatz gerechtfertigter Kosten und Schadensersatz verlangen, soweit eine entsprechende Haftung nach geltendem Recht besteht. Die bloße Geltendmachung eines Anspruchs oder die Verhängung eines Bußgelds gegen den Betreiber führt nicht automatisch dazu, dass der gesamte Betrag vom Nutzer zu tragen ist.

20. Der Betreiber verlangt von einem Nutzer keinen Ersatz für Kosten, die ausschließlich durch eigenes Handeln oder eigene Nachlässigkeit des Betreibers entstanden sind, oder für Beträge, für die der Nutzer gesetzlich nicht haftet. Das Entfernen oder Ausblenden einer Bewertung lässt rechtlich durchsetzbare Ansprüche nicht erlöschen, begründet aber für sich genommen auch keine neuen Ansprüche.

21. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Rückgriffsansprüche gegen den Nutzer gerichtlich im vollen gesetzlich zulässigen Umfang nach dem Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht geltend zu machen.

22. Bei vorsätzlichem, feindseligem oder wettbewerbsbezogenem Verhalten, das andere Nutzer oder den Betreiber schädigen soll, kann der Betreiber vom Nutzer erhöhten Schadensersatz einschließlich entgangenen Gewinns und Schäden am Ruf des Portals verlangen.

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KAPITEL VII. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN. REGELN DER ORDNUNGSGEMÄSSEN NUTZUNG DER TRANSPORTPLATTFORM

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Dieses Kapitel regelt die allgemeinen Rechte und Pflichten der Nutzer und des Betreibers der Transportplattform, die sichere und faire Nutzung des Portals, den Schutz seiner Infrastruktur und die Verhinderung von Verhalten, das Rechte und berechtigte Interessen anderer Nutzer oder des Betreibers verletzen kann.

1.2. Jeder Nutzer hat die Transportplattform im Einklang mit folgenden Vorgaben zu verwenden:

a) den geltenden Rechtsvorschriften;

b) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

c) dem Zweck der jeweiligen Dienstleistungen und Funktionen;

d) den Grundsätzen des redlichen Geschäftsverkehrs;

e) den guten kaufmännischen Gepflogenheiten;

f) den Rechten und berechtigten Interessen anderer Nutzer.

1.3. Die Nutzer müssen die der beruflichen Art ihrer Geschäftstätigkeit entsprechende Sorgfalt walten lassen.

1.4. Der Betreiber stellt die IT-Infrastruktur bereit, die die Nutzung der Transportplattformdienste zu den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ermöglicht.

1.5. Der Betreiber wird nicht allein deshalb Partei von Beförderungsverträgen zwischen Nutzern, weil Plattformfunktionen zur Vorbereitung, zum Abschluss oder zur Dokumentation verwendet werden.

1.6. Nutzer haften für Handlungen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit nach dem geltenden Recht.

1.7. Einzelheiten zur Anzeigenveröffentlichung, Angebotsabgabe, zum Vertragsschluss und zur Haftung für Verstöße gegen die Regeln der Transportzusammenarbeit enthält Kapitel IV.

 

§ 2. Grundpflichten der Nutzer

2.1. Nutzer müssen das Portal bestimmungsgemäß verwenden, ohne Rechte anderer Nutzer zu verletzen oder die Sicherheit und ordnungsgemäße Funktionsweise der Plattform zu gefährden.

2.2. Insbesondere müssen Nutzer:

a) wahrheitsgemäße und aktuelle Angaben über sich selbst und das vertretene Unternehmen machen;

b) ausschließlich die ihrem Konto zugewiesenen Berechtigungen ausüben;

c) die Zugangsdaten ihres Kontos schützen;

d) die für die Nutzung der Dienstleistungen geltenden technischen und organisatorischen Beschränkungen einhalten;

e) das Portal nicht für rechtswidrige oder irreführende Handlungen verwenden;

f) Urheberrechte, Rechte des geistigen Eigentums und andere Rechte Dritter achten;

g) keine Daten, Dokumente oder Inhalte hochladen, für deren Nutzung ihnen die Rechtsgrundlage fehlt;

h) im für die Untersuchung begründeter Verdachtsfälle erforderlichen Umfang mit dem Betreiber zusammenarbeiten;

i) die Plattformfunktionen fair und mit tatsächlicher geschäftlicher Absicht verwenden.

2.3. Untersagt ist die Nutzung der Transportplattform zu Betrug, Erpressungsversuchen, Cyberangriffen oder zur bewussten Schädigung eines anderen Unternehmens oder des Betreibers.

2.4. Nutzer dürfen ihre Konten unberechtigten Personen nicht zugänglich machen oder die ihnen erteilten Berechtigungen entgegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen lassen.

2.5. Nutzer haben das Recht, Meinungen und rechtmäßige Kritik an der Tätigkeit des Betreibers, dem Betrieb der Plattform und den erbrachten Dienstleistungen zu äußern.

2.6. Dieses Recht berechtigt nicht zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte, Drohungen oder verleumderischer Aussagen, zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder zur rechtswidrigen Offenlegung vertraulicher Informationen oder personenbezogener Daten.

2.7. Der Betreiber darf die bloße Äußerung rechtmäßiger Kritik nicht als Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werten.

 

§ 3. Unternehmensregistrierung und Dienstleistungsberechtigungen

3.1. Die Transportplattform ist für Dienstleistungen an Unternehmen nach den Regeln von Kapitel II bestimmt.

3.2. Der Umfang der dem Nutzer verfügbaren Dienstleistungen hängt von Kontoart, Verifizierungsstatus und erteilten Berechtigungen ab.

3.3. Der Besitz eines Kontos berechtigt nicht automatisch zur Nutzung aller Plattformfunktionen.

3.4. Einzelne Dienstleistungen können zusätzliche, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Voraussetzungen erfordern.

3.5. Der Zugang zu Einzelheiten von Anzeigen der Ladungsbörse erfordert ein entsprechendes Unternehmensprofil im Firmenverzeichnis. Dies gilt nicht für die Einsicht in die Anzeigenliste selbst oder die allgemeine Plattformnutzung.

3.6. Ein aktives Unternehmensprofil ermöglicht während der Dauer dieser Berechtigung den Zugang zu den Anzeigendetails der Ladungsbörse, vorbehaltlich weiterer Anforderungen an Nutzerkonto und Rolle.

3.7. Der Zugang zu den in Ziffer 3.6 genannten Anzeigendetails ist Bestandteil der Rechte aus einem entsprechenden Unternehmensprofil und keine gesonderte Abonnementdienstleistung.

3.8. Das Erlöschen der Berechtigung aus einem Unternehmensprofil kann den Zugang zu Anzeigendetails der Ladungsbörse beschränken, führt aber nicht automatisch zur Kontolöschung oder zum Verlust des Zugangs zu anderen Plattformdiensten.

3.9. Ein Unternehmensprofil ist keine allgemeine Voraussetzung für die Nutzung sämtlicher Dienstleistungen der Transportplattform.

3.10. Besondere Regeln für den Zugang zu Privaten Frachtenbörsen und zur Einladung ausgewählter Unternehmen enthalten die Kapitel II und IV.

 

§ 4. Haftung für Handlungen von Unternehmensvertretern

4.1. Ein Unternehmen kann die Transportplattform über mehrere Nutzerkonten entsprechend deren Berechtigungen verwenden.

4.2. Jedes Konto soll von einer zur Vertretung des betreffenden Unternehmens berechtigten Person genutzt werden.

4.3. Das Unternehmen muss den Zugang zu den im Geschäftsbetrieb verwendeten Konten ordnungsgemäß organisieren.

4.4. Insbesondere soll das Unternehmen festlegen, welche Personen berechtigt sind:

a) Anzeigen zu veröffentlichen;

b) Angebote abzugeben und anzunehmen;

c) Beförderungsverträge zu schließen;

d) Geschäftspartner zu verwalten;

e) auf Beförderungsdokumente zuzugreifen;

f) andere Handlungen mit rechtlichen oder finanziellen Wirkungen vorzunehmen.

4.5. Handlungen im Namen des Unternehmens handelnder Personen können je nach Umfang ihrer Vertretungsmacht und geltendem Recht Folgen für das Unternehmen haben.

4.6. Das Unternehmen haftet für Handlungen und Unterlassungen von Personen, die es zur Erfüllung seiner Pflichten beschäftigt oder beauftragt, im gesetzlich vorgesehenen Umfang.

4.7. Wird ein unbefugter Kontozugriff entdeckt, sollen das Unternehmen oder der berechtigte Nutzer den Betreiber unverzüglich informieren.

4.8. Die bloße Zuordnung eines Kontos zu einem bestimmten Unternehmen begründet nicht automatisch dessen Haftung für Handlungen eines Dritten nach rechtswidriger Übernahme des Kontos. Die Umstände eines solchen Ereignisses werden individuell beurteilt.

 

§ 5. Redliche Geschäftspraktiken

5.1. Die Nutzer müssen auf der Transportplattform nach den Grundsätzen von Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und Transparenz im Geschäftsverkehr zusammenarbeiten.

5.2. Als Verstöße gegen die Grundsätze fairer Zusammenarbeit können insbesondere gelten:

a) bewusst falsche Angaben zur Geschäftstätigkeit;

b) das Angebot genehmigungspflichtiger Dienstleistungen ohne erforderliche Berechtigungen;

c) die Vortäuschung einer anderen Unternehmensidentität;

d) die Verwendung gefälschter Dokumente;

e) die vorsätzliche Irreführung von Geschäftspartnern;

f) die betrügerische Verwendung des Plattformzugangs zur Erlangung von Daten oder Geldmitteln;

g) die bewusste Umgehung von Beschränkungen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

h) die Nutzung von Konten desselben Unternehmens zur Wiederholung von Verstößen oder zur Umgehung von Beschränkungen;

i) andere Tätigkeiten, deren tatsächlicher Zweck die Verletzung von Rechten oder berechtigten Interessen der Nutzer oder des Betreibers ist.

5.3. Als Verstoß gegen faire Zusammenarbeit kann auch das bewusste Angebot einer Beförderung entgegen den Anforderungen der Anzeige gelten, insbesondere durch ein Unternehmen ohne die nötigen Befugnisse oder bei beabsichtigtem Einsatz eines vom Auftraggeber nicht erlaubten Subunternehmers.

5.4. Ein Nutzer darf einen Geschäftspartner nicht dazu veranlassen, für die Beförderungsdurchführung wesentliche Umstände zu verschweigen oder rechtswidrig bzw. entgegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu handeln.

5.5. Einzelheiten zu unlauteren Praktiken bei Anzeigen, Angeboten und Vertragsschluss regelt Kapitel IV.

5.6. Der Betreiber beurteilt Verstöße anhand der Einzelfallumstände, der abgegebenen Erklärungen und der verfügbaren Beweise.

 

§ 6. Höchste Zahlungsfrist für Transportleistungen

6.1. Auf der Transportplattform gilt der Grundsatz, dass die Zahlungsfrist für eine abgeschlossene Beförderung höchstens 30 Tage ab dem Datum betragen darf, an dem der Frachtführer die zur Abrechnung dieser Beförderung erforderlichen Dokumente versendet.

6.2. Ziffer 6.1 legt den grundlegenden Standard redlicher geschäftlicher Zusammenarbeit für Unternehmen auf der Transportplattform fest.

6.3. Die Höchstfrist von 30 Tagen gilt für Beförderungsverträge, die über die Plattform geschlossen oder angebahnt wurden, unabhängig von der Börse, über die die Zusammenarbeit begann.

6.4. Nutzer können kürzere Zahlungsfristen vereinbaren, insbesondere 7, 14 oder 21 Tage.

6.5. Vereinbaren die Parteien eine kürzere Zahlungsfrist, gilt die im geschlossenen Vertrag festgelegte Frist.

6.6. Vorbehaltlich zwingender Rechtsvorschriften ist es untersagt, über die Plattform oder infolge einer dort angebahnten Zusammenarbeit Beförderungsverträge mit einer Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen zu schließen.

6.7. Das Verbot nach Ziffer 6.6 gilt auch bei Verwendung eigener Musterbeförderungsverträge oder allgemeiner Kooperationsbedingungen.

6.8. Sieht ein eigener Vertrag des Auftraggebers eine Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen vor, kann seine Anwendung auf eine diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegende Transaktion gegen die Plattformnutzungsregeln verstoßen.

6.9. Ein Nutzer darf eigene Verträge, Zusatzdokumente oder gesonderte Vereinbarungen nicht zur Umgehung der Höchstzahlungsfrist verwenden.

6.10. Der Abschluss eines Beförderungsvertrags unter Verstoß gegen Ziffern 6.1–6.9 kann Maßnahmen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtfertigen, ohne für sich genommen über die Wirksamkeit des Vertrags oder die gesetzliche Fälligkeit einer Geldforderung zu entscheiden.

Für die Abrechnung erforderliche Dokumente

6.11. Die für die Abrechnung der Beförderung erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus dem Beförderungsvertrag oder zuvor wirksam vereinbarten Kooperationsbedingungen.

6.12. Dazu können insbesondere gehören:

a) eine Rechnung;

b) ein CMR-Frachtbrief;

c) ein nationaler Frachtbrief;

d) ein Ablieferungsnachweis;

e) andere für die jeweilige Beförderung ausdrücklich erforderliche Dokumente.

6.13. Dokumente sollen in der von den Parteien vereinbarten Form und an die vereinbarte Adresse unter Beachtung der Vertragsanforderungen und des geltenden Rechts übermittelt werden.

6.14. Sieht der Vertrag die elektronische Übermittlung vor, genügt die ordnungsgemäße Versendung der erforderlichen Dokumente auf dem vereinbarten Weg zur Bestimmung des Beginns der Frist nach Ziffer 6.1.

6.15. Haben die Parteien zuvor die Vorlage bestimmter Originaldokumente vereinbart, ist diese Pflicht gemäß dem Vertrag zu erfüllen.

Verbot der künstlichen Verlängerung von Zahlungsfristen

6.16. Handlungen zur künstlichen Verlängerung der Zahlungsfrist für eine abgeschlossene Beförderung sind untersagt.

6.17. Als Verstöße gegen faire Zusammenarbeit können insbesondere gelten:

a) die unbegründete Verweigerung der Annahme korrekt eingereichter Dokumente;

b) die absichtliche Verzögerung der Eingangsbestätigung von Unterlagen;

c) die Forderung nach zusätzlichen Dokumenten, die weder vereinbart noch gesetzlich vorgeschrieben sind;

d) die vorsätzliche Verlängerung der Prüfung ordnungsgemäß eingereichter Dokumente;

e) den Beginn der Zahlungsfrist von Handlungen abhängig zu machen, die ausschließlich im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, wenn dadurch die 30-Tage-Grenze umgangen werden soll;

f) zusätzliche Verwaltungsverfahren einzuführen, deren tatsächlicher Zweck es ist, die Zahlung hinauszuschieben.

6.18. Wurden die Unterlagen ordnungsgemäß nach den vereinbarten Bedingungen versendet, darf der Auftraggeber den Beginn der 30-tägigen Zahlungsfrist nicht ohne berechtigten Grund verschieben.

6.19. Sind die eingereichten Unterlagen tatsächlich unvollständig oder enthalten wesentliche Fehler, darf der Auftraggeber unter Angabe konkreter Beanstandungen ihre Ergänzung oder Berichtigung verlangen.

6.20. Einwände gegen Dokumente dürfen nicht vorgeschoben oder unverhältnismäßig erhoben werden, nur um die Zahlung zu verzögern.

6.21. Ein festgestellter Verstoß gegen die Regeln dieses Abschnitts kann angemessene Maßnahmen gegenüber dem Nutzer nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtfertigen.

6.22. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Zahlung der dem Frachtführer geschuldeten Vergütung und wird nicht Partei der Abrechnung zwischen Unternehmen.

6.23. Das Recht des Frachtführers auf Vergütung, Zinsen, Erstattung von Beitreibungskosten und sonstige Beträge richtet sich nach dem geschlossenen Vertrag und dem geltenden Recht.

6.24. Dieser Abschnitt beschränkt nicht die Anwendung zwingender Vorschriften über die Fälligkeit von Geldforderungen, Zahlungsfristen und die Verhinderung verspäteter Zahlungen im Geschäftsverkehr.

 

§ 7. Schutz von Geschäftspartnerdaten und wirtschaftlichen Informationen

7.1. Nutzer müssen über die Transportplattform erlangte Daten rechtmäßig und für den berechtigten Zweck verwenden, zu dem sie offengelegt wurden.

7.2. Angaben zu Geschäftspartnern, Anzeigen, Beförderungsbedingungen, Dokumenten und sonstigen Geschäftsinformationen dürfen nicht in einer Weise genutzt werden, die Rechte ihrer Inhaber oder anderer Berechtigter verletzt.

7.3. Insbesondere ist untersagt:

a) Nutzerdaten ohne Berechtigung massenhaft herunterzuladen;

b) Geschäftspartnerdatenbanken für den unbefugten Weiterverkauf anzulegen;

c) personenbezogene Daten entgegen geltendem Recht zu verwenden;

d) Beförderungsdokumente unberechtigten Personen offenzulegen;

e) Informationen aus Privaten Frachtenbörsen zur Schädigung der Interessen ihrer Inhaber oder Teilnehmer zu nutzen;

f) technische Zugangsbeschränkungen zu Informationen zu umgehen.

7.4. Dieser Abschnitt beschränkt die rechtmäßige unmittelbare geschäftliche Zusammenarbeit zwischen Unternehmen nicht.

7.5. Unternehmen dürfen außerhalb der Plattform miteinander Kontakt aufnehmen, sofern sie dies nicht zur Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen, insbesondere nicht zur bewussten Umgehung von Pflichten zur Transaktionsmeldung und zur Zahlung geschuldeter Provisionen.

7.6. Personenbezogene Daten werden nach dem geltenden Recht und den in der Datenschutzerklärung beschriebenen Regeln verarbeitet.

7.7. Personenbezogene Daten dürfen auf geeigneter Rechtsgrundlage und im für einen bestimmten Zweck erforderlichen Umfang anderen Stellen offengelegt werden. Eine solche Offenlegung bedarf nicht in jedem Fall der Einwilligung der betroffenen Person.

 

§ 8. Sicherheit der Konten und Plattforminfrastruktur

8.1. Nutzer müssen die Plattform so verwenden, dass die Sicherheit ihrer Infrastruktur, Daten oder anderer Nutzer nicht gefährdet wird.

8.2. Insbesondere ist untersagt:

a) unbefugten Zugriff auf Konten oder Systemressourcen zu versuchen;

b) Sicherheitslücken auszunutzen;

c) Authentifizierungsmechanismen zu umgehen;

d) den Systembetrieb zu stören;

e) Schadsoftware einzuschleusen;

f) die Infrastruktur durch ungerechtfertigte Aktivitäten zu überlasten;

g) technische Systemdaten zu manipulieren;

h) automatisierte Werkzeuge entgegen den Regeln der erbrachten Dienstleistungen zu verwenden.

8.3. Die Nutzung automatisierter Werkzeuge, ERP-/TMS-Integrationen, APIs und anderer technischer Lösungen ist im vom Betreiber freigegebenen oder genehmigten Umfang gestattet.

8.4. Die Nutzung eines genehmigten Integrationswerkzeugs stellt für sich genommen keinen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

8.5. Der Betreiber kann sachlich begründete Grenzen für Abfragehäufigkeit, Vorgangszahl, übertragene Datenmengen und Systemressourcennutzung festlegen.

8.6. Solche Einschränkungen können insbesondere betreffen:

a) die Anzeigensuche;

b) automatische Benachrichtigungen;

c) zeitgesteuerte Systemaufgaben;

d) Integrationen mit externer Software;

e) Kontaktformulare;

f) andere Funktionen, welche die Infrastruktur erheblich belasten können.

8.7. Der Betreiber darf geeignete technische Schutzmaßnahmen einsetzen, um die Infrastruktur zu schützen und eine faire Nutzung verfügbarer Ressourcen zu gewährleisten.

8.8. Werden Aktivitäten festgestellt, die die Plattformsicherheit gefährden können, darf der Betreiber erforderliche und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen ergreifen, insbesondere den Zugang zu bestimmten Diensten vorübergehend beschränken.

8.9. Erfordert die Art einer Bedrohung unverzügliches Handeln, darf der Betreiber vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Pflichten bereits vor Abschluss der Untersuchung geeignete Maßnahmen ergreifen.

8.10. Der Betreiber soll Gelegenheit zur Klärung der Vorfallsumstände geben, soweit dies nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht erforderlich ist.

 

§ 9. Verbot der Umgehung von Beschränkungen und Systemmanipulation

9.1. Nutzer dürfen keine Handlungen vornehmen, die darauf abzielen, ordnungsgemäß verhängte Zugangsbeschränkungen der Plattform zu umgehen.

9.2. Dazu können insbesondere gehören:

a) die Einrichtung zusätzlicher Konten ausschließlich zur Umgehung einer Sperre;

b) die Verwendung anderer Konten desselben Unternehmens zur Fortsetzung beschränkter Tätigkeiten;

c) die Verwendung von Identifizierungsdaten anderer Personen;

d) die Einschaltung unberechtigter Dritter zur Umgehung der Beschränkungen;

e) die Manipulation von Verifizierungs- und Zugangskontrollmechanismen.

9.3. Ebenso untersagt ist die Manipulation von Plattformfunktionen zur Erlangung unberechtigter Vorteile.

9.4. Insbesondere sind die künstliche Erhöhung der Anzeigenaufrufe, das Erzeugen vorgetäuschten Interesses an Angeboten und Versuche einer unlauteren Beeinflussung von Suchergebnissen untersagt.

9.5. Ein Unternehmen, das mehrere ordnungsgemäß erstellte Konten nutzt, verstößt allein dadurch nicht gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9.6. Der Betreiber darf angemessene Maßnahmen gegenüber Konten eines Unternehmens ergreifen, wenn diese zur Umgehung von Beschränkungen oder für schwere Verstöße eingesetzt werden.

9.7. Solche Maßnahmen müssen den Umständen des Verstoßes angemessen sein und Kapitel IV sowie dem geltenden Recht entsprechen.

 

§ 10. Aktualisierung von Unternehmensangaben

10.1. Nutzer müssen die Angaben des von ihnen vertretenen Unternehmens aktuell halten.

10.2. Diese Pflicht betrifft insbesondere:

a) die Unternehmensbezeichnung;

b) die Anschrift des Firmensitzes;

c) die Steueridentifikationsnummer;

d) Registerdaten;

e) Kontaktdaten;

f) Angaben zu erforderlichen Genehmigungen und Berechtigungen;

g) sonstige für die ordnungsgemäße Leistungserbringung wesentliche Informationen.

10.3. Bei einer wesentlichen Änderung der Unternehmensangaben soll der Nutzer diese ohne unnötige Verzögerung aktualisieren.

10.4. Insbesondere muss der Nutzer dem Betreiber mitteilen:

a) die Einstellung der Geschäftstätigkeit;

b) den Verlust erforderlicher Berechtigungen;

c) den Widerruf einer Genehmigung oder Lizenz;

d) Änderungen an Angaben, die für die Unternehmensverifizierung wesentlich sind;

e) andere Umstände, die die Berechtigung zur Nutzung bestimmter Dienstleistungen beeinflussen.

10.5. Wesentliche Änderungen müssen dem Betreiber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Kenntniserlangung durch den Nutzer mitgeteilt werden.

10.6. Verliert ein Nutzer eine für eine bestimmte Geschäftstätigkeit notwendige Berechtigung, darf er diese Tätigkeit nicht mehr anbieten, wenn dies gegen geltendes Recht verstoßen würde.

10.7. Der Betreiber kann Dokumente verlangen, die die Aktualität der Angaben oder das Vorliegen erforderlicher Berechtigungen bestätigen.

10.8. Das Unterlassen vorgeschriebener Angaben kann die Einschränkung bestimmter Funktionen rechtfertigen, soweit Art und Umfang des Verstoßes dies gebieten und es diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht.

 

§ 11. Pflichten des Plattformbetreibers

11.1. Der Betreiber verpflichtet sich, die Dienstleistungen der Transportplattform nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht zu erbringen.

11.2. Der Betreiber trifft geeignete organisatorische und technische Maßnahmen, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb des Systems zu gewährleisten.

11.3. Der Betreiber wendet die gebotene Sorgfalt an, um die Kontinuität der Dienstleistung zu sichern.

11.4. Der Betreiber kann erforderliche Wartungen, Aktualisierungen und Modernisierungen der IT-Infrastruktur durchführen.

11.5. Solche Arbeiten können die Verfügbarkeit bestimmter Funktionen vorübergehend einschränken.

11.6. Soweit möglich, plant der Betreiber technische Arbeiten so, dass ihre Auswirkungen auf die Plattformnutzung minimiert werden.

11.7. Vorübergehende Einschränkungen der Dienstverfügbarkeit können auch verursacht werden durch:

a) Ausfälle der Infrastruktur;

b) Probleme bei externen Dienstleistern;

c) die Notwendigkeit, Sicherheitsbedrohungen zu beseitigen;

d) die Notwendigkeit, das System an geltendes Recht anzupassen;

e) höhere Gewalt;

f) andere sachlich gerechtfertigte technische oder organisatorische Gründe.

11.8. Der Betreiber darf den Zugang zu bestimmten Funktionen beschränken, wenn dies zum Schutz der Systemsicherheit erforderlich ist, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und des geltenden Rechts.

11.9. Der Betreiber soll Nutzer über wesentliche geplante technische Unterbrechungen informieren, sofern die Art der Arbeiten eine Vorankündigung erlaubt.

11.10. Bei Systemstörungen ergreift der Betreiber Maßnahmen zu deren Behebung entsprechend der Art des Problems und den verfügbaren technischen Möglichkeiten.

 

§ 12. Suchmaschine, Karten und technische Daten

12.1. Die Transportplattform stellt Werkzeuge zur Unterstützung der Anzeigensuche, Analyse von Transportdaten und Routenplanung bereit.

12.2. Diese Funktionen können Daten und Dienstleistungen externer Anbieter verwenden.

12.3. Informationen über Strecken, Entfernungen, Orte und andere Transportparameter dienen der Orientierung.

12.4. Der Betreiber gewährleistet nicht, dass alle von externen Kartensystemen und Suchwerkzeugen erzeugten Informationen jederzeit vollständig und fehlerfrei sind.

12.5. Insbesondere können Abweichungen bestehen zwischen:

a) der auf der Plattform angezeigten Entfernung;

b) der tatsächlich gefahrenen Strecke;

c) der mit einem bestimmten Fahrzeug befahrbaren Route;

d) der durch Straßenverhältnisse bedingten Fahrzeit;

e) Angaben anderer Kartensysteme.

12.6. Nutzer sollen die Durchführbarkeit der Beförderung eigenständig prüfen, insbesondere unter Berücksichtigung von Straßenbeschränkungen, Fahrzeugeigenschaften, zulässigen Gewichten und Abmessungen sowie dem geltenden Recht.

12.7. Suchergebnisse und Angaben unterstützender Werkzeuge garantieren nicht, dass eine bestimmte Beförderung durchgeführt werden kann.

12.8. Für Mängel seiner eigenen Dienstleistungen haftet der Betreiber in dem vom geltenden Recht und den entsprechenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Umfang.

 

§ 13. Meldung von Verstößen und Zusammenarbeit mit dem Betreiber

13.1. Ein Nutzer, der Kenntnis von einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält, kann ihn dem Betreiber melden.

13.2. Die Meldung soll nach Möglichkeit enthalten:

a) eine Beschreibung des mutmaßlichen Verstoßes;

b) Angaben zur Identifizierung des Nutzers oder der Transaktion;

c) Datum oder Zeitraum der Meldung;

d) die Begründung der Meldung;

e) verfügbare Dokumente oder andere Beweismittel.

13.3. Der Betreiber kann von den betroffenen Nutzern zusätzliche Erklärungen verlangen.

13.4. Nutzer müssen im für die Untersuchung eines begründeten Verdachts notwendigen Umfang zutreffende Angaben machen.

13.5. Ein Dokumentenverlangen soll in einem angemessenen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehen.

13.6. Der Betreiber soll keine Informationen verlangen, die keinen sachlichen Zusammenhang mit dem untersuchten mutmaßlichen Verstoß aufweisen.

13.7. Ein Nutzer kann Unterlagen vorlegen, die belegen, dass sein Verhalten diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprach.

13.8. Die Meldung eines Verstoßes beweist für sich genommen nicht, dass dieser tatsächlich stattgefunden hat.

13.9. Der Betreiber soll die verfügbaren Informationen unter Berücksichtigung der Standpunkte der betroffenen Parteien beurteilen.

13.10. Die bewusste Vorlage gefälschter Beweise oder falscher Meldungen zur Schädigung eines anderen Nutzers kann einen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen.

13.11. Einzelheiten zur Bearbeitung von Meldungen, Inhaltsmoderation und Anwendung von Zugangsbeschränkungen ergeben sich aus den entsprechenden Kapiteln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht.

 

§ 14. Folgen von Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

14.1. Wird ein Verstoß festgestellt, darf der Betreiber die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Maßnahmen anwenden.

14.2. Je nach Art des Verstoßes können dies sein:

a) eine Ermahnung;

b) eine Verwarnung;

c) die Aufforderung zur Beseitigung des Verstoßes;

d) die vorübergehende Einschränkung bestimmter Funktionen;

e) die Beschränkung der Anzeigenveröffentlichung;

f) die Beschränkung der Angebotsabgabe;

g) die vorübergehende Kontoaussetzung;

h) die Beendigung der Dienstleistungen und Löschung des Kontos in den vorgesehenen und gesetzlich zulässigen Fällen.

14.3. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Betreiber Maßnahmen gegen weitere Konten desselben Unternehmens nach Kapitel IV prüfen.

14.4. Maßnahmen gegen andere Konten eines Unternehmens sollen durch die Art des Verstoßes und den Schutzbedarf der Plattform und ihrer Nutzer gerechtfertigt sein.

14.5. Beschränkungen dürfen nicht allein auf eine ungeprüfte Meldung gestützt werden, ohne die Umstände zu untersuchen; ausgenommen sind gerechtfertigte vorläufige Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

14.6. Der Betreiber wendet Maßnahmen an, die Art und Auswirkungen des Verstoßes angemessen sind.

14.7. Bei Beschränkung oder Beendigung von Dienstleistungen erfüllt der Betreiber die gesetzlichen Pflichten, Nutzer über die Entscheidungsgründe und Anfechtungsmöglichkeiten zu informieren.

14.8. Eine Maßnahme nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beendet nicht automatisch Verpflichtungen aus zuvor zwischen Nutzern geschlossenen Beförderungsverträgen.

14.9. Die Abrechnung kostenpflichtiger Dienstleistungen bei Aussetzung oder Beendigung der Plattformnutzung richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht.

 

§ 15. Haftung der Nutzer

15.1. Nutzer haften für Verstöße gegen ihre Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den gesetzlich vorgesehenen Grundlagen.

15.2. Insbesondere kann ein Nutzer für Schäden haften, die entstehen durch:

a) bewusste Nutzung der Plattform für rechtswidrige Handlungen;

b) Gefährdung der Systemsicherheit;

c) rechtswidrige Verwendung der Daten anderer Nutzer;

d) Veröffentlichung von Inhalten, die Rechte Dritter verletzen;

e) Verwendung gefälschter Dokumente;

f) andere schuldhafte Pflichtverletzungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern die gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind.

15.3. Entsteht dem Betreiber durch ein gegen das Recht oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßendes Nutzerverhalten ein Schaden, darf er nach geltendem Recht Schadensersatz verlangen.

15.4. Geltend gemachte Ansprüche müssen eine geeignete gesetzliche oder vertragliche Grundlage haben und die jeweiligen Haftungsvoraussetzungen erfüllen.

15.5. Die bloße Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Betreiber durch einen Dritten verpflichtet den Nutzer nicht automatisch zum Ersatz aller Kosten des Betreibers.

15.6. Der Betreiber kann vom Nutzer gesetzlich geschuldete gerechtfertigte Kosten oder Schadensersatz verlangen, wenn die entsprechenden Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind.

15.7. Die Haftung des Nutzers wegen Nichterfüllung eines Beförderungsvertrags mit einem anderen Unternehmen ist von der Haftung wegen Verletzung der Plattformbedingungen getrennt.

15.8. Einzelheiten zur Haftung zwischen den Parteien eines Beförderungsvertrags richten sich nach dem geschlossenen Vertrag und dem geltenden Recht.

 

§ 16. Haftung des Betreibers

16.1. Der Betreiber ist für die Erbringung seiner eigenen Dienstleistungen entsprechend dem geltenden Recht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verantwortlich.

16.2. Der Betreiber ist nicht für die Richtigkeit aller von Nutzern eigenständig veröffentlichten Informationen verantwortlich; gesetzliche Pflichten und Haftung bleiben unberührt.

16.3. Der Betreiber garantiert weder den Abschluss eines Beförderungsvertrags noch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Nutzers durch die Plattform.

16.4. Der Betreiber haftet nicht allein deshalb für Verpflichtungen aus unmittelbar zwischen Unternehmen geschlossenen Beförderungsverträgen, weil er die Infrastruktur für deren Abschluss bereitstellt.

16.5. Insbesondere übernimmt der Betreiber keine Nutzerpflichten hinsichtlich:

a) Durchführung der Beförderung;

b) pünktlicher Be- und Entladung;

c) Zahlung der Frachtvergütung;

d) Ersatz von Transportschäden;

e) Haftung für die Ladung;

f) Erfüllung anderer Pflichten aus einem Beförderungsvertrag.

16.6. Der Betreiber haftet nicht für die Folgen falscher Nutzerangaben oder Handlungen unberechtigter Dritter, sofern seine Haftung nicht aus eigenem Handeln oder Unterlassen oder aus dem geltenden Recht folgt.

16.7. Der Betreiber kann im gesetzlich vorgesehenen Umfang für Schäden haften, die durch Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung eigener Pflichten entstehen.

16.8. Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt die Haftung des Betreibers aus, wenn ein solcher Ausschluss gesetzlich unzulässig ist.

 

§ 17. Anzeigen und kommerzielle Informationen im Portal

17.1. Der Betreiber kann im Portal Werbeflächen und andere Formen der Darstellung kommerzieller Informationen anbieten.

17.2. Werbung soll unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und Rechte Dritter veröffentlicht werden.

17.3. Unternehmen, die Werbeinhalte zur Veröffentlichung beauftragen, sind nach geltendem Recht für deren Rechtmäßigkeit verantwortlich.

17.4. Der Betreiber kann eine Werbeveröffentlichung ablehnen, wenn sie gegen das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder berechtigte Regeln zur Portalsicherheit verstößt.

17.5. Die Veröffentlichung einer Werbung bedeutet nicht automatisch, dass der Betreiber das beworbene Unternehmen, Produkt oder die Dienstleistung empfiehlt oder unterstützt.

17.6. Die Kennzeichnung und Darstellung von Werbung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Anforderungen.

 

§ 18. Schlussbestimmungen

18.1. Dieses Kapitel gilt für sämtliche Nutzer der Transportplattform entsprechend dem Umfang der von ihnen verwendeten Dienstleistungen.

18.2. Einzelheiten zur Anzeigenveröffentlichung, Angebotsabgabe, zum Vertragsschluss und zu Verstößen gegen die Regeln der Transportzusammenarbeit enthält Kapitel IV.

18.3. Die Regeln für Nutzerbewertungen sind in Kapitel VI festgelegt.

18.4. Die Regeln der Beschwerdebearbeitung, Inhaltsmoderation und Entscheidungen über Dienstleistungsbeschränkungen ergeben sich aus den einschlägigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

18.5. Dieses Kapitel beschränkt keine Rechte der Nutzer aus zwingendem Recht.

18.6. Für nicht geregelte Angelegenheiten gelten die einschlägigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das geltende Recht.

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KAPITEL VIII. VERFAHREN BEI MELDUNGEN, VERSTÖSSEN GEGEN DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND VERTRAGSSTRAFEN

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Dieses Kapitel regelt die Meldung und Prüfung von Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Transportplattform, die Durchführung von Untersuchungen, die Anwendung vertraglich vorgesehener Maßnahmen sowie die Geltendmachung von Vertragsstrafen bei Verletzung bestimmter Nutzerpflichten.

1.2. Diese Bestimmungen sollen ein sicheres, redliches und transparentes Umfeld für die geschäftliche Zusammenarbeit gewährleisten, unlautere Praktiken verhindern und die Rechte sowie berechtigten Interessen der Nutzer und des Betreibers schützen.

1.3. Der Betreiber ist berechtigt, Maßnahmen zur Aufdeckung, Überprüfung und Verhinderung von Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und von Missbrauch bei der Nutzung der Transportplattform zu ergreifen.

1.4. Der Betreiber kann eine Untersuchung einleiten:

a) aufgrund einer Meldung eines Nutzers;

b) aufgrund von Informationen eines Dritten;

c) aus eigener Initiative, insbesondere bei festgestellten Unregelmäßigkeiten im Betrieb der Website;

d) aufgrund von Unterlagen, Systemaufzeichnungen oder anderen rechtmäßig erlangten Informationen.

1.5. Der Betreiber beurteilt jeden gemeldeten oder festgestellten Verstoß individuell unter Berücksichtigung seiner Art, der Umstände und der verfügbaren Beweise.

1.6. Die Meldung eines Verstoßes beweist für sich genommen weder dessen Vorliegen noch begründet sie die Haftung des Nutzers.

1.7. Der Betreiber handelt weder als staatliches Gericht noch als Schiedsgericht und trifft keine verbindlichen Entscheidungen über zivilrechtliche Ansprüche zwischen den Parteien von Beförderungsverträgen.

1.8. Die vom Betreiber durchgeführten Verfahren betreffen die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Transportplattform und die Pflichten der Nutzer gegenüber dem Betreiber.

1.9. Vertraglich vorgesehene Maßnahmen und Vertragsstrafen werden gemäß diesem Kapitel, den übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht angewendet.

1.10. Der Betreiber wendet bei der Beurteilung von Verstößen aller Nutzer dieselben Grundsätze an, unabhängig von Art der Tätigkeit, Zahl der Konten, Umfang der Plattformnutzung oder Transaktionswerten.

 

§ 2. Meldung von Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1. Jeder Nutzer kann dem Betreiber einen mutmaßlichen Verstoß eines anderen Nutzers gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen melden.

2.2. Meldungen können insbesondere Folgendes betreffen:

a) Verstöße gegen die Regeln zur Abgabe und Annahme von Angeboten;

b) die ungerechtfertigte Vermeidung erforderlicher Schritte zur Formalisierung eines vereinbarten Transportgeschäfts;

c) die unterlassene Meldung eines abgeschlossenen Beförderungsvertrags, der der Provisionsabrechnung unterliegt;

d) die wissentliche Verschleierung abgeschlossener Geschäfte;

e) die Manipulation von Anzeigen, Angeboten oder Funktionsmechanismen der Plattform;

f) die unbefugte Beschaffung oder Nutzung von Daten über Geschäftspartner;

g) Verstöße gegen die Grundsätze redlicher geschäftlicher Zusammenarbeit;

h) die wissentliche Umgehung von Beschränkungen, die gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verhängt wurden;

i) sonstige Verhaltensweisen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen.

2.3. Meldungen können über das Kontaktformular, per E-Mail oder über andere vom Betreiber bereitgestellte Kommunikationskanäle eingereicht werden.

2.4. Eine Meldung sollte nach Möglichkeit Folgendes enthalten:

a) Angaben zur Identifizierung der meldenden Person;

b) Angaben zur Identifizierung des betroffenen Nutzers;

c) eine Beschreibung des mutmaßlichen Verstoßes;

d) Datum oder Zeitraum des Vorfalls;

e) gegebenenfalls die Nummer der Anzeige, des Angebots oder des UPPT-Vertrags;

f) Unterlagen oder andere verfügbare Beweismittel;

g) zusätzliche Informationen, die zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen.

2.5. Der Betreiber kann um Ergänzung einer Meldung bitten, wenn die vorgelegten Informationen für die Beurteilung des mutmaßlichen Verstoßes nicht ausreichen.

2.6. Die bloße Meldung einer Streitigkeit über die Erfüllung eines Beförderungsvertrags führt nicht automatisch zur Einleitung eines Verfahrens wegen Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.7. Deuten die Umstände auf einen möglichen Verstoß gegen die Plattformregeln hin, kann der Betreiber eine entsprechende Untersuchung durchführen.

2.8. Meldungen rechtswidriger Inhalte, die über die Plattform zugänglich gemacht werden, werden nach geltendem Recht behandelt, insbesondere nach der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates, soweit diese auf die erbrachten Dienste Anwendung findet.

2.9. Die in Ziffer 2.8 genannten Meldungen werden ohne unangemessene Verzögerung, zeitnah, sorgfältig, objektiv und willkürfrei nach den anwendbaren gesetzlichen Pflichten bearbeitet.

2.10. Andere Meldungen prüft der Betreiber ohne unangemessene Verzögerung unter Berücksichtigung der Art und Komplexität des Falles sowie des Bedarfs an weiteren Erklärungen.

2.11. Eine nach Treu und Glauben erstattete Meldung stellt für sich genommen keinen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar, auch wenn sich der Verdacht nicht bestätigt.

2.12. Die wissentliche Angabe falscher Informationen, die Fälschung von Beweisen oder der Missbrauch des Meldeverfahrens zur vorsätzlichen Schädigung eines anderen Unternehmens kann einen eigenständigen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen.

 

§ 3. Untersuchungsverfahren

3.1. Nach Eingang einer Meldung oder eigener Feststellung eines möglichen Verstoßes nimmt der Betreiber eine vorläufige Prüfung der verfügbaren Informationen vor.

3.2. Rechtfertigen die Umstände weitere Maßnahmen, kann der Betreiber eine Untersuchung einleiten.

3.3. Im Rahmen der Untersuchung kann der Betreiber bereitgestellte oder rechtmäßig erlangte Dokumente und Informationen prüfen, insbesondere:

a) Angaben zu Transportanzeigen;

b) Inhalt und Verlauf abgegebener Angebote;

c) Informationen über die Annahme von Angeboten;

d) Unterlagen zu UPPT-Verträgen;

e) Beförderungsdokumente;

f) Angaben zu Transaktionsmeldungen;

g) Unterlagen zur Provisionsabrechnung;

h) von den betroffenen Parteien bereitgestellte Korrespondenz;

i) relevante Systemaufzeichnungen, Ereignisprotokolle und andere technische Beweismittel.

3.4. Der Betreiber kann den betroffenen Nutzer um Erklärungen und für die Angelegenheit relevante Unterlagen bitten.

3.5. Der Nutzer sollte über den wesentlichen Inhalt der Vorwürfe informiert werden, vorbehaltlich des Schutzes personenbezogener Daten, von Geschäftsgeheimnissen und anderen gesetzlich geschützten Informationen.

3.6. Die übliche Frist zur Abgabe von Erklärungen beträgt sieben Tage ab Zugang der Mitteilung des Betreibers.

3.7. Unter begründeten Umständen kann der Betreiber die Frist zur Abgabe von Erklärungen verlängern.

3.8. Das Ausbleiben von Erklärungen innerhalb der Frist bestätigt die Vorwürfe nicht automatisch. Der Betreiber kann den Sachverhalt jedoch anhand der verfügbaren Beweise beurteilen.

3.9. Der Betreiber berücksichtigt sowohl entlastende als auch belastende Umstände des untersuchten Nutzers.

3.10. Der Betreiber kann von einem Verfahren absehen, wenn eine Meldung ausschließlich zivilrechtliche Ansprüche aus einem Beförderungsvertrag betrifft und keinen Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform erkennen lässt.

3.11. Ergeben sich im Rahmen einer Untersuchung Anhaltspunkte für eine Straftat, kann der Betreiber relevante Informationen nach geltendem Recht an die zuständigen Behörden weiterleiten.

3.12. Bei einer unmittelbaren Gefährdung der Sicherheit von Daten, Infrastruktur oder anderen Nutzern kann der Betreiber vor Abschluss der Untersuchung erforderliche Schutzmaßnahmen ergreifen, vorbehaltlich der geltenden rechtlichen Anforderungen.

3.13. Schutzmaßnahmen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Art der Gefahr stehen und erneut überprüft werden, sobald ihre Gründe entfallen.

 

§ 4. Beurteilung eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

4.1. Nach Prüfung der verfügbaren Informationen beurteilt der Betreiber, ob das Verhalten des Nutzers gegen konkrete Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.

4.2. Bei der Beurteilung werden insbesondere berücksichtigt:

a) die Art der verletzten Pflicht;

b) die Umstände des Vorfalls;

c) vorgelegte Unterlagen und sonstige Beweise;

d) die Art der Handlung oder Unterlassung des Nutzers;

e) die Bedeutung des Verstoßes für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Plattform;

f) etwaige frühere gleichartige Verstöße;

g) die Folgen für andere Nutzer oder den Betreiber.

4.3. Bei Verstößen im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe und dem Abschluss von Beförderungsverträgen kann der Betreiber auch den betreffenden Frachtwert berücksichtigen.

4.4. Der Frachtwert ist nur ein Beurteilungsfaktor und bestimmt nicht automatisch eine Vertragsstrafe als festen Prozentsatz dieses Wertes.

4.5. Das bloße Bestehen einer geschäftlichen Streitigkeit zwischen Unternehmen ist nicht automatisch ein Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.6. Die bloße Ausübung gesetzlich eingeräumter Rechte durch einen Nutzer darf nicht als Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen behandelt werden.

4.7. Der Betreiber kann einen Verstoß als besonders schwerwiegend einstufen, wenn die verfügbaren Beweise auf ein vorsätzliches Verhalten zur Umgehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zur Schadenszufügung, zur Erlangung eines unbefugten Vorteils oder zur Gefährdung der Plattformsicherheit hindeuten.

4.8. Die Beurteilung bildet die Grundlage für die Entscheidung über angemessene vertraglich vorgesehene Maßnahmen oder die Geltendmachung einer Vertragsstrafe, sofern diese wirksam vereinbart wurde und die Voraussetzungen für ihre Geltendmachung erfüllt sind.

 

§ 5. Vom Betreiber angewandte Maßnahmen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

5.1. Wird ein Verstoß festgestellt, kann der Betreiber geeignete organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Plattform, ihrer Nutzer und des ordnungsgemäßen Dienstbetriebs ergreifen.

5.2. Diese Maßnahmen können umfassen:

a) eine Ermahnung;

b) eine schriftliche Verwarnung;

c) die Aufforderung, den Verstoß abzustellen;

d) vorübergehende Einschränkungen des Zugangs zu bestimmten Funktionen;

e) vorübergehende Einschränkungen bei der Veröffentlichung von Anzeigen;

f) vorübergehende Einschränkungen bei der Abgabe von Angeboten;

g) eine vorübergehende Sperrung des Kontos;

h) die Einstellung von Diensten und Löschung des Kontos in den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen und gesetzlich zulässigen Fällen.

5.3. Der Betreiber kann eine oder mehrere Maßnahmen anwenden, soweit dies durch die Art des Verstoßes gerechtfertigt ist und nicht zu unverhältnismäßigen Folgen führt.

5.4. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Betreiber auch den Zugang über andere mit demselben Unternehmen verbundene Konten beschränken, wenn die Umstände dies rechtfertigen.

5.5. Allein der Umstand, dass ein Unternehmen mehrere Konten besitzt, rechtfertigt keine Sanktion.

5.6. Bei einer Gefährdung der Infrastruktur, der Daten oder der Nutzersicherheit kann der Betreiber unverzüglich Schutzmaßnahmen ergreifen.

5.7. Die Beschränkung des Plattformzugangs lässt Pflichten aus bereits abgeschlossenen Beförderungsverträgen nicht automatisch erlöschen.

5.8. Bei der Beurteilung eines Verstoßes kann der Betreiber Korrekturmaßnahmen des Nutzers berücksichtigen, darunter die freiwillige Beseitigung von Unregelmäßigkeiten oder die Abgabe glaubhafter Erklärungen.

5.9. Beschränkungen von Konten und Diensten erfolgen unter Einhaltung der Verfahren zur Mitteilung einer Entscheidung, zur Begründung und zur Bereitstellung von Anfechtungsmöglichkeiten, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

5.10. Verlangt das geltende Recht vor der Einstellung eines Dienstes eine vorherige Mitteilung, hält der Betreiber die vorgeschriebene Frist ein, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

 

§ 6. Vertragsstrafen bei Verstößen gegen die Regeln der transportbezogenen Zusammenarbeit

A. Allgemeine Grundsätze

6.1. Die Nutzer haben die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten nicht auf Geldleistung gerichteten Pflichten einzuhalten, insbesondere in Bezug auf die ordnungsgemäße Abgabe und Annahme von Angeboten, die Durchführung erforderlicher Schritte nach Angebotsannahme und die Meldung abgeschlossener, der Provisionsabrechnung unterliegender Beförderungsverträge.

6.2. Für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ausdrücklich bestimmter nicht auf Geldleistung gerichteter Pflichten gegenüber dem Betreiber können Vertragsstrafen gemäß Art. 483–484 des polnischen Zivilgesetzbuchs vereinbart werden.

6.3. Eine Vertragsstrafe darf nur geltend gemacht werden, wenn die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im geltenden Recht festgelegten Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind.

6.4. Die Vertragsstrafen werden in EUR angegeben. Tabelle 1 enthält übliche Betragsbandbreiten, die der Betreiber nach individueller Prüfung fordern kann; die vereinbarte Strafhöhe und ihre Obergrenzen richten sich nach § 8. Der Betreiber kann die geforderte Summe verringern oder auf ihre Geltendmachung verzichten.

Tabelle 1. Vertragsstrafen im Zusammenhang mit Angeboten und Beförderungsverträgen

Nr. Art des Verstoßes Übliche Bandbreite des geltend gemachten Betrags
1 Unterlassene fristgerechte Meldung eines über die Öffentliche Frachtenbörse zustande gekommenen Beförderungsvertrags durch den Frachtführer 30–150 EUR
2 Wissentliche Verheimlichung eines abgeschlossenen Beförderungsvertrags durch den Frachtführer zur Umgehung der Provisionsabrechnung 100–250 EUR
3 Ungerechtfertigte Vermeidung der erforderlichen Schritte zur Formalisierung eines vereinbarten Geschäfts nach Annahme eines Angebots 50–200 EUR
4 Vorsätzliche Manipulation von Anzeigen, Angeboten oder Angebotsannahmemechanismen entgegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen 50–250 EUR

Hinweis: Die Bandbreiten bezeichnen üblicherweise geltend gemachte Beträge. Die vereinbarte Vertragsstrafe und die vom Nettofrachtwert abhängige Obergrenze richten sich nach § 8; insbesondere kann die vereinbarte Strafe bei geringerem Frachtentgelt unterhalb der angegebenen Untergrenze liegen.

B. Pflicht zur Meldung eines abgeschlossenen Vertrags

6.5. Ein als Frachtführer handelnder Nutzer muss einen abgeschlossenen Beförderungsvertrag, der der Provisionsabrechnung der Öffentlichen Frachtenbörse unterliegt, gemäß Kapitel IV innerhalb von drei Stunden nach Abschluss melden.

6.6. Die Meldepflicht betrifft einen wirksam geschlossenen Beförderungsvertrag, nicht lediglich die Abgabe oder Annahme eines Angebots, wenn daraus noch kein Vertrag entstanden ist.

6.7. Bei Verletzung der Meldepflicht kann die Vertragsstrafe nach Position 1 der Tabelle 1 geltend gemacht werden.

6.8. Stellt der Betreiber fest, dass ein Nutzer einen abgeschlossenen Beförderungsvertrag wissentlich verheimlicht hat, um die Meldung und Provisionsabrechnung zu umgehen, kann die Strafe nach Position 2 der Tabelle 1 Anwendung finden.

6.9. Für denselben Vorgang, der sowohl die unterlassene Meldung als auch die vorsätzliche Verheimlichung eines Vertrags darstellt, werden nicht zwei Vertragsstrafen verhängt. Es gilt eine Strafe entsprechend der zutreffenden Einordnung des Verstoßes.

6.10. Eine Vertragsstrafe wegen Verletzung der Meldepflicht ist von der für die Plattformnutzung geschuldeten Provision getrennt und darf keine unzulässige Sanktion für die Nichterfüllung einer Geldschuld darstellen.

6.11. Die unterlassene Meldung eines Vertrags aufgrund einer dokumentierten Systemstörung, höherer Gewalt oder anderer Umstände, die der Nutzer nicht zu vertreten hat, rechtfertigt für sich genommen keine Vertragsstrafe.

C. Vermeidung der Formalisierung eines Geschäfts

6.12. Die ungerechtfertigte Vermeidung vertraglicher Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit der Formalisierung eines Geschäfts nach Angebotsannahme innerhalb des in Kapitel IV bestimmten Umfangs und der dort genannten Fristen kann als Verstoß gegen die Regeln der Zusammenarbeit angesehen werden.

6.13. Bei der Beurteilung eines solchen Verstoßes sind die Anzeige, das angenommene Angebot, die Beförderungsbedingungen und die Umstände des anschließenden Verhaltens der Parteien zu berücksichtigen.

6.14. Die Ablehnung folgender Punkte stellt für sich genommen keinen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar:

a) neue, zuvor nicht offengelegte Vertragsbedingungen;

b) wesentliche Änderungen von Beförderungsparametern;

c) zusätzliche Pflichten, die von früheren Vereinbarungen nicht umfasst sind;

d) Bestimmungen, die geltendem Recht widersprechen;

e) andere Änderungen, deren Ablehnung nach Kapitel IV gerechtfertigt ist.

6.15. Der Betreiber unterscheidet zwischen einer Verletzung der Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Geschäfts und der Nichterfüllung von Pflichten aus einem bereits geschlossenen Beförderungsvertrag.

6.16. Eine Vertragsstrafe nach diesem Abschnitt ersetzt keine Ansprüche, die zwischen den Parteien eines Beförderungsvertrags nach geltendem Recht entstehen können.

D. Manipulation von Anzeigen und Angeboten

6.17. Die wissentliche Manipulation von Anzeigen, Angeboten und Angebotsannahmemechanismen ist verboten, soweit sie gegen bestimmte Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.

6.18. Solche Verstöße können insbesondere umfassen:

a) das Erstellen fiktiver Angebote zur Manipulation der Auswahl eines Geschäftspartners;

b) den Einsatz von Scheingeschäften;

c) die vorsätzliche Umgehung von Beschränkungen bei der Angebotsabgabe;

d) den unbefugten Eingriff in automatische Angebotsannahmemechanismen;

e) andere nachgewiesene, wissentlich auf die Störung der ordnungsgemäßen Funktionsweise der Angebotsmechanismen gerichtete Handlungen.

6.19. Die ordnungsgemäße Nutzung des Frachtassistenten, der Funktion „Fracht annehmen“ und anderer vom Betreiber bereitgestellter Werkzeuge verstößt nicht gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6.20. Die Änderung oder Rücknahme eines Angebots im Einklang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf nicht automatisch als Manipulation eingestuft werden.

6.21. Bei Verstößen im Zusammenhang mit einem konkreten Angebot oder Geschäft richtet sich die maximale Vertragsstrafe nach den Regeln zur Bindung an den Frachtwert gemäß § 8.

6.22. Betrifft ein Verstoß mehrere voneinander getrennte Angebote oder Geschäfte, wird jedes einzeln beurteilt. Es ist verboten, einen einheitlichen Vorgang künstlich in mehrere Verstöße aufzuteilen, nur um mehrere Vertragsstrafen zu verhängen.

 

§ 7. Vertragsstrafen für die unbefugte Beschaffung und Nutzung von Daten

A. Schutz der Informationsbestände der Plattform

7.1. Unternehmensdatenbanken, Geschäftspartnerinformationen, Sammlungen von Anzeigen und Angeboten sowie andere geschützte Informationsbestände der Transportplattform unterliegen dem Schutz im Umfang der Rechte des Betreibers und anderer Berechtigter sowie des geltenden Rechts.

7.2. Die Nutzer müssen die von der Plattform bereitgestellten Daten im Rahmen ihrer Berechtigungen, entsprechend ihrem Zweck und gemäß geltendem Recht verwenden.

7.3. Das unbefugte massenhafte Kopieren, Herunterladen, Sammeln, Verbreiten und Nutzen geschützter Plattformdaten ist untersagt.

7.4. Das Verbot umfasst insbesondere die Verwendung automatisierter Werkzeuge, Skripte, Webcrawler und anderer technischer Methoden zur unbefugten Beschaffung erheblicher Datenmengen.

7.5. Ebenso untersagt ist die Nutzung von Nutzerkonten, verfügbaren Schnittstellen oder technischen Integrationen zur Umgehung von Zugangsbeschränkungen für geschützte Informationsbestände.

B. Arten der Verstöße und Vertragsstrafen

7.6. Nutzer müssen Handlungen unterlassen, die gegen die in diesem Abschnitt bestimmten nicht auf Geldleistung gerichteten Pflichten zum Schutz der Informationsbestände der Plattform verstoßen.

Tabelle 2. Vertragsstrafen bei Verstößen gegen die Regeln zum Schutz der Plattformdaten

Nr. Art des Verstoßes Übliche Bandbreite des geltend gemachten Betrags
1 Unbefugtes massenhaftes Herunterladen von Geschäftspartnerdaten oder geschützten Plattformdatensätzen 1.000–5.000 EUR
2 Systematische Beschaffung und Nutzung von Plattformdaten für unbefugte gewerbliche Zwecke 5.000–10.000 EUR
3 Verkauf, unbefugte Weitergabe an Dritte oder gewerbliche Bereitstellung einer erlangten Plattformdatenbank Bis zu 30.000 EUR

Für Position 3 beträgt die vereinbarte Vertragsstrafe 30.000 EUR; der Betreiber kann einen niedrigeren Betrag verlangen oder auf die Geltendmachung verzichten. Die Ermittlung der vereinbarten Strafen für alle Positionen richtet sich nach § 8.

7.7. Unbefugtes massenhaftes Herunterladen von Daten bedeutet die Beschaffung geschützter Informationsbestände in einem Umfang oder auf eine Art, die über die Berechtigungen des Nutzers hinausgeht, insbesondere bei einem erheblichen Teil einer Datenbank oder wiederholten Vorgängen entgegen den Nutzungsregeln der Plattform.

7.8. Systematische unbefugte gewerbliche Datennutzung bedeutet die wiederholte Beschaffung und Verwendung geschützter Plattformdaten für geschäftliche Tätigkeiten, die nicht von den Berechtigungen des Nutzers umfasst sind.

7.9. Der Verstoß nach Position 3 der Tabelle 2 umfasst insbesondere die unbefugte entgeltliche Bereitstellung einer geschützten Datenbank, den Verkauf ihrer Kopie oder die Weitergabe an Dritte zur gewerblichen Nutzung unter Verletzung der Rechte des Betreibers oder anderer Berechtigter.

7.10. Die in Tabelle 2 aufgeführten Verstöße stellen Verletzungen besonders wichtiger Pflichten zum Schutz der Informationsbestände der Transportplattform dar.

C. Individuelle Beurteilung eines Verstoßes

7.11. Bei der Beurteilung eines Verstoßes berücksichtigt der Betreiber insbesondere:

a) den Umfang der beschafften Daten;

b) die Methode ihrer Beschaffung;

c) die Art ihrer Nutzung;

d) die Häufigkeit der Handlungen;

e) ob die Daten für unbefugte gewerbliche Zwecke verwendet wurden;

f) ob sie Dritten offengelegt wurden;

g) dokumentierte Umstände und Folgen des Verstoßes.

7.12. Wird eine unbefugte massenhafte Datenbeschaffung festgestellt, kann der Betreiber unverzüglich die zum Schutz der Infrastruktur und Informationsbestände der Plattform erforderlichen technischen Maßnahmen ergreifen.

7.13. Dazu können die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Funktionen, die Sperrung verdächtiger Vorgänge oder die vorübergehende Kontosperrung gehören.

7.14. Der Betreiber kann Schadensersatz über den Betrag einer wirksam vereinbarten Vertragsstrafe hinaus verlangen, wenn die Voraussetzungen der Schadensersatzhaftung erfüllt sind. Die Parteien behalten sich das Recht vor, diesen Schadensersatz nach geltendem Recht geltend zu machen.

7.15. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche schließt andere nach geltendem Recht zulässige Maßnahmen nicht aus.

7.16. Dieser Abschnitt beschränkt nicht die rechtmäßige Nutzung von Geschäftspartnerdaten zur Aufnahme und Pflege geschäftlicher Beziehungen oder die Nutzung von Daten auf Grundlage entsprechender Berechtigungen.

7.17. Die bloße Suche nach Geschäftspartnern, das Speichern einzelner für die rechtmäßige Zusammenarbeit erforderlicher Informationen oder die Verwendung eigener Daten beziehungsweise von Informationen, zu denen der Nutzer unabhängig berechtigt ist, stellt keinen Verstoß dar.

7.18. Der Betreiber verhängt für dasselbe Verhalten nicht mehrere Vertragsstrafen allein deshalb, weil es unter mehr als eine Kategorie der Tabelle 2 fällt.

7.19. Erfüllt eine Handlung die Merkmale mehrerer Verstoßkategorien, darf nur eine entsprechend eingeordnete Vertragsstrafe angewendet werden.

7.20. Dieser Abschnitt berührt nicht die Rechte von Nutzern oder anderen Personen aus den Vorschriften zum Schutz von Datenbanken, personenbezogenen Daten oder anderem anwendbaren Recht.

 

§ 8. Höhe der Vertragsstrafen, Währung und Abrechnungsregeln

A. Bestimmung der Strafhöhe

8.1. Alle in diesem Kapitel genannten Vertragsstrafen werden in Euro (EUR) angegeben.

8.2. Damit die Vertragsstrafen bestimmbar sind, vereinbaren die Parteien, dass die für die Verletzung einer bestimmten Pflicht vereinbarte Strafhöhe dem in Tabelle 1 oder Tabelle 2 für diesen Verstoß angegebenen Höchstbetrag entspricht, vorbehaltlich der nachfolgenden Grenzen.

8.3. Bei Vertragsstrafen im Zusammenhang mit einem bestimmten Angebot oder Beförderungsvertrag darf die vereinbarte Vertragsstrafe den Nettofrachtwert, auf den sich der Verstoß bezieht, nicht überschreiten.

8.4. Daher entspricht die vereinbarte Vertragsstrafe für einen Verstoß im Zusammenhang mit einem bestimmten Geschäft dem niedrigeren der folgenden Beträge:

a) dem in Tabelle 1 für diesen Verstoß angegebenen Höchstbetrag;

b) dem betreffenden Nettofrachtwert, ausgedrückt in EUR.

8.5. Liegt der Nettofrachtwert unterhalb der Untergrenze der Bandbreite in Tabelle 1, hat die Begrenzung gemäß Ziffer 8.3 Vorrang; die Strafe darf diesen Frachtwert nicht überschreiten.

8.6. Ist die Fracht in PLN angegeben, wird ihr Nettowert zur Bestimmung der Strafobergrenze anhand des durchschnittlichen EUR-Wechselkurses umgerechnet, den die Polnische Nationalbank in Tabelle A am letzten Geschäftstag vor dem Abschluss des Beförderungsvertrags veröffentlicht hat; betrifft der Verstoß Schritte nach Annahme eines Angebots, die noch nicht zu einem Vertrag geführt haben, ist der Tag der Angebotsannahme maßgeblich.

8.7. Betrifft der Verstoß ein Angebot, das nicht zum Abschluss eines Beförderungsvertrags geführt hat, wird der Nettobetrag des angenommenen Angebots zur Bestimmung des Frachtwertes herangezogen, sofern er zuverlässig ermittelt werden kann.

8.8. Kann der mit dem Verstoß verbundene Frachtwert nicht zuverlässig ermittelt werden, wird nach dem Mechanismus der Ziffern 8.3–8.7 keine Strafe verhängt. Dies schließt angemessene organisatorische Maßnahmen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Ansprüche aus anderen anwendbaren Rechtsgrundlagen nicht aus.

B. Individuelle Entscheidung des Betreibers

8.9. Der Betreiber beurteilt jeden festgestellten Verstoß individuell und entscheidet, ob er die volle vereinbarte Vertragsstrafe geltend macht, den geforderten Betrag verringert oder auf die Geltendmachung verzichtet.

8.10. Bei dieser Entscheidung kann der Betreiber berücksichtigen:

a) Art und Umstände des Verstoßes;

b) den Frachtwert, sofern der Verstoß ein Transportgeschäft betrifft;

c) die Folgen des Verstoßes für die Plattform und ihre Nutzer;

d) Umfang und Häufigkeit festgestellter Unregelmäßigkeiten;

e) Abhilfemaßnahmen des Nutzers;

f) vorgebrachte Erklärungen und Beweise.

8.11. Die individuelle Beurteilung berechtigt den Betreiber nicht, die vereinbarte Vertragsstrafe über den nach Ziffern 8.2–8.8 ermittelten Betrag zu erhöhen.

8.12. Der Betreiber kann einen niedrigeren Betrag als die vereinbarte Vertragsstrafe verlangen, insbesondere innerhalb der in der jeweiligen Tabelle angegebenen Bandbreite.

8.13. Eine Verringerung des geforderten Betrags kommt dem Nutzer zugute und darf seine Verpflichtung nicht erhöhen.

8.14. Teilt der Betreiber dem Nutzer eine endgültige Verringerung der geforderten Strafe mit und zahlt der Nutzer den vereinbarten Betrag innerhalb der gesetzten Frist, macht der Betreiber den verbleibenden Teil der Strafe für denselben Verstoß nicht geltend. Soweit erforderlich, bestätigen die Parteien die Einigung schriftlich oder in dokumentierter Form.

8.15. Der Betreiber kann bei entsprechender Rechtfertigung durch die Umstände vollständig auf die Vertragsstrafe verzichten.

8.16. Die Feststellung der Haftung eines Nutzers und der Anspruchsgrundlage für eine Vertragsstrafe setzt die Erfüllung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im geltenden Recht bestimmten Voraussetzungen voraus.

C. Vertragsstrafen bei Verstößen gegen den Datenbankschutz

8.17. Bei den in Tabelle 2 aufgeführten Verstößen entspricht die vereinbarte Vertragsstrafe dem der jeweiligen Kategorie zugeordneten Höchstbetrag.

8.18. Nach individueller Prüfung kann der Betreiber den geforderten Betrag verringern, ihn aber nicht über die für diesen Verstoß vereinbarte Höhe anheben. Für Position 3 der Tabelle 2 beträgt diese 30.000 EUR.

8.19. Die Obergrenze anhand des Frachtwertes gilt nicht für Vertragsstrafen wegen Verstößen gegen den Datenbankschutz, da diese eigenständige Pflichten der Nutzer gegenüber dem Betreiber betreffen.

8.20. Vertragsstrafen zum Schutz von Datenbanken dürfen nur geltend gemacht werden, wenn das festgestellte Verhalten gegen eine vom Nutzer wirksam übernommene nicht auf Geldleistung gerichtete Pflicht verstößt und die Haftungsvoraussetzungen des geltenden Rechts erfüllt sind.

D. Währungsumrechnung und Forderungseinzug

8.21. Wird eine Vertragsstrafe in PLN abgerechnet, gilt der durchschnittliche EUR-Wechselkurs der Polnischen Nationalbank aus Tabelle A vom letzten Geschäftstag vor Ausstellung der Zahlungsaufforderung.

8.22. Der Betreiber übersendet dem Nutzer eine Zahlungsaufforderung, die insbesondere Folgendes enthält:

a) Angaben zur Identifizierung des Unternehmens;

b) eine Beschreibung des festgestellten Verstoßes;

c) die Benennung der verletzten Pflicht und der einschlägigen Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

d) die Höhe der vereinbarten Vertragsstrafe;

e) den tatsächlich vom Betreiber geforderten Betrag;

f) den Betrag in PLN, wenn in dieser Währung abgerechnet wird;

g) den angewandten Wechselkurs;

h) die Begründung des geforderten Betrags;

i) Zahlungsfrist und Zahlungsweise;

j) Informationen über die Möglichkeit, die Forderung zu bestreiten.

8.23. Die in der Aufforderung angegebene Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage ab Zustellung, sofern das geltende Recht oder eine wirksame Vereinbarung der Parteien nichts anderes vorsieht.

8.24. Eine Vertragsstrafe stellt einen gesonderten Anspruch des Betreibers dar und wird nicht automatisch vom Punkteguthaben des Nutzers abgezogen.

8.25. Die Ausstellung einer Zahlungsaufforderung ist kein rechtskräftiges Gerichtsurteil und nimmt dem Nutzer nicht das Recht, Grund oder Höhe der Forderung zu bestreiten.

8.26. Eine Vertragsstrafe wird nicht allein deshalb fällig, weil ein Nutzer eine Geldschuld nicht erfüllt hat, insbesondere Fracht oder Provision nicht bezahlt hat.

8.27. Dieser Abschnitt schließt das Recht des Nutzers nicht aus, in gesetzlich vorgesehenen Fällen eine gerichtliche Herabsetzung der Vertragsstrafe zu beantragen.

8.28. Bestreitet ein Nutzer Grund oder Höhe einer Vertragsstrafe, kann der Betreiber die Forderung vor dem zuständigen Gericht nach geltendem Recht verfolgen.

 

§ 9. Entscheidungen des Betreibers und Recht auf deren Anfechtung

9.1. Nach Abschluss einer Untersuchung entscheidet der Betreiber, welche weiteren Maßnahmen gegenüber dem Nutzer gegebenenfalls ergriffen werden.

9.2. Die Entscheidung kann Folgendes umfassen:

a) die Feststellung, dass keine Gründe für Maßnahmen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegen;

b) eine Ermahnung oder Verwarnung;

c) die Aufforderung, den Verstoß abzustellen;

d) die Einschränkung bestimmter Berechtigungen;

e) eine vorübergehende Kontosperrung;

f) die Einstellung von Diensten bei Vorliegen geeigneter Gründe;

g) die Geltendmachung einer Vertragsstrafe;

h) andere nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und geltendem Recht zulässige Maßnahmen.

9.3. Eine Entscheidung über die Beschränkung des Zugangs zu Diensten soll angemessen begründet sein und die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen enthalten.

9.4. Ein Nutzer kann beim Betreiber die erneute Prüfung der Entscheidung beantragen oder eine geltend gemachte Forderung bestreiten.

9.5. Im Rahmen des in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Überprüfungsverfahrens kann der Nutzer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Entscheidung Einwendungen einreichen.

9.6. Die Frist nach Ziffer 9.5 beschränkt keine längeren Fristen oder anderen gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Anfechtung von Entscheidungen.

9.7. Der Betreiber prüft die Einwendungen ohne unangemessene Verzögerung unter Berücksichtigung der eingereichten Informationen und Dokumente.

9.8. Nach erneuter Prüfung kann der Betreiber:

a) die bisherige Entscheidung aufrechterhalten;

b) ihren Umfang ändern;

c) die verhängte Beschränkung aufheben;

d) ganz oder teilweise auf die Forderung verzichten;

e) andere durch die Umstände gerechtfertigte Maßnahmen ergreifen.

9.9. Bestreitet der Nutzer Grund oder Höhe einer Vertragsstrafe und erzielen die Parteien keine Einigung, kann der Anspruch vor dem zuständigen Gericht geltend gemacht werden.

9.10. Der Betreiber kann die Berechtigung einer bestrittenen zivilrechtlichen Forderung nicht einseitig und endgültig mit der Wirkung eines rechtskräftigen Gerichtsurteils feststellen.

9.11. Die Weigerung, eine bestrittene Vertragsstrafe freiwillig zu zahlen, stellt für sich genommen keinen ausreichenden Grund für die automatische Löschung eines Kontos dar.

9.12. Unabhängig von einer Streitigkeit über die Vertragsstrafe kann der Betreiber geeignete Maßnahmen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergreifen, sofern sich aus der Art des festgestellten Verstoßes eigenständige, gerechtfertigte Gründe ergeben.

9.13. Das Verfahren dieses Abschnitts ersetzt keine gesetzlich vorgesehenen Verfahren zur Meldung rechtswidriger Inhalte, zur Bearbeitung von Beschwerden oder zur Anfechtung von Entscheidungen, die den Zugang zu Diensten beschränken, soweit diese auf die Plattform Anwendung finden.

9.14. Der Betreiber erfüllt die anwendbaren gesetzlichen Pflichten, Nutzer über Entscheidungen zu informieren, diese zu begründen und geeignete Anfechtungsmöglichkeiten zu ermöglichen.

 

§ 10. Trennung der Haftung nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach Beförderungsverträgen

10.1. Die vom Betreiber durchgeführten Verfahren betreffen die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Transportplattform und die Pflichten der Nutzer gegenüber dem Betreiber.

10.2. Der Betreiber wird nicht allein deshalb Partei von unmittelbar zwischen Unternehmen abgeschlossenen Beförderungsverträgen, weil diese mithilfe von Plattformfunktionen abgeschlossen oder vorbereitet wurden.

10.3. Der Betreiber übernimmt keine Verpflichtungen der Unternehmen hinsichtlich Frachtzahlungen, Durchführung von Beförderungen, Haftung für die Ladung, Fahrzeugwartezeiten, Verspätungen oder sonstiger Ansprüche aus Beförderungsverträgen.

10.4. Streitigkeiten über die Erfüllung von Beförderungsverträgen, die Vergütungszahlung und die Schadenshaftung werden zwischen den betroffenen Unternehmen geklärt und können bei ausbleibender Einigung vor das zuständige Gericht gebracht oder in einem anderen gesetzlich zugelassenen Verfahren behandelt werden.

10.5. Der Betreiber kann die Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch einen Nutzer auch dann beurteilen, wenn zwischen Unternehmen eine gesonderte Streitigkeit aus einem Beförderungsvertrag besteht.

10.6. Die Feststellung eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen klärt nicht automatisch die zivilrechtliche Haftung zwischen den Parteien eines Beförderungsvertrags.

10.7. Maßnahmen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nehmen den Nutzern keine Rechte aus geltendem Recht.

10.8. Der Betreiber kann fortgesetzte Verstöße gegen Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der Regeln über die maximale Zahlungsfrist von 30 Tagen in Kapitel VII, als Grundlage für angemessene organisatorische Maßnahmen behandeln.

10.9. Die bloße verspätete Zahlung der Fracht oder einer anderen Geldschuld rechtfertigt keine Vertragsstrafe zugunsten des Betreibers allein wegen Nichterfüllung dieser Geldschuld.

10.10. Die detaillierten Regeln zur Abgabe und Annahme von Angeboten, zum Abschluss von Beförderungsverträgen und zur Meldung von Geschäften ergeben sich aus Kapitel IV dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10.11. Die allgemeinen Rechte und Pflichten der Nutzer sowie die Regeln der ordnungsgemäßen Nutzung sind in Kapitel VII geregelt.

10.12. Die Haftung des Betreibers für seine eigenen Dienste richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Kapitel XII, sowie nach geltendem Recht.

10.13. Die Vertragsstrafen dieses Kapitels dürfen nur geltend gemacht werden, wenn die ihnen zugrunde liegenden Bestimmungen das Unternehmen wirksam binden und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

10.14. Änderungen am Katalog der Verstöße oder an der Höhe von Vertragsstrafen rechtfertigen nicht, Nutzern neue Strafen für Ereignisse aufzuerlegen, die vor dem wirksamen Inkrafttreten der betreffenden Bestimmungen eingetreten sind.

10.15. Nicht in diesem Kapitel geregelte Fragen richten sich nach den übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und geltendem Recht.

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KAPITEL IX. INKASSO UND FORDERUNGSBEITREIBUNG

§ 1. Geltungsbereich und allgemeine Grundsätze

1.1. Dieses Kapitel regelt die Beitreibung dem Betreiber zustehender Forderungen sowie die Möglichkeit, dass Idea Business Sp. z o.o. auf Auftrag eines Nutzers, der aus einem Beförderungsvertrag Gläubiger ist, eine gesonderte kostenpflichtige außergerichtliche Inkassodienstleistung erbringt.

1.2. Der Betreiber ist nicht Partei der zwischen Nutzern geschlossenen Beförderungsverträge und übernimmt weder eine Gewähr für deren Erfüllung noch für die Zahlungsfähigkeit von Geschäftspartnern. Die Annahme eines Inkassoauftrags bedeutet weder eine Schuldübernahme noch die Stellung einer Bürgschaft oder eine Garantie für die Beitreibung.

1.3. Forderungen aus Beförderungsverträgen stehen unmittelbar den jeweiligen Vertragsparteien zu. Forderungen des Betreibers, einschließlich Provisionen und wirksam vereinbarter Vertragsstrafen, sind von Frachtforderungen getrennt.

1.4. Der Betreiber kann die Annahme eines Inkassoauftrags ablehnen. Allein die Registrierung oder Verifizierung eines Nutzers begründet keinen Anspruch auf Inkassodienstleistungen.

§ 2. Inkassoauftrag im Namen des Gläubigers

2.1. Ein Nutzer mit einer überfälligen und durchsetzbaren Forderung aus einem Beförderungsvertrag, der infolge einer Anzeige auf der Plattform geschlossen wurde, kann den Betreiber um außergerichtliche Beitreibungsmaßnahmen ersuchen.

2.2. Jede Inkassodienstleistung erfordert einen gesonderten Vertrag zwischen dem Gläubiger und Idea Business Sp. z o.o. sowie eine entsprechende Vollmacht, sofern Handlungen im Namen des Gläubigers vorgenommen werden sollen.

2.3. Vor der Annahme eines Auftrags kann der Betreiber insbesondere den Beförderungsvertrag, die Rechnung, Leistungsnachweise, Unterlagen zur Fälligkeit, Angaben zu bisherigen Zahlungen und einschlägige Korrespondenz verlangen.

2.4. Der Betreiber kann insbesondere Prüfhandlungen vornehmen, Zahlungsaufforderungen versenden, den Schuldner im Rahmen der erteilten Vollmacht kontaktieren und den Gläubiger über die Ergebnisse unterrichten.

2.5. Die erste Zahlungsaufforderung, die der Betreiber im Rahmen eines angenommenen Auftrags versendet, kann eine Frist von fünf Arbeitstagen ab Zustellung zur freiwilligen Zahlung vorsehen, sofern eine gesonderte Vereinbarung oder das geltende Recht nichts anderes verlangt.

2.6. Die in diesem Abschnitt beschriebene Dienstleistung umfasst nicht automatisch die Vertretung in Gerichts- oder Vollstreckungsverfahren. Gerichtliche Tätigkeiten und Vertretung dürfen ausschließlich von hierzu gesetzlich befugten Personen auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen übernommen werden.

§ 3. Vergütung von Idea Business bei erfolgreicher Forderungsbeitreibung

3.1. Schließen die Parteien einen gesonderten Inkassovertrag zu den Bedingungen dieses Abschnitts, beträgt die Vergütung von Idea Business Sp. z o.o. 15 % der infolge der beauftragten Maßnahmen tatsächlich eingezogenen Hauptforderung, mindestens jedoch 250 PLN netto je erfolgreich erledigtem Auftrag, zuzüglich gegebenenfalls anfallender Mehrwertsteuer.

3.2. Die Vergütung schuldet der Gläubiger, nicht der Schuldner. Sie wird bei vollständigem oder teilweisem erfolgreichem Einzug der Hauptforderung nach Maßgabe der im gesonderten Inkassovertrag vereinbarten Bedingungen und Regeln für die Zuordnung von Zahlungen fällig. Bei Ratenzahlungen fällt die Mindestvergütung von 250 PLN netto einmal pro Auftrag und nicht pro Zahlung an.

3.3. Wird kein Teil der Hauptforderung beigetrieben, fällt keine Erfolgsvergütung an. Entgelte für zusätzliche Tätigkeiten oder Auslagen dürfen nur berechnet werden, wenn sie zuvor ausdrücklich in einem gesonderten Vertrag vereinbart wurden und gesetzlich zulässig sind.

3.4. Die Vergütung von Idea Business wird nicht automatisch zur Schuld des Schuldners hinzugerechnet. Allein der Abschluss eines Inkassovertrags durch den Gläubiger verpflichtet den Schuldner nicht, an Idea Business 15 % des Betrags oder mindestens 250 PLN zu zahlen.

3.5. Der gesonderte Inkassovertrag regelt insbesondere die Abrechnung von Zahlungen unmittelbar auf das Konto des Gläubigers, den Vollmachtsumfang, die Berechnungsgrundlage der Vergütung und die Dokumentation der Ergebnisse. Ohne eine geeignete gesetzliche und vertragliche Grundlage darf der Betreiber seine Vergütung nicht von dem Gläubiger zustehenden Beträgen abziehen.

§ 4. Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner

4.1. Der Schuldner schuldet dem Gläubiger die Hauptforderung und sonstige nach dem Vertrag und dem geltenden Recht geschuldete Beträge, einschließlich einschlägiger Verzugszinsen.

4.2. Soweit das polnische Gesetz zur Bekämpfung übermäßiger Zahlungsverzögerungen im Geschäftsverkehr Anwendung findet, kann dem Gläubiger gemäß Artikel 10 dieses Gesetzes, abhängig von der Höhe der Geldleistung, eine gesetzliche Entschädigung für Beitreibungskosten in Höhe von 40 EUR, 70 EUR oder 100 EUR zustehen.

4.3. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch steht dem Gläubiger zu und geht nicht automatisch auf Idea Business über. Eine Entschädigung nach Artikel 10 Absatz 4 des genannten Gesetzes wird nicht an den Betreiber abgetreten.

4.4. Der Gläubiger kann gerechtfertigte, tatsächlich entstandene Inkassokosten über die gesetzliche Pauschale hinaus verlangen, wenn das auf die Transaktion anwendbare Recht dies erlaubt. Die vertragliche Vergütung von Idea Business in Höhe von 15 % beweist für sich genommen nicht, dass der Schuldner diesen Gesamtbetrag automatisch schuldet.

4.5. Der Betreiber entscheidet nicht mit der Wirkung eines rechtskräftigen Urteils über Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner. Im Streitfall werden deren Bestehen und Höhe durch das zuständige Gericht oder eine andere befugte Stelle festgestellt.

4.6. Soweit gesetzlich untersagt, darf der Gläubiger keinen mehrfachen Ersatz derselben Kosten erhalten. Ansprüche aus grenzüberschreitenden Geschäften sind nach dem auf die Forderung anwendbaren Recht zu beurteilen.

§ 5. Streitige Forderungen und Maßnahmen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

5.1. Bestreitet der Schuldner eine Forderung, kann der Betreiber von den betroffenen Nutzern Erklärungen und Nachweise anfordern und die in einem gesonderten Inkassovertrag vorgesehenen Maßnahmen durchführen.

5.2. Der bloße Zahlungsrückstand, der Erhalt einer Zahlungsaufforderung oder die Mitteilung eines Streits durch den Schuldner führt nicht automatisch zur Aussetzung oder Sperrung eines Kontos.

5.3. Deuten die vorliegenden Nachweise auf einen schwerwiegenden oder fortgesetzten Verstoß gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Grundsätze einer fairen Zusammenarbeit hin, kann der Betreiber unabhängig vom Inkasso das Verfahren nach Kapitel VIII einleiten und gerechtfertigte Maßnahmen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergreifen, einschließlich der sofortigen Beschränkung oder Sperrung eines Kontos, soweit gesetzlich zulässig.

5.4. Bei einer Gefährdung der Sicherheit oder festgestellten schwerwiegenden Missbräuchen darf der Betreiber die Maßnahmen auf weitere einschlägige Konten desselben Unternehmens erstrecken, sofern dies verhältnismäßig, gerechtfertigt und mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht vereinbar ist.

5.5. Der Nutzer kann eine Entscheidung nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Kapitel VIII anfechten. Die Haftung des Betreibers für eigene Entscheidungen richtet sich nach Kapitel XII.

5.6. Die Sperrung eines Kontos lässt Verpflichtungen aus bereits geschlossenen Beförderungsverträgen unberührt. Soweit gesetzlich zulässig und mit den Sicherheitsanforderungen vereinbar, stellt der Betreiber einen geeigneten Zugang zu den zur Abrechnung bereits durchgeführter Beförderungen erforderlichen Unterlagen bereit.

§ 6. Forderungen des Betreibers und Anspruchsdurchsetzung

6.1. Idea Business Sp. z o.o. darf in eigenem Namen überfällige Forderungen aus Dienstleistungen, Provisionen und wirksam vereinbarten Vertragsstrafen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht beitreiben.

6.2. Der Betreiber darf Zahlungsaufforderungen versenden, gesetzlich geschuldete Zinsen berechnen, zulässige außergerichtliche Inkassomaßnahmen durchführen und Ansprüche vor dem zuständigen Gericht geltend machen.

6.3. Gerichts- und Vollstreckungskosten werden nach geltendem Recht verteilt; sie werden nicht allein deshalb automatisch Teil der Forderung, weil sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt werden.

6.4. Keine Bestimmung dieses Kapitels beschränkt das Recht der Nutzer, eigene Ansprüche geltend zu machen oder gesetzlich zulässige Maßnahmen zur Sicherung ihrer Forderungen zu ergreifen.

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KAPITEL X. SCHUTZ DES PORTALS VOR RECHTSWIDRIGEN INHALTEN

Die Bestimmungen dieses Kapitels entsprechen der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (im Folgenden „Gesetz über digitale Dienste“ oder „DSA“), die seit dem 17. Februar 2024 gilt, und betreffen rechtswidrige Inhalte.

1. Pflichten des Nutzers. Der Nutzer hat das Portal im Einklang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Rechtsvorschriften, den guten Sitten, den Regeln des lauteren Wettbewerbs und unter Wahrung der Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums Dritter, ihrer Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes zu nutzen. Er darf keine rechtswidrigen Inhalte über das Portal veröffentlichen.

2. Begriff der rechtswidrigen Inhalte. „Rechtswidrige Inhalte“ sind Informationen, die als solche oder durch Bezugnahme auf eine Tätigkeit, einschließlich des Verkaufs von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen, nicht mit dem Unionsrecht oder dem mit dem Unionsrecht im Einklang stehenden Recht eines Mitgliedstaats vereinbar sind, unabhängig vom jeweiligen Gegenstand oder der Art des Rechts.

3. Befugnisse des Betreibers. Der Betreiber darf nach Treu und Glauben aus eigener Initiative Untersuchungen durchführen oder andere Maßnahmen ergreifen, um rechtswidrige Inhalte zu erkennen, festzustellen, zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren. Er darf außerdem die zur Einhaltung des Unionsrechts und des unionsrechtskonformen nationalen Rechts einschließlich des DSA notwendigen Maßnahmen ergreifen. Solche Tätigkeiten berühren die Haftungsbefreiung des Betreibers gemäß Artikel 6 Absatz 1 DSA für auf Nutzerwunsch gespeicherte Informationen nicht.

4. Inhaltsmoderation. Inhalte können durch Menschen oder algorithmisch mittels automatisierter Prüfung und Kennzeichnung ungeeigneter oder unzulässiger Äußerungen moderiert werden.

5. Meldung rechtswidriger Inhalte. Ein Nutzer kann dem Betreiber über die Kontaktstelle konkrete Informationen melden, die er selbst oder eine andere Person oder Einrichtung für rechtswidrig hält.

6. Kontaktstelle. Der Betreiber benennt als Kontaktstelle für die unmittelbare Kommunikation zur Anwendung des DSA. Sie ermöglicht den direkten Kontakt zwischen dem Betreiber und den Behörden der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Gremium für digitale Dienste und den Nutzern. Die Kommunikation ist in polnischer oder englischer Sprache möglich.

7. Inhalt einer Meldung. Eine Meldung rechtswidriger Inhalte muss enthalten:

7.1. Eine hinreichend begründete Erläuterung, warum die meldende Person oder Einrichtung die betreffenden Informationen als rechtswidrig ansieht.

7.2. Eine eindeutige Angabe des genauen elektronischen Speicherorts der Informationen, z. B. die genaue URL oder die genauen URLs, sowie erforderlichenfalls weitere Informationen zur Identifizierung der rechtswidrigen Inhalte, die der Art des Inhalts und der jeweiligen Dienstleistung angemessen sind.

7.3. Den Namen und die E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Einrichtung, außer bei Meldungen über Informationen, die mutmaßlich eine der in den Artikeln 3–7 der Richtlinie 2011/93/EU genannten Straftaten betreffen.

7.4. Eine Erklärung darüber, dass die meldende Person oder Einrichtung nach Treu und Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Behauptungen richtig und vollständig sind.

8. Eingangsbestätigung. Enthält die Meldung Kontaktdaten des meldenden Nutzers, bestätigt der Betreiber den Eingang. Der Betreiber teilt außerdem unverzüglich seine Entscheidung über die gemeldeten Informationen mit und informiert über verfügbare Rechtsbehelfe. Gegen die Entscheidung des Betreibers kann innerhalb von 14 Tagen unter Angabe von Datum und Inhalt der Entscheidung eine Beschwerde an gerichtet werden.

9. Bearbeitung von Meldungen. Der Betreiber prüft sämtliche Meldungen und trifft Entscheidungen über die betreffenden Informationen zeitnah, willkürfrei, objektiv und sorgfältig.

10. Ergriffene Maßnahmen. Sobald der Betreiber Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erhält, kann er diese unverzüglich entfernen oder den Zugang dazu sperren. Er begründet eine aufgrund einer Meldung ergangene Entscheidung, soweit sie Folgendes betrifft:

a) Einschränkungen der Sichtbarkeit bestimmter Informationen einschließlich Entfernen, Sperrung des Zugangs oder Herabstufung von Inhalten;

b) Aussetzung, Beendigung oder sonstige Beschränkungen von Geldzahlungen;

c) Aussetzung oder Beendigung der Erbringung einer Dienstleistung ganz oder teilweise;

d) Aussetzung oder Sperrung eines Nutzerkontos.

11. Beschwerdeverfahren. Beschwerden über Maßnahmen oder Unterlassungen des Betreibers nach einer Meldung können entsprechend dem in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Beschwerdeverfahren eingereicht werden.

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KAPITEL XI. URHEBERRECHTLICHE VERMÖGENSRECHTE UND MATERIALNUTZUNG

1. Urheberrechte und sonstige Rechte an der Software, dem Erscheinungsbild des Portals sowie den vom Betreiber oder seinen befugten Auftragnehmern erstellten eigenen Inhalten und Materialien stehen den jeweiligen Rechteinhabern zu. Durch die Nutzung der Plattform werden diese Rechte nicht auf den Nutzer übertragen, sofern die Parteien nichts anderes gesondert und wirksam vereinbaren.

2. Der Nutzer darf Materialien und Funktionen der Plattform im Rahmen ihrer Zweckbestimmung, der erteilten Berechtigungen und des geltenden Rechts verwenden. Das unbefugte Kopieren, Verbreiten und die kommerzielle Verwertung geschützter Ressourcen der Plattform sind untersagt, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen und der Rechte rechtmäßiger Datenbanknutzer.

3. Der Nutzer behält seine Rechte an rechtmäßig ins Portal hochgeladenen Materialien. Soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist, räumt er dem Betreiber eine nicht ausschließliche, unentgeltliche Lizenz oder eine entsprechende Befugnis ein, diese Materialien gemäß den gewählten Funktionen und Zugangsberechtigungen technisch zu erfassen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verarbeiten, anzuzeigen und befugten Empfängern zugänglich zu machen.

4. Die in Ziffer 3 genannte Erlaubnis beschränkt sich auf das zur Erbringung der Dienstleistungen, Datensicherheit, zum ordnungsgemäßen Betrieb des Portals und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Betreibers Erforderliche. Sie ist keine allgemeine Einwilligung zur unbeschränkten Verbreitung oder zum Verkauf von Nutzermaterialien an Dritte.

5. Betriebs- und Beförderungsunterlagen, insbesondere UPPT-Verträge, CMR-Frachtbriefe, Rechnungen, Frachtdaten und in der Dokumentenbank gespeicherte Dokumente, werden vom Betreiber nicht allein aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Werbezwecken verwendet oder zu kommerziellen Zwecken an Dritte weitergegeben. Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der Leistungserbringung, der Berechtigungen der Beteiligten und der geltenden gesetzlichen Verpflichtungen.

6. Die Nutzung von Namen, Marken, Fotografien und anderen Materialien des Nutzers in gesonderten Werbematerialien erfordert eine geeignete Rechtsgrundlage und, soweit vorgeschrieben, die vorherige Einwilligung oder gesonderte Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers.

7. Der Nutzer erklärt, dass er über die notwendigen Rechte und Rechtsgrundlagen verfügt, um Inhalte und Dokumente ins Portal hochzuladen und die zur Erbringung der gewählten Dienstleistung erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für Verletzungen von Rechten Dritter haftet er nach geltendem Recht.

8. Dieses Kapitel beschränkt keine Rechte der Nutzer oder anderer Personen aus den Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten, Geschäftsgeheimnisse, Datenbanken oder anderen zwingenden Rechtsvorschriften.

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KAPITEL XII. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG DES BETREIBERS

§ 1. Stellung und Rolle des Betreibers der Transportplattform

1.1. Betreiber der Transportplattform ist Idea Business Sp. z o.o., die den Nutzern elektronische Dienste nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbringt.

1.2. Die Transportplattform ist eine IT-Umgebung, die Unternehmen ermöglicht, geschäftliche Zusammenarbeit aufzunehmen, Transportanzeigen zu veröffentlichen, Angebote abzugeben und anzunehmen, Beförderungsverträge vorzubereiten und zu dokumentieren sowie zusätzliche Funktionen zur Unterstützung der Transportorganisation zu nutzen.

1.3. Der Betreiber stellt die technische Infrastruktur und Werkzeuge für die Nutzung der Plattformdienste bereit, ist jedoch grundsätzlich nicht Partei der zwischen Nutzern geschlossenen Beförderungsverträge.

1.4. Die bloße Bereitstellung von Werkzeugen zur Vorbereitung, zum Abschluss, zur Dokumentation oder zur Verwaltung eines Beförderungsvertrags bedeutet nicht, dass der Betreiber:

a) zum Auftraggeber oder Frachtführer wird;

b) Pflichten einer der Parteien aus einem Beförderungsvertrag übernimmt;

c) die Durchführung einer Beförderung garantiert;

d) die Zahlung des Beförderungsentgelts garantiert;

e) die Haftung für das beförderte Gut übernimmt;

f) für Verpflichtungen der Nutzer einsteht;

g) sich verpflichtet, Schäden aus der Nichterfüllung von Verträgen zwischen Unternehmen zu ersetzen.

1.5. Bei eigenständig über die Plattform zwischen Nutzern abgeschlossenen Geschäften handelt der Betreiber weder als Frachtführer noch als Spediteur.

1.6. Durch die Nutzung der Plattform entsteht zwischen dem Betreiber und einem Nutzer kein Arbeits-, Gesellschafts-, Handelsvertreter-, Vertretungs-, Geschäftspartnerschafts- oder sonstiges Rechtsverhältnis über das aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem gesonderten Vertrag entstehende Verhältnis hinaus.

1.7. Der Betreiber kann gesonderte Zusatzleistungen zu den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den jeweiligen Leistungsbedingungen festgelegten Voraussetzungen anbieten.

1.8. Die Haftung des Betreibers für eigene Verpflichtungen bleibt von der Haftung der Nutzer aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen getrennt.

 

§ 2. Haftung für Anzeigen, Angebote und Informationen der Nutzer

2.1. Die Nutzer sind selbst für die Wahrheit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der Informationen verantwortlich, die sie über die Transportplattform veröffentlichen oder übermitteln.

2.2. Die Verantwortung nach Ziffer 2.1 betrifft insbesondere Angaben über:

a) angebotene Ladungen und verfügbare Fahrzeuge;

b) Lade- und Entladetermine sowie -orte;

c) technische Spezifikationen und Eigenschaften der Ladung;

d) Gewicht, Abmessungen und Art der beförderten Güter;

e) Anforderungen an das Fahrzeug;

f) das angebotene Frachtentgelt;

g) die Bedingungen der Beförderungsdurchführung;

h) Zahlungsbedingungen;

i) Angaben zu Unternehmen und in deren Namen handelnden Personen;

j) sonstige für die Aufnahme und Durchführung der Zusammenarbeit wesentliche Informationen.

2.3. Der Betreiber gewährleistet weder die Richtigkeit der von Nutzern eigenständig veröffentlichten Informationen noch deren tatsächliche Fähigkeit, die angebotenen Leistungen zu erbringen.

2.4. Die Veröffentlichung einer Anzeige oder eines Angebots auf der Plattform stellt keine Bestätigung des Betreibers dar, dass sämtliche darin enthaltenen Angaben den Tatsachen entsprechen.

2.5. Der Betreiber kann Mechanismen zur Datenkontrolle, Informationsüberprüfung und Verhinderung der Veröffentlichung von Inhalten einsetzen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen.

2.6. Die Einführung solcher Kontrollen bedeutet nicht, dass der Betreiber die Verantwortung für die Richtigkeit sämtlicher Nutzerangaben übernimmt.

2.7. Der Betreiber ist nicht zur allgemeinen vorgängigen Überwachung sämtlicher auf Veranlassung der Nutzer gespeicherten Informationen verpflichtet; gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.

2.8. Erhält der Betreiber Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, ergreift er geeignete Maßnahmen nach geltendem Recht, insbesondere dem Gesetz über digitale Dienste (DSA), soweit dieses auf die erbrachten Dienste Anwendung findet.

2.9. Regeln zur Meldung und Moderation rechtswidriger Inhalte enthält Kapitel X dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.10. Für eigene Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit der Zugänglichmachung, Verarbeitung oder Moderation von Inhalten haftet der Betreiber im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.

 

§ 3. Haftung für Abschluss und Durchführung von Beförderungsverträgen

3.1. Zwischen Nutzern der Transportplattform geschlossene Beförderungsverträge begründen eigenständige Rechtsverhältnisse zwischen den beteiligten Unternehmen.

3.2. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus dem Beförderungsvertrag und dem anwendbaren Recht, insbesondere dem Transportrecht, dem polnischen Zivilgesetzbuch sowie gegebenenfalls der CMR-Konvention.

3.3. Der Betreiber garantiert nicht die ordnungsgemäße Erfüllung der zwischen Nutzern abgeschlossenen Beförderungsverträge.

3.4. Insbesondere übernimmt der Betreiber keine Haftung für:

a) Nichtdurchführung oder nicht ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung;

b) verspätete Bereitstellung eines Fahrzeugs;

c) Nichteinhaltung von Lade- oder Entladefristen;

d) Beschädigung, Verlust oder Fehlmengen der Ladung;

e) unzureichende Sicherung der Güter;

f) unsachgemäßen Fahrzeugeinsatz;

g) das Fehlen erforderlicher Genehmigungen oder Berechtigungen;

h) Unregelmäßigkeiten in den von den Parteien erstellten Transportdokumenten;

i) Nichtzahlung des Frachtentgelts;

j) verspätete Begleichung fälliger Beträge;

k) andere Verletzungen von Pflichten aus Beförderungsverträgen.

3.5. Für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung einer Beförderung haftet die jeweilige Vertragspartei nach den Vertragsbedingungen und dem geltenden Recht.

3.6. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Zahlungsfähigkeit der Unternehmen, die die Plattform nutzen.

3.7. Der Betreiber übernimmt keine Pflicht zur Zahlung der dem Frachtführer zustehenden Vergütung, auch wenn der Vertrag über das UPPT-System geschlossen wurde.

3.8. Frachtzahlungen und etwaige Vorauszahlungen werden unmittelbar zwischen den Parteien des Beförderungsvertrags abgerechnet, sofern nicht eine gesonderte, ausdrücklich angebotene Dienstleistung ein anderes Abrechnungsmodell vorsieht.

3.9. Der Betreiber haftet nicht für die Nichtzahlung durch den Auftraggeber, kann jedoch gegenüber einem Nutzer, der gegen die Regeln redlicher Zusammenarbeit verstößt, Maßnahmen nach Kapiteln VII und VIII dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergreifen.

3.10. Der Betreiber kann Meldungen über unredliche Praktiken von Nutzern überprüfen, wird dadurch jedoch nicht Partei von Streitigkeiten über Forderungen aus Beförderungsverträgen.

3.11. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, für Nutzer Gerichts-, Schieds- oder Inkassoverfahren zu führen, vorbehaltlich etwaiger wirksam auf entsprechender Rechtsgrundlage übernommener gesonderter Verpflichtungen.

3.12. Dieser Abschnitt schließt die Haftung des Betreibers für die nicht ordnungsgemäße Erbringung eigener elektronischer Dienste nicht aus, soweit diese nach geltendem Recht besteht.

 

§ 4. Unternehmensprüfung und fehlende Zuverlässigkeitsgarantie

4.1. Die Transportplattform wendet Verfahren zur Überprüfung von Unternehmen nach den Regeln in Kapitel II dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

4.2. Die Überprüfung soll das Risiko verringern, dass die Plattform von unbefugten Personen und Stellen mit unrichtigen Angaben genutzt wird.

4.3. Eine erfolgreiche Unternehmensprüfung bedeutet, dass der Betreiber das in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehene Prüfverfahren abgeschlossen und den entsprechenden Status verliehen hat.

4.4. Die erfolgreiche Unternehmensprüfung stellt nicht dar:

a) eine Garantie der Zahlungsfähigkeit;

b) eine Garantie fristgerechter Zahlungen;

c) eine Garantie ordnungsgemäßer Durchführung der Beförderung;

d) eine Garantie für die Verbindlichkeiten des Unternehmens;

e) eine Garantie des dauerhaften Bestehens aller für die Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen;

f) eine Garantie, dass das Unternehmen künftig nicht gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder das Gesetz verstößt.

4.5. Für spätere Änderungen der finanziellen, organisatorischen oder rechtlichen Verhältnisse eines überprüften Unternehmens haftet der Betreiber nicht, sofern sich eine Haftung nicht aus eigenem Handeln oder Unterlassen oder dem geltenden Recht ergibt.

4.6. Nutzer müssen bei der Auswahl von Geschäftspartnern und beim Abschluss von Beförderungsverträgen die gebotene Sorgfalt walten lassen.

4.7. Der Betreiber kann eine zusätzliche Überprüfung durchführen, wenn er glaubhafte Informationen über einen möglichen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Verlust einer erforderlichen Unternehmensberechtigung erhält.

4.8. Der Betreiber hat seine eigenen Prüfverfahren im durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das geltende Recht vorgeschriebenen Umfang ordnungsgemäß durchzuführen.

4.9. Die Gewährung des Zugangs zu einer Privaten Frachtenbörse oder die Einladung durch ein anderes Unternehmen garantiert für sich genommen weder Zuverlässigkeit noch Zahlungsfähigkeit noch die Erfüllung künftiger Pflichten des Nutzers.

4.10. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Entscheidungen des Inhabers einer Privaten Frachtenbörse über die Auswahl von Geschäftspartnern und die Zusammenarbeit mit ihnen; die Haftung für eigene Handlungen und Unterlassungen bleibt unberührt.

 

§ 5. Haftung für das UPPT-System, CMR-Frachtbriefe und das Fahrerportal

A. UPPT-System

5.1. Der Betreiber stellt im UPPT-System Werkzeuge zur Vorbereitung, Dokumentation und Verwaltung von Beförderungsverträgen bereit.

5.2. Das UPPT-System verwendet von Nutzern bereitgestellte Daten sowie Informationen aus den entsprechenden Plattformfunktionen.

5.3. Die Nutzer sind für die Richtigkeit der bei der Vertragserstellung eingegebenen, bestätigten oder geänderten Daten und für deren Übereinstimmung mit den tatsächlichen Vereinbarungen verantwortlich.

5.4. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Ungenauigkeiten, die ausschließlich auf fehlerhafte, unvollständige oder sachlich unrichtige Nutzerangaben zurückzuführen sind.

5.5. Die Parteien sollten den Vertrag prüfen, bevor sie Schritte zu seinem Abschluss oder seiner Genehmigung unternehmen.

5.6. Der Betreiber ist für die ordnungsgemäße Funktion seiner eigenen technischen UPPT-Mechanismen im durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das geltende Recht vorgeschriebenen Umfang verantwortlich.

5.7. Der Betreiber schließt eine Haftung für Fehler durch unrichtige Verarbeitung, Speicherung oder Erzeugung von Daten durch das System nicht aus, soweit sie nach geltendem Recht besteht.

B. CMR- und nationale Frachtbriefe

5.8. Der Betreiber stellt Werkzeuge zur Erstellung, Ergänzung, Bestätigung und Speicherung von Transportdokumenten bereit, einschließlich CMR- und nationaler Frachtbriefe.

5.9. Die jeweiligen Parteien sind nach geltendem Recht für die Richtigkeit der Angaben zur Beförderung, Ladung, zum Absender, Empfänger, Frachtführer und zu anderen dokumentierten Umständen verantwortlich.

5.10. Der Betreiber prüft nicht selbst den tatsächlichen Zustand, die Menge, das Gewicht oder die Vollständigkeit der Ladung sowie den tatsächlichen Ablauf der Be- und Entladung.

5.11. Die Eingabe von Informationen in einen Frachtbrief durch einen Nutzer stellt für sich genommen keine eigenständige Überprüfung durch den Betreiber dar.

5.12. Der Betreiber ist für die ordnungsgemäße Funktion seiner eigenen Mechanismen zur Erstellung und Verwaltung von Dokumenten im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang verantwortlich.

5.13. Die Bereitstellung von Werkzeugen zur Erfassung von Unterschriften und Bestätigungen bedeutet nicht, dass der Betreiber einen qualifizierten elektronischen Signaturdienst anbietet oder die Identität sämtlicher Unterzeichner garantiert.

5.14. Die Rechtswirkungen von Unterschriften, Bestätigungen und elektronischen Dokumenten beurteilen sich nach geltendem Recht.

C. Fahrerportal und Überwachung der Beförderungsphasen

5.15. Das Fahrerportal ermöglicht die Übermittlung von Informationen über die einzelnen Phasen einer Beförderung.

5.16. Die über das Fahrerportal übermittelten Informationen können die voraussichtliche Ankunftszeit, die Ankunft am Ort, Beginn und Abschluss der Be- oder Entladung sowie Verspätungsmeldungen umfassen.

5.17. Der Betreiber garantiert nicht, dass die vom Fahrer oder anderen Beförderungsbeteiligten bereitgestellten Angaben stets den tatsächlichen Transportablauf wiedergeben.

5.18. Die unterlassene Aktualisierung eines Beförderungsstatus oder eine verspätete Informationsübermittlung durch den Fahrer weist nicht automatisch auf eine Systemstörung hin.

5.19. Die ordnungsgemäße Nutzung des Fahrerportals erfordert ein geeignetes Gerät, eine Internetverbindung und die Erteilung entsprechender Berechtigungen an den Fahrer über den bereitgestellten Link.

5.20. Wer einem Fahrer einen Link zum Fahrerportal übermittelt, muss angemessene Sorgfalt darauf verwenden, dass dieser einer befugten Person zur Verfügung gestellt wird.

5.21. Der Betreiber ist für seine eigenen Zugangskontroll- und Sicherheitsmechanismen des Fahrerportals im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang verantwortlich.

5.22. Die Überwachung von Beförderungsphasen hat informierenden und unterstützenden Charakter und gewährleistet für sich genommen keine vertragsgemäße Durchführung der Beförderung.

5.23. Systemaufzeichnungen über Beförderungen können als Beweismittel verwendet werden; ihr Beweiswert wird nach geltendem Recht beurteilt.

D. Automatisierte Funktionen

5.24. Der Betreiber kann Werkzeuge anbieten, die bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit Angeboten und Verträgen automatisieren, insbesondere den Frachtassistenten und die Funktion „Fracht annehmen“.

5.25. Automatisierte Systemhandlungen auf Grundlage der Nutzereinstellungen bedeuten nicht, dass der Betreiber selbst zur Partei des Geschäfts wird.

5.26. Die Nutzer sind für die Auswahl und Genehmigung der von ihnen innerhalb der verfügbaren Funktionen selbst konfigurierten automatisierten Betriebsparameter verantwortlich.

5.27. Der Betreiber ist für die ordnungsgemäße Umsetzung der genehmigten Einstellungen und Betriebsregeln durch das System im Umfang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des geltenden Rechts verantwortlich.

5.28. Der Betreiber garantiert nicht, dass die Nutzung automatisierter Funktionen zu einer bestimmten Anzahl von Angeboten, zum Abschluss eines Vertrags oder zu einem bestimmten wirtschaftlichen Vorteil führt.

 

§ 6. Haftung im Zusammenhang mit der Dokumentenbank

6.1. Der Betreiber stellt eine Dokumentenbank bereit, mit der bestimmte im Zusammenhang mit der Plattformnutzung stehende Dokumente gespeichert, geteilt, heruntergeladen und exportiert werden können.

6.2. Art und Umfang der gespeicherten Dokumente sowie ihre Verfügbarkeitsdauer ergeben sich aus den Regeln für den jeweiligen Dienst und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6.3. Der Betreiber speichert Dokumente in der Dokumentenbank für den für die jeweilige Funktion vorgesehenen Zeitraum unter Berücksichtigung des geltenden Rechts.

6.4. Gemäß der Aufbewahrungsregelung der Dokumentenbank:

a) ist für den 90. Tag vorgesehen, dass die vom Aufbewahrungsmechanismus erfassten Unterlagen nach den Regeln der Dokumentenbank automatisch an den berechtigten Nutzer versandt werden;

b) erfolgt die planmäßige Löschung der Unterlagen aus der Dokumentenbank am 121. Tag, soweit keine gesetzliche Pflicht zur weiteren Aufbewahrung besteht.

6.5. Nutzer müssen Unterlagen, die sie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist der Dokumentenbank verwenden möchten, rechtzeitig herunterladen.

6.6. Die Nutzung der Dokumentenbank entbindet ein Unternehmen nicht von gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.

6.7. Die Nutzer sind selbst für die Erfüllung ihrer betrieblichen Archivierungspflichten verantwortlich.

6.8. Der Betreiber garantiert keine unbegrenzte Aufbewahrung von Dokumenten mit befristeter Speicherdauer.

6.9. Die Löschung von Unterlagen gemäß einer ordnungsgemäß festgelegten Aufbewahrungsregelung stellt für sich genommen keine mangelhafte Leistungserbringung dar.

6.10. Der Betreiber ist für die Sicherheit und ordnungsgemäße Funktion seiner eigenen Mechanismen zur Speicherung und Freigabe von Dokumenten im gesetzlich erforderlichen Umfang verantwortlich.

6.11. Dieser Abschnitt schließt eine Haftung des Betreibers für unbefugte Löschung, Verlust oder unsachgemäße Offenlegung von Dokumenten nicht aus, soweit diese nach geltendem Recht besteht.

6.12. Der Betreiber kann Dokumentenexportfunktionen anbieten, einschließlich des Herunterladens von PDF-Dateien und Archivpaketen mit Dokumenten und verfügbaren Angaben zu deren Bearbeitungsverlauf.

6.13. Der Betreiber garantiert nicht, dass vom Nutzer heruntergeladene Dokumente innerhalb seiner eigenen IT-Infrastruktur ordnungsgemäß gespeichert oder gesichert werden.

 

§ 7. Haftung für externe Systeme, Karten und Integrationen

7.1. Bestimmte Funktionen der Transportplattform können Dienste, Daten oder Infrastruktur unabhängiger externer Anbieter nutzen.

7.2. Dies betrifft insbesondere:

a) Karten- und Routenplanungsdienste;

b) Telekommunikationsinfrastruktur;

c) E-Mail-Dienste;

d) Hostingdienste;

e) Zahlungssysteme;

f) externe ERP- und TMS-Systeme;

g) andere zur Bereitstellung bestimmter Funktionen genutzte Dienste.

A. Karten und Routenplanung

7.3. Angaben zu Entfernungen, Routen und geschätzten Fahrzeiten dienen der Orientierung.

7.4. Der Betreiber garantiert nicht, dass die vom System angezeigten Entfernungen und Routen stets die tatsächlichen Straßenverhältnisse und technischen Möglichkeiten eines bestimmten Fahrzeugs widerspiegeln.

7.5. Nutzer müssen die Durchführbarkeit einer Beförderung selbst beurteilen und dabei geltendes Recht, Straßenbeschränkungen, zulässige Gewichte und Abmessungen sowie andere erhebliche Umstände berücksichtigen.

7.6. Daten externer Kartensysteme gewährleisten nicht, dass eine Beförderung auf einer bestimmten Route durchgeführt werden kann.

B. ERP-/TMS-Integrationen

7.7. Der Betreiber kann Werkzeuge zur Ausfuhr und Übermittlung von Daten an externe IT-Systeme bereitstellen.

7.8. Integrationen können Datenübertragungen in den Formaten CSV, PDF, JSON, XML sowie in anderen vom Betreiber angebotenen Formaten umfassen.

7.9. Der Betreiber ist für die ordnungsgemäße Funktion seiner eigenen Export- und Integrationsmechanismen im Umfang der Leistungsbedingungen und des geltenden Rechts verantwortlich.

7.10. Der Betreiber garantiert weder den unterbrechungsfreien Betrieb noch die technische Unveränderlichkeit unabhängiger ERP-/TMS-Systeme.

7.11. Der Betreiber haftet nicht für Fehler, die ausschließlich aus einer fehlerhaften Konfiguration externer Software durch den Nutzer oder aus Änderungen eines unabhängigen Anbieters entstehen, wenn der Betreiber für diese Umstände gesetzlich nicht verantwortlich ist.

7.12. Änderungen externer technischer Schnittstellen können Aktualisierungen der Plattformadapter oder anderer Integrationsmechanismen erforderlich machen.

C. Zahlungssysteme

7.13. Zahlungen für bestimmte Plattformdienste können je nach verfügbaren Zahlungsmethoden über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden, insbesondere PayPal oder Przelewy24.

7.14. Der Betreiber ist für seine eigenen Pflichten hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abrechnung der gegenüber Nutzern erbrachten Leistungen verantwortlich.

7.15. Der Betreiber garantiert weder den unterbrechungsfreien Betrieb unabhängiger Zahlungssysteme noch Bearbeitungszeiten von Transaktionen, die ausschließlich von diesen Anbietern abhängen.

7.16. Dieser Abschnitt schließt die Haftung des Betreibers für eigene Handlungen und Unterlassungen oder eine gesetzliche Haftung für bei der Erfüllung seiner Pflichten eingesetzte Personen nicht aus.

 

§ 8. Haftung für Systembenachrichtigungen

8.1. Die Transportplattform verfügt über ein Benachrichtigungssystem im Zusammenhang mit der Nutzung ihrer Funktionen.

8.2. Benachrichtigungen können insbesondere betreffen:

a) neue Angebote;

b) die Annahme von Angeboten;

c) Abschluss und Verwaltung von UPPT-Verträgen;

d) Phasen der Beförderungsdurchführung;

e) gemeldete Verspätungen;

f) Beförderungsunterlagen;

g) Abrechnungen;

h) die Kontosicherheit;

i) sonstige von den verfügbaren Funktionen unterstützte Ereignisse.

8.3. Der Betreiber ist für die ordnungsgemäße Funktion seiner eigenen Mechanismen zur Erstellung und Versendung von Benachrichtigungen im durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das geltende Recht vorgeschriebenen Umfang verantwortlich.

8.4. Der Betreiber garantiert nicht, dass jede E-Mail erfolgreich im Posteingang des Empfängers zugestellt wird, soweit die Zustellung von einer unabhängigen E-Mail-Infrastruktur, Postfachkonfiguration oder anderen Umständen außerhalb seiner Verantwortung abhängt.

8.5. Die Nichtzustellung einer Benachrichtigung kann insbesondere verursacht werden durch:

a) eine vom Nutzer falsch angegebene E-Mail-Adresse;

b) ein volles Empfängerpostfach;

c) das Blockieren von Nachrichten durch Spamfilter;

d) eine fehlerhafte Konfiguration des E-Mail-Kontos des Empfängers;

e) die Nichtverfügbarkeit des Mailservers des Empfängers;

f) andere Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Betreibers.

8.6. Die Nutzer müssen ihre Kontaktdaten aktuell halten und ihre eigenen Kommunikationsmittel entsprechend konfigurieren.

8.7. Systembenachrichtigungen haben je nach Ereignis und Regeln der betreffenden Funktion informierenden oder operativen Charakter.

8.8. Nutzer sollten die in ihren Konten und Dienstportalen verfügbaren Informationen regelmäßig überprüfen.

8.9. Dieser Abschnitt beschränkt keine Pflichten des Betreibers zur wirksamen Zustellung von Mitteilungen, sofern die Zustellungsweise in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im geltenden Recht bestimmt ist.

8.10. Der Betreiber haftet nicht für fehlerhafte geschäftliche Entscheidungen, die ein Nutzer ausschließlich aufgrund unvollständiger oder veralteter Angaben anderer Transportbeteiligter trifft; die Haftung für eigene Dienste bleibt unberührt.

 

§ 9. Sicherheit der Infrastruktur und Datenschutz

9.1. Der Betreiber trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Infrastruktur der Transportplattform und der verarbeiteten Daten.

9.2. Die eingesetzten Schutzmaßnahmen sollen der Art der Dienste, den Kategorien verarbeiteter Informationen und den ermittelten Gefahren entsprechen.

9.3. Der Betreiber garantiert keine vollständige Beseitigung sämtlicher Risiken der Nutzung von IT-Systemen.

9.4. Das bloße Auftreten eines Sicherheitsvorfalls begründet nicht automatisch die Haftung des Betreibers für daraus entstandene Schäden.

9.5. Die Haftung des Betreibers für Verletzungen der Daten- und Infrastruktursicherheit beurteilt sich anhand des konkreten Vorfalls, der eingesetzten Schutzmaßnahmen und des geltenden Rechts.

9.6. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die ausschließlich von Dritten oder durch Umstände verursacht wurden, für die er nach geltendem Recht nicht verantwortlich ist.

9.7. Der Betreiber haftet für eigenes Verschulden bei der Systemsicherheit, wenn die gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind.

9.8. Personenbezogene Daten werden nach geltendem Recht geschützt, insbesondere nach der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO).

9.9. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen eine Haftung nach dem Datenschutzrecht nicht aus.

9.10. Nutzer müssen bei der Absicherung ihrer Konten, Geräte und Zugangsdaten die gebotene Sorgfalt walten lassen.

9.11. Der Betreiber haftet nicht für eine unbefugte Kontonutzung, die ausschließlich auf dem Nutzer zuzurechnenden Umständen beruht, für die der Betreiber gesetzlich nicht verantwortlich ist.

9.12. Wird eine Sicherheitsgefährdung festgestellt, kann der Betreiber notwendige Schutzmaßnahmen einschließlich vorübergehender Zugangsbeschränkungen zu bestimmten Funktionen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und geltendem Recht ergreifen.

 

§ 10. Verfügbarkeit der Plattform, technische Unterbrechungen und höhere Gewalt

10.1. Der Betreiber wendet die gebotene Sorgfalt an, um einen ordnungsgemäßen und möglichst kontinuierlichen Betrieb der Transportplattform zu gewährleisten.

10.2. Der Betreiber garantiert keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit sämtlicher Funktionen, sofern er eine solche Verpflichtung für einen bestimmten Dienst nicht ausdrücklich in gesonderten Bedingungen übernimmt.

10.3. Die Verfügbarkeit der Dienste kann insbesondere vorübergehend eingeschränkt sein aufgrund von:

a) Wartungsarbeiten;

b) Softwareaktualisierungen;

c) Modernisierung der Infrastruktur;

d) Geräte- oder Systemausfällen;

e) Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten;

f) Sicherheitsvorfällen;

g) Ausfällen unabhängiger externer Systeme;

h) Ereignissen höherer Gewalt.

10.4. Der Betreiber darf technische Arbeiten durchführen, die für Sicherheit, Stabilität und Weiterentwicklung der Plattform erforderlich sind.

10.5. Nach Möglichkeit informiert der Betreiber die Nutzer über geplante Arbeiten, die erhebliche Dienstunterbrechungen verursachen.

10.6. Der Betreiber ergreift geeignete Maßnahmen, um Ausfälle zu begrenzen und den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen.

10.7. Der Betreiber haftet nicht für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung aufgrund höherer Gewalt, sofern er für das Ereignis nach geltendem Recht nicht verantwortlich ist.

10.8. Höhere Gewalt bezeichnet ein äußeres, außergewöhnliches Ereignis, das trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhergesehen oder dessen Folgen nicht verhindert werden konnten.

10.9. Ein technischer Ausfall, Cyberangriff oder ein Problem bei einem Infrastrukturanbieter stellt nicht automatisch höhere Gewalt dar.

10.10. Die Haftung des Betreibers für Unregelmäßigkeiten bei der Diensterbringung bestimmt sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht.

 

§ 11. Haftung für Entscheidungen des Betreibers nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

11.1. Der Betreiber kann Maßnahmen zum Schutz der Transportplattform und zur Verhinderung von Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergreifen.

11.2. Zu den Befugnissen des Betreibers gehören insbesondere:

a) die Durchführung von Untersuchungen;

b) die Überprüfung gemeldeter Verstöße;

c) die Erteilung von Verwarnungen und Aufforderungen;

d) die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Diensten;

e) die vorübergehende Sperrung von Konten;

f) die Einstellung von Diensten in gesetzlich zugelassenen Fällen;

g) die Geltendmachung geschuldeter Vertragsstrafen;

h) andere in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im geltenden Recht vorgesehene Maßnahmen.

11.3. Die Einzelheiten zu Untersuchungen und vertraglich vorgesehenen Maßnahmen regelt Kapitel VIII.

11.4. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, sämtliche geschäftlichen Streitigkeiten zwischen Nutzern beizulegen.

11.5. Der Betreiber kann davon absehen, zu Ansprüchen Stellung zu nehmen, die ausschließlich aus der Durchführung eines Beförderungsvertrags entstehen, wenn die Angelegenheit keinen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennen lässt.

11.6. Die bloße Weigerung, eine zivilrechtliche Streitigkeit zwischen Unternehmen zu entscheiden, stellt keine mangelhafte Erbringung eines Plattformdienstes dar.

11.7. Der Betreiber erfüllt seine gesetzlichen Pflichten zur Prüfung von Meldungen und zum Ergreifen von Maßnahmen.

11.8. Dass der Betreiber eine bestimmte Maßnahme gegen einen Nutzer nicht ergreift, begründet nicht automatisch eine Haftung gegenüber anderen Nutzern.

11.9. Der Betreiber kann unter Berücksichtigung der Art des Verstoßes, verfügbarer Beweise und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes individuell beurteilen, ob eine Maßnahme gerechtfertigt ist.

11.10. Die ordnungsgemäße Anwendung einer Beschränkung gegenüber einem Nutzer gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht begründet für sich genommen keine Schadensersatzhaftung des Betreibers.

11.11. Verhängt der Betreiber eine Beschränkung unter Verletzung eigener Pflichten oder geltenden Rechts, bestimmt sich seine Haftung nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

11.12. Der Betreiber darf nicht allein unter Verweis auf seine hier vorgesehenen Befugnisse jede Haftung für die Folgen einer fehlerhaften oder rechtswidrigen Entscheidung nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen.

11.13. Die Nichtverhängung einer Sanktion wegen eines bestimmten Verstoßes bedeutet keinen Verzicht des Betreibers auf geeignete Maßnahmen in der Zukunft.

11.14. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann der Betreiber Maßnahmen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergreifen, auch wenn er zuvor lediglich eine Verwarnung erteilt hat.

11.15. Das Ergreifen von Maßnahmen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet nicht, dass der Betreiber die Haftung für Verpflichtungen von Unternehmen gegenüber ihren Geschäftspartnern übernimmt.

 

§ 12. Grenzen der Haftung des Betreibers und Schlussbestimmungen

12.1. Der Betreiber haftet für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung eigener Pflichten aus dem Vertrag über elektronische Dienstleistungen nach geltendem Recht.

12.2. Der Betreiber haftet nicht für Verpflichtungen aus Verträgen, die ausschließlich zwischen Nutzern abgeschlossen wurden, sofern sich die Haftung nicht aus einer gesonderten Rechtsgrundlage oder eigenen Handlungen oder Unterlassungen ergibt.

12.3. Der Betreiber garantiert nicht, dass der Nutzer durch die Transportplattform bestimmte geschäftliche Ergebnisse erzielt.

12.4. Insbesondere garantiert der Betreiber nicht:

a) den Erhalt einer bestimmten Anzahl von Transportaufträgen;

b) das Finden eines Geschäftspartners;

c) die Annahme eines abgegebenen Angebots;

d) den Abschluss eines Beförderungsvertrags;

e) die Erzielung eines bestimmten Frachtentgelts;

f) die Erfüllung von Pflichten durch einen Geschäftspartner;

g) eine bestimmte Umsatz- oder Gewinnhöhe;

h) die Vermeidung sämtlicher mit der Tätigkeit des Nutzers verbundenen Geschäftsrisiken.

12.5. Nutzer treffen geschäftliche Entscheidungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung unter Berücksichtigung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen Risiken.

12.6. Der Betreiber haftet für eigene Handlungen und Unterlassungen sowie für diejenigen anderer Personen im gesetzlich vorgesehenen Umfang.

12.7. Die Haftung des Betreibers erstreckt sich nicht auf Schäden, die ausschließlich durch Umstände verursacht wurden, für die er nach geltendem Recht nicht verantwortlich ist.

12.8. Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt die Haftung des Betreibers aus oder beschränkt sie, soweit dies nach geltendem Recht unzulässig ist.

12.9. Insbesondere schließen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen weder die Haftung für vorsätzlich verursachte Schäden noch eine Haftung aus, die nach Datenschutzrecht oder anderen zwingenden Vorschriften nicht ausgeschlossen werden darf.

12.10. Dieses Kapitel ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Art der vom Betreiber erbrachten Dienste und des Umfangs seiner gegenüber den Nutzern übernommenen Pflichten auszulegen.

12.11. Die Einzelheiten der einzelnen Plattformdienste sind in den jeweiligen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.

12.12. Dieses Kapitel gilt in Verbindung mit:

a) Kapitel IV – über Anzeigen, Angebote und den Abschluss von Beförderungsverträgen;

b) Kapitel VII – über die Rechte und Pflichten der Parteien und die Regeln der redlichen Plattformnutzung;

c) Kapitel VIII – über die Behandlung von Meldungen, Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsstrafen;

d) Kapitel X – über den Schutz der Website vor rechtswidrigen Inhalten;

e) Kapitel XIII – über das Beschwerdeverfahren.

12.13. Nicht in diesem Kapitel geregelte Fragen richten sich nach den übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht.

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KAPITEL XIII. BESCHWERDEVERFAHREN

§ 1. Einreichung und Bearbeitung von Beschwerden

1.1. Der Nutzer ist berechtigt, Beschwerden über Dienstleistungen einzureichen, die der Betreiber über die Transportplattform erbringt.

1.2. Beschwerden können insbesondere Unregelmäßigkeiten beim Betrieb des Portals, bei der Kontoverwaltung, der Veröffentlichung von Anzeigen, der Abgabe und Annahme von Angeboten, der Bearbeitung von UPPT-Verträgen, der Beförderungsdokumentation, Abrechnungen und anderen elektronischen Dienstleistungen des Betreibers betreffen.

1.3. Beschwerden sind ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse zu richten:

1.4. Eine Beschwerde soll Angaben zur Identifizierung des Nutzers und des Beschwerdegegenstands enthalten, insbesondere:

a) den Unternehmensnamen oder Angaben zur Identifizierung des Kontos;

b) eine Beschreibung der gemeldeten Unregelmäßigkeit;

c) das Datum oder den Zeitraum des Auftretens des Problems, soweit feststellbar;

d) einschlägige Nummern von Anzeigen, Angeboten, Verträgen oder Dokumenten;

e) die erwartete Art der Beschwerdeerledigung;

f) verfügbare Dokumente oder sonstige Materialien zur Begründung der Beschwerde.

1.5. Der Betreiber kann den Nutzer um ergänzende Angaben bitten, soweit diese für eine ordnungsgemäße Bearbeitung erforderlich sind.

1.6. Der Betreiber bearbeitet Beschwerden innerhalb von 14 Kalendertagen nach ihrem Eingang.

1.7. Die Antwort wird per E-Mail an die Adresse gesendet, von der die Beschwerde eingereicht wurde, oder an eine andere vom Nutzer angegebene Adresse.

1.8. Die Antwort informiert über die Art der Erledigung und enthält bei Ablehnung eine angemessene Begründung.

1.9. Das Beschwerdeverfahren dieses Abschnitts beschränkt die Rechte des Nutzers nach geltendem Recht nicht.

§ 2. Geltungsbereich des Beschwerdeverfahrens

2.1. Das Beschwerdeverfahren betrifft die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen durch den Betreiber der Transportplattform.

2.2. Beschwerden über elektronische Dienstleistungen sind von Meldungen über Verstöße anderer Nutzer gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterscheiden.

2.3. Meldungen über Verstöße von Nutzern gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden gemäß Kapitel VIII bearbeitet.

2.4. Meldungen rechtswidriger Inhalte werden nach Kapitel X und dem geltenden Recht bearbeitet.

2.5. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Streitigkeiten zwischen Unternehmen über die Erfüllung von Beförderungsverträgen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden.

2.6. Die Haftung des Betreibers für eigene Dienstleistungen und deren Grenzen sind in Kapitel XII geregelt.

§ 3. Gütliche Streitbeilegung

3.1. Entsteht zwischen einem Nutzer und dem Betreiber ein Streit über die Dienstleistungen der Plattform, sollen die Parteien zunächst eine gütliche Einigung anstreben.

3.2. Die gütliche Beilegung umfasst insbesondere den unmittelbaren Austausch der Standpunkte, die Vorlage einschlägiger Unterlagen und Erklärungen sowie Bemühungen um eine Einigung.

3.3. Die Parteien sehen für Maßnahmen zur gütlichen Streitbeilegung einen Zeitraum von bis zu 30 Kalendertagen ab Mitteilung der Streitigkeit vor.

3.4. Das Verfahren dieses Abschnitts stellt kein Schiedsverfahren dar und verpflichtet den Betreiber nicht zur Durchführung einer Mediation.

3.5. Die Parteien können andere gesetzlich zulässige Streitbeilegungsverfahren nutzen.

3.6. Der Versuch einer gütlichen Beilegung beschränkt das Recht keiner Partei, Ansprüche vor dem zuständigen Gericht geltend zu machen.

§ 4. Gerichtliche Zuständigkeit und Schlussbestimmungen

4.1. Streitigkeiten zwischen dem Betreiber und einem Nutzer aus der Erbringung von Dienstleistungen der Transportplattform werden von den zuständigen ordentlichen Gerichten entschieden.

4.2. Die Parteien vereinbaren die örtliche Zuständigkeit des für den Sitz des Betreibers zuständigen Gerichts, soweit eine solche Vereinbarung nach geltendem Recht zulässig und wirksam ist, unter Berücksichtigung der Formerfordernisse einer Gerichtsstandsvereinbarung und der Regeln über die internationale Zuständigkeit.

4.3. Die bloße Einreichung einer Beschwerde, die Anfechtung einer Entscheidung des Betreibers oder das Bestehen einer Streitigkeit zwischen den Parteien begründet keine automatische Aussetzung oder Sperrung des Nutzerkontos.

4.4. Ergibt das Verfahren einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eine Gefährdung der Plattformsicherheit oder andere Umstände, die ein sofortiges Handeln rechtfertigen, darf der Betreiber nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich einer vorübergehenden Kontosperrung geeignete Maßnahmen gemäß Kapitel VIII und dem geltenden Recht ergreifen.

4.5. Der Betreiber darf vor Abschluss der Prüfung erforderliche Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz der Rechte anderer Nutzer gerechtfertigt ist.

4.6. Die Haftung des Betreibers für Entscheidungen, die Dienstleistungen einschränken oder beenden, richtet sich nach Kapitel XII.

4.7. Dieses Kapitel beschränkt keine besonderen Verfahrensrechte, die den Nutzern aufgrund des geltenden Rechts zustehen.

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KAPITEL XIV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung elektronischer Dienstleistungen durch den Betreiber der Transportplattform sowie die Rechte und Pflichten der Nutzer des Portals.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen dem Betreiber und dem Nutzer geschlossenen Vertrags über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen.

1.3. Diese Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird veröffentlicht und tritt am 26. Oktober 2026 in Kraft; die Regeln zur Wirksamkeit von Änderungen gegenüber Nutzern, für die eine frühere Fassung gilt, bleiben unberührt.

1.4. Für Nutzer, die ab dem in Ziffer 1.3 genannten Datum einen Vertrag über elektronische Dienstleistungen schließen, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem wirksamen Vertragsschluss auf ihrer Grundlage.

1.5. Gegenüber Nutzern, deren Verträge über elektronische Dienstleistungen vor Inkrafttreten dieser Fassung geschlossen wurden, werden die geänderten Bestimmungen entsprechend dem Verfahren zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht verbindlich.

1.6. Der Betreiber stellt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so zur Verfügung, dass der Nutzer sie einsehen, speichern und wiedergeben kann.

§ 2. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1. Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern, insbesondere aufgrund:

a) von Änderungen der geltenden Rechtsvorschriften;

b) von Änderungen des Umfangs oder der Art der Leistungserbringung;

c) der Einführung neuer Funktionen;

d) der Modernisierung oder Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur;

e) der Notwendigkeit, die Sicherheit des Portals zu verbessern;

f) der Verhinderung von Missbrauch;

g) organisatorischer Änderungen bei der Erbringung von Dienstleistungen;

h) der Notwendigkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die tatsächliche Funktionsweise der Plattform anzupassen.

2.2. Der Betreiber informiert die Nutzer per E-Mail an die mit dem Konto verknüpfte Adresse über Änderungen und kann zusätzlich eine entsprechende Mitteilung auf der Website veröffentlichen.

2.3. Vorbehaltlich Ziffer 2.6 informiert der Betreiber über gewöhnliche Änderungen mindestens sieben Kalendertage vor deren geplantem Inkrafttreten.

2.4. Die Änderungsmitteilung soll dem Nutzer ermöglichen, den neuen Wortlaut des Dokuments sowie das geplante Datum des Inkrafttretens zur Kenntnis zu nehmen.

2.5. Ein Nutzer, der die Änderungen nicht akzeptiert, kann den Vertrag über elektronische Dienstleistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht kündigen. Sofern das geltende Recht dies verlangt, wird die geänderte Fassung für einen bisherigen Nutzer erst nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen verbindlich.

2.6. In Fällen, die unverzügliches Handeln erfordern, insbesondere aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur Beseitigung einer erheblichen Sicherheitsbedrohung, kann der Betreiber entsprechende Änderungen zu einem anderen Zeitpunkt einführen, soweit das geltende Recht dies erlaubt.

2.7. Schreibt das anwendbare Recht eine längere verpflichtende Mitteilungsfrist oder besondere Voraussetzungen für Änderungen vor, gelten diese Anforderungen.

2.8. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen führen nicht automatisch zu Änderungen von Beförderungsverträgen, die Nutzer zuvor unmittelbar miteinander geschlossen haben.

2.9. Insbesondere ändern sie weder automatisch die vereinbarte Frachtrate noch Beförderungstermine, Zahlungsfristen oder andere individuell vereinbarte Bedingungen früher geschlossener Verträge.

2.10. Neue Bestimmungen über Vertragsstrafen dürfen nicht zur Grundlage einer Vertragsstrafe für ein Ereignis gemacht werden, das eingetreten ist, bevor diese Bestimmungen für den Nutzer wirksam verbindlich wurden.

2.11. Der Betreiber darf ältere Fassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Angaben über deren Geltungsdauer und Bereitstellung an Nutzer entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften archivieren.

§ 3. Beendigung der Dienstleistungen

3.1. Der Vertrag über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen kann nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des geltenden Rechts beendet werden.

3.2. Der Betreiber kann den Vertrag kündigen oder die Erbringung bestimmter Dienstleistungen in den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen und gesetzlich zulässigen Fällen einstellen.

3.3. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung einzustellen, insbesondere bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vorsätzlicher Schädigung der Plattform oder ihrer Nutzer oder bei einer erheblichen Sicherheitsbedrohung.

3.4. Einer sofortigen Vertragsbeendigung müssen nicht sämtliche Warnmaßnahmen vorausgehen, wenn die Art des Verstoßes ein unverzügliches Handeln rechtfertigt und das geltende Recht dies erlaubt.

3.5. Der Betreiber kann gemäß Kapitel VIII den Zugang zum Konto vorübergehend beschränken, Dienstleistungen aussetzen oder andere in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehene Maßnahmen ergreifen.

3.6. Die bloße Tatsache, dass ein Unternehmen mehrere Nutzerkonten besitzt, stellt weder einen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch einen Grund für die Beendigung der Dienstleistungen dar.

3.7. Bei schwerwiegenden Verstößen im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Unternehmens kann der Betreiber gemäß Kapitel VIII Maßnahmen gegenüber den diesem Unternehmen zugeordneten Konten ergreifen.

3.8. Die Beendigung der Dienstleistungen lässt Verpflichtungen aus zuvor zwischen Nutzern geschlossenen Beförderungsverträgen nicht automatisch erlöschen.

3.9. Die Abrechnung der vor der Vertragsbeendigung erbrachten Dienstleistungen erfolgt nach den einschlägigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht.

§ 4. Finanzielle Verpflichtungen nach Vertragsbeendigung

4.1. Die Kündigung oder das Erlöschen des Vertrags über elektronische Dienstleistungen befreit den Nutzer nicht von der Zahlung solcher Beträge, die vor Vertragsende entstanden sind und dem Betreiber rechtmäßig zustehen.

4.2. Diese Verpflichtung umfasst insbesondere:

a) geschuldete Provisionen;

b) Entgelte für erbrachte Dienstleistungen;

c) sonstige fällige Forderungen aus wirksam geschlossenen Verträgen;

d) geschuldete Vertragsstrafen, sofern sie wirksam vereinbart wurden und die Voraussetzungen ihrer Geltendmachung vorliegen;

e) begründete und rechtlich erstattungsfähige Kosten der Rechtsverfolgung.

4.3. Die Vertragsbeendigung nimmt dem Betreiber nicht das Recht, ihm nach geltendem Recht zustehende Ansprüche geltend zu machen.

4.4. Die Einstellung der Nutzung der Plattform entbindet den Nutzer nicht von der Haftung für Verstöße, die während der wirksamen Geltung der betreffenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begangen wurden.

4.5. Die Regeln zur Forderungsbeitreibung sind außerdem in Kapitel IX festgelegt.

§ 5. Rechnungen und Abrechnungsunterlagen

5.1. Der Betreiber stellt Rechnungen und sonstige vorgeschriebene Abrechnungsunterlagen für kostenpflichtige Dienstleistungen der Transportplattform nach den geltenden steuerrechtlichen Vorschriften aus.

5.2. Die Rechnungsstellung berücksichtigt die geltenden Vorschriften zum polnischen Nationalen System für elektronische Rechnungen (KSeF), soweit der Betreiber zur Nutzung dieses Systems verpflichtet ist.

5.3. In Fällen, in denen eine Rechnung nicht verpflichtend über KSeF ausgestellt oder bereitgestellt werden muss, verwendet der Betreiber eine andere geeignete, gesetzeskonforme Form der Ausstellung und Übermittlung.

5.4. Der Betreiber kann Informationen über ausgestellte Abrechnungsunterlagen an die dem Nutzerkonto zugeordnete E-Mail-Adresse senden.

5.5. Bei ausländischen Unternehmen erfolgt die Dokumentation von Geschäftsvorgängen unter Berücksichtigung der für den jeweiligen Geschäftsvorgang geltenden steuerrechtlichen Vorschriften.

5.6. Die Nutzung kostenloser Dienstleistungen der Plattform begründet für sich genommen keine Pflicht zur Rechnungsstellung, sofern sich diese nicht aus geltendem Recht ergibt.

§ 6. Sprachfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

6.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in polnischer Sprache erstellt.

6.2. Der Betreiber kann Übersetzungen in andere von der Transportplattform unterstützte Sprachen bereitstellen.

6.3. Die Übersetzungen dienen dazu, ausländischen Unternehmen die Kenntnisnahme der Regeln für die Nutzung der Plattform zu ermöglichen.

6.4. Bei Abweichungen zwischen der polnischen Fassung und ihren Übersetzungen ist die polnische Fassung maßgebend, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften.

§ 7. Unwirksamkeit von Bestimmungen und Schlussregelungen

7.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, führt dies nicht automatisch zur Ungültigkeit oder Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

7.2. Die übrigen Bestimmungen behalten ihre Wirksamkeit in dem Umfang, der sich aus dem anwendbaren Recht ergibt.

7.3. Für Verträge über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen zwischen dem Betreiber der Transportplattform und den Nutzern gilt das Recht der Republik Polen, unabhängig davon, in welchem Staat der Nutzer seinen Sitz hat oder seine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt; vorbehalten bleiben das Recht der Europäischen Union und solche gesetzlichen Bestimmungen, deren Anwendung durch vertragliche Vereinbarung nicht wirksam ausgeschlossen werden kann.

7.4. Alle Fragen des Abschlusses, der Durchführung, der Auslegung und der Beendigung des Vertrags über elektronische Dienstleistungen sowie die aus diesem Vertrag folgende Haftung der Parteien unterliegen dem polnischen Recht, soweit dies nach den einschlägigen Regeln des internationalen Privatrechts zulässig ist.

7.5. Die Wahl polnischen Rechts schließt die Anwendung international zwingender Eingriffsnormen und anderer zwingender Bestimmungen nicht aus, die gemäß den einschlägigen Kollisionsnormen auf das betreffende Rechtsverhältnis anzuwenden sind.

7.6. Streitigkeiten aus Verträgen über elektronische Dienstleistungen zwischen dem Betreiber und den Nutzern werden von den sachlich zuständigen Gerichten der Republik Polen entschieden, die für den Sitz des Betreibers örtlich zuständig sind, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung nach geltendem Recht zulässig ist.

7.7. Die Bestimmungen über das anwendbare Recht und die gerichtliche Zuständigkeit betreffen die Rechtsverhältnisse zwischen dem Betreiber und den Nutzern der Transportplattform. Sie bestimmen weder das auf gesonderte Beförderungsverträge zwischen Nutzern anwendbare Recht noch die für diese Verträge zuständigen Gerichte. Solche Fragen können in den jeweiligen Beförderungsverträgen unter Beachtung des geltenden Rechts geregelt werden.

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